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News vom 07.07.2008

Eigenheimrente gibt neue Impulse

Bundesrats-Zustimmung macht Weg für Neuregelung frei − Wohneigentum als Altersvorsorge bietet Zusatznutzen − Wohnungsbauprämie bleibt wichtiger Vorsparanreiz vor allem für junge Menschen.


Laut LBS haben die menschen schon länger auf die Einbeziehung des Wohneigentums in die Riester-Förderung gewartet. Foto: LBS
Laut LBS haben die menschen schon länger auf die Einbeziehung des Wohneigentums in die Riester-Förderung gewartet. Foto: LBS
Die endgültige Zustimmung des Bundesrates zum Eigenheimrentengesetz am 04.07.2008 ist ein klares politisches Signal für die Wohneigentumsbildung. „Jetzt kommt es darauf an, dass planmäßig zum 1. November 2008 Bausparverträge und Finanzierungsprodukte zertifiziert werden, damit die neue Förderung tatsächlich wirksam wird“, sagte LBS-Verbandsdirektor Hartwig Hamm. Die Landesbausparkassen wollten so bald wie möglich mit entsprechenden Angeboten am Markt sein. „Deshalb müssen auf jeden Fall die nötigen Kapazitäten bei den Genehmigungsbehörden zur Verfügung stehen.“

Die LBS sind nach den Worten ihres Sprechers davon überzeugt, dass die Menschen schon lange auf die Einbeziehung des Wohneigentums in die Riester-Förderung gewartet haben. „Mit dem Bausparvertrag startet jetzt ein Produkt, das jeder kennt und sich hoher Beliebtheit erfreut“, so Hamm. Genauso gelte dies für die Finanzierung der eigenen vier Wände. Fast allen sei bewusst, dass mietfreies Wohnen im Alter Entlastungen in erheblichem Umfang bringe. Außerdem sei und bleibe Wohneigentum im Gegensatz zur Geldrente selbstverständlich vererbbar. „Und man kann schon lange vor dem Rentenalter drin wohnen“, betonte Hamm. Nicht zuletzt wegen dieser zusätzlichen Vorteile sei damit zu rechnen, dass die Neuregelung ein Pluspunkt für die private Altersvorsorge insgesamt wird.

Dass die Förderung auch im Falle des Wohneigentums lästige bürokratische Elemente enthalte, sei nicht mehr zu ändern. Dies gelte aber für alle Formen der „Riester-Rente“. Immerhin sei es gelungen, für die eigenen vier Wände vernünftige und praktikable Lösungen zu finden. „Während des gesamten Arbeitslebens – vom ersten Ansparen bis zur letzten Tilgungsrate – summieren sich Zulagen und Steuervorteile zu beträchtlichen Größenordnungen“, so Hamm.

Die LBS werden so bald wie möglich förderfähige Anspar- und Finanzierungsprodukte anbieten. Nach dem Eigenheimrentengesetz sind die ersten Zertifizierungen für den 1. November 2008 vorgesehen. „Es war der erklärte politische Wille, dass die existierenden Bauspar- und Darlehensangebote der Bausparkassen in die Riester-Förderung einbezogen werden“, rief Hamm in Erinnerung. Deshalb erwarte man eine zügige Zulassung durch die zuständigen Behörden. „Notfalls müssen dort rechtzeitig die Kapazitäten aufgestockt werden, damit die Neuregelung tatsächlich noch in diesem Jahr ihre Wirkung entfalten kann.“

Die Impulse für die Wohneigentumsbildung, die von dem neuen Gesetz ausgehen, sind nach den Worten des LBS-Sprechers dringend nötig. Die Bautätigkeit sei hierzulande nämlich auf einem absoluten Tiefstand angekommen. Bedarfsanalysen wie die des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung zeigten, dass wir mindestens 50 Prozent mehr Neubau brauchen. Hamm richtet auch den Blick über die Grenzen: „Wenn bei unseren Nachbarn vom Norden (in Dänemark) über den Westen (Niederlande und Frankreich) bis zum Süden (Schweiz und Österreich) die Wohnungsbauintensität mindestens doppelt so hoch ist wie in Deutschland, so macht dies deutlich, dass es bei uns zur Zeit nicht normal zugeht.“

Aktuelle Erfahrungen, vor allem in den angelsächsischen Ländern, zeigen allerdings nach Auffassung der LBS auch, dass riskante Finanzierungsformen keine Lösung darstellen. Die deutsche Wohnungsbaufinanzierungskultur setze seit jeher auf ausreichendes Eigenkapital und langfristige Zinssicherheit – Elemente, die gerade der Bausparvertrag biete. Deshalb sei es zu begrüßen, dass der Gesetzgeber die Wohnungsbauprämie in der Substanz bestätigt habe. Zum Schluß habe sich die Große Koalition auch darauf verständigt, jungen Menschen bis zum 25. Lebensjahr bei ihrem ersten Bausparvertrag bei der Förderung noch keine Festlegung auf die Verwendung für den Wohnungsbau abzuverlangen. „Gut, dass insoweit die bisherige Anreizwirkung unverändert erhalten bleibt, denn junge Leute starten mit der Prämie sehr früh einen Sparprozess, der in der Regel am Ende tatsächlich zu eigenen vier Wänden führt“, so Hamm.

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