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News vom 04.07.2008

Energieausweispflicht für Häuser - Online-Check für Immobilienbesitzer

Zum 1. Juli 2008 wird der Energieausweis erstmals verpflichtend für alle Wohngebäude eingeführt, die vor 1965 gebaut worden sind. Wer künftig Immobilien vermieten oder verkaufen möchte, muss ab diesem Stichtag vor Abschluss des Vertrages den Energieausweis vorlegen können. Mit dem Energieausweis werden die Energiekosten transparenter und damit kalkulierbarer. Um einer Verunsicherung von Immobilienbesitzern zu begegnen, hat die EnergieAgentur.NRW dieses Info-Portal eingerichtet. Hier gibt es u.a. einen Check, um zu prüfen, ob die eigene Immobilie einen Energieausweis benötigt.

Energieausweis - Wann muss man ihn vorlegen? Grafik: dena
Energieausweis - Wann muss man ihn vorlegen? Grafik: dena
Zum 1. Juli 2008 wird der Energieausweis erstmals verpflichtend für alle Wohngebäude eingeführt, die vor 1965 gebaut worden sind. Wer künftig Immobilien vermieten oder verkaufen möchte, muss ab diesem Stichtag vor Abschluss des Vertrages den Energieausweis vorlegen können. "Energiekosten sind inzwischen ein wesentliches Entscheidungskriterium, wenn es um Miete oder Kauf einer Immobilie geht. Mit dem Energieausweis werden die Energiekosten transparenter und damit kalkulierbarer", so Wirtschafts- und Energieministerin Christa Thoben. Um einer Verunsicherung von Immobilienbesitzern zu begegnen, hat die EnergieAgentur.NRW im Auftrag des NRW-Wirtschaftsministeriums ein Info-Portal im Internet zum Energieausweis eingerichtet. Hier geht es dirket zum Check, um zu prüfen, ob die eigene Immobilie einen Energieausweis benötigt.

"Rund 140 Euro gibt jeder Haushalt im Durchschnitt monatlich für den häuslichen Energieverbrauch aus, den Großteil für Heizung und Warmwasser. Der Energieausweis soll künftig deutlicher darüber informieren, wo das Geld bleibt", so Ministerin Thoben. Dazu bekommt der Mieter oder Käufer das Recht, vor Vertragsabschluss Einsicht in den Energieausweis des Gebäudes zu nehmen.

Der Energieausweis weist die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes aus. Grundlage ist eine Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2003, die in Deutschland mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) umgesetzt wurde.

Der Energieausweis muss Energiekennwerte über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes, Vergleichwerte zu anderen Gebäuden und Modernisierungsempfehlungen enthalten. Der Energieausweis ist auch für alle Nichtwohngebäude ab dem 1. Juli 2009 verpflichtend. Hier werden neben der Bilanzierung der Energieeffizienz der Gebäudehülle, der Heiztechnik und Warmwasserbereitung auch die Energiekennwerte für die Beleuchtung und Klimatisierung ermittelt. Für öffentliche Gebäuden mit einer Nutzfläche von mehr als 1.000 qm - z. B. Verwaltungsgebäude, Schulen und Schwimmbäder - gilt zusätzlich die Pflicht, den Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen.

Grundsätzlich werden zwei Arten von Energieausweisen unterschieden, die nach dem Energiebedarf und oder nach dem Energieverbrauch des Gebäudes ausgestellt werden. Beim Energiebedarfsausweis wird auf Grundlage der energetischen Qualität von Gebäudehülle (Fenster, Wärmedämmung) und haustechnischen Anlagen (Heizung, Warmwasserbereitung) mit Hilfe standardisierter Randbedingungen nach technischen Regeln der Energiebedarf des Gebäudes ermittelt.

Beim Energieverbrauchsausweis erfolgt die Einordnung des Gebäudes mit Hilfe eines Energieverbrauchkennwertes, der aus dem Energieverbrauch von drei aufeinander folgenden Jahren für die Beheizung und die zentrale Warmwasserbereitung (bei Nichtwohngebäuden zusätzlich Beleuchtung und Klimatisierung) ermittelt wird. Hierbei werden auch das Klima und längere Leerstände rechnerisch berücksichtigt.

Die Kosten für Energieausweise fallen je nach Art des Ausweises, Gebäudetyp und Gebäudegröße unterschiedlich aus. Energieverbrauchsausweise sind für Ein- und Zweifamilienhäuser ab etwa 50 Euro zu bekommen, Energiebedarfsausweise ab etwa 250 Euro. Energieausweise dürfen u.a. Architekten, Ingenieure und Energieberater im Handwerk ausstellen.

Für Wohngebäude, die ab 1965 errichtet wurden, kommt der Energieausweis zum 1. Januar 2009.
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