Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) und neue Regeln zur Investitionsförderung, bieten auch in Zukunft für Contractoren, interessante Chancen zum ökologischen und ökonomischen Betrieb von KWK-Projekten. Dabei sind aber verschiedene Aspekte zu beachten, um Risiken zu vermeiden.
Die Kompakt-BHKW der XRGI Typenreihe von EC Power für dezentrale und intelligente Strom- und Wärmeversorgung sorgen im Leistungsbedarf von 10 - 50 kWe für seriöse Wirtschaftlichkeit, ein Maximum an Umweltentlastung und Benutzerfreundlichkeit. Foto: EC Power
Grundlage der neuen Rahmenbedingungen, ist das am 06.06.2008 verabschiedete neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Bemerkenswert ist, dass die bisherige Förderung durch Zuschüsse pro Kilowattstunde Strom, nun auch für Strom gilt, der nicht in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Dies wird die Direktvermarktung des Stroms vor Ort wesentlich wirtschaftlicher gestalten. Für ein BHKW bis 50 KW elektrischer Leistung beträgt der Zuschuss 5,11 ct/KWh, egal ob der Strom direkt verkauft oder ins Stromnetz eingespeist wird.
Erste positive Anzeichen für eine verbesserte Förderung der Investitionskosten gibt es ebenfalls. Ein neues Programm zur „Förderung von Mini-KWK-Anlagen“ verspricht großzügige Investitions-Zuschüsse für BHKW bis 50 KW elektrischer Leistung. Ein 50 KWel Anlage kann danach mit bis zu 15.225 EUR bezuschusst werden! Beim BAFA können Anträge ab dem 01.09.2008 gestellt werden.
Weiterhin können zusätzlich regionale Förderzuschüsse gewährt werden, die durchaus interessant für Contractinganbieter sind. Zum Beispiel in Hannover und der umliegender Region, können für das bereits erwähnte 50 KWel BHKW, Zuschüsse zwischen 3.983 EUR und 6.639 EUR beantragt werden.
Beachtet man die Fördermaßnahmen in einer Contracting-Kalkulation, sind BHKW zur Grundlastab- deckung, die optimale Ergänzung zum Heizkessel!
Contractoren sollten trotzdem nicht in grenzenlose Euphorie verfallen, da das Gesetz viele Anforderungen an die Projekte stellt, die penibel beachtet werden sollten. Des Weiteren ist vor jeder Projektdurchführung individuell zu prüfen, ob die jeweilige Förderfähigkeit gegeben ist.
In Zukunft muss in den Kalkulationen beachtet werden, dass Contractoren in den EEG-Belastungs- ausgleich einbezogen werden. Zur Zeit beträgt die Belastung zwar „nur“ ca. 0,42 ct/kWh, da der Ausbau der Erneuerbaren Energien stetig voran schreitet, wird die Belastung in der selben Relation steigen.