Mangelnde Zahlungsmoral schadet der Wirtschaft und insbesondere den Mittelständlern, und vor allem kleinen und mittleren Handwerksbetriebe haben hierunter erheblich zu leiden. Vor allem in der Baubranche prägen Forderungsausfälle in Millionenhöhe und eine steigende Anzahl von Insolvenzen das Bild. Diese Situation lässt sich mit der Verabschiedung des Forderungssicherungsgesetzes verbessern.
Vor allem in der Baubranche prägen Forderungsausfälle in Millionenhöhe und eine steigende Anzahl von Insolvenzen das Bild. Foto: ZDH
In der 172. Sitzung des Deutschen Bundestages wurde am 26.06.08 der Gesetzentwurf zum Forderungssicherungsgesetz in der 2. und 3. Lesung angenommen. Der Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) hofft jetzt auf eine zügige Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundesrat. Immerhin hatte bereits der Bundestag sich schon in zwei zurückliegenden Legislaturperioden mit diesem Gesetz befasst. Im HaustechnikDialog wurde über die notwendige Verabschiedung des Gesetzes
hier bereits berichtet.
Zur Verabschiedung des Forderungssicherungsgesetzes (FoSiG) im Deutschen Bundestag erklärt der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Otto Kentzler:
„Das Gesetz wird vom Handwerk sehr begrüßt, auch wenn die verfahrensrechtlichen Elemente kurzfristig herausgenommen wurden. Immerhin sind nun beispielsweise Abschlagszahlungen, die Absenkung des Druckzuschlages oder die Sicherheitsleistungen gesetzlich geregelt und folgen weitgehend unseren Forderungen.
Besonders hervorzuheben ist die neue Durchgriffsfälligkeit (§ 641 Abs. 2 BGB). Künftig kann danach ein Bauträger oder Generalunternehmer gegenüber seinen Subunternehmern nicht mehr die Abnahme einer Bauleistung unter Hinweis auf Mängel verweigern, wenn ihm gegenüber das Werk schon von den Bauherren abgenommen ist.
Die Betriebe des Handwerks haben jahrelang auf dieses rechtspolitische Signal des Gesetzgebers warten müssen, wurden allzu lange mit den Problemen, die sich aus der mangelnden Zahlungsmoral ergeben, alleine gelassen. Wir werben daher für eine Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat noch vor der Sommerpause und ein schnelles in Kraft treten. In angemessener Zeit muss dann eine Überprüfung vorgenommen werden, inwieweit die Lage der Handwerksbetriebe in der Realität verbessert wurde.“