Das neue Schornsteinfegergesetz wurde jüngst im Bundestag verabschiedet. Mit diesem Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesen erfolgen notwendige Anpassungen an das europäische Recht. Das mühevolle Ringen um einen Kompromiss hat damit ein Ende gefunden, im Herbst muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren.
Am 27. Juni hat der Bundestag die Novellierung des Schornsteinfegergesetzes beschlossen. Es fehlt nun noch die Zustimmung des Bundesrates. Der HaustechnikDialog hat
hier darüber berichtet. Mit dem neuen Schornsteinfegergesetz, das wahrscheinlich am 1. Januar 2013 in Kraft tritt, kommen auf die Haus- und Wohnungsbesitzer deutliche Veränderungen zu, bei denen noch viel Aufklärung von Nöten sein wird, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Sie müssen sich künftig selbst um die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen der Brandschutzvorschriften sowie Umweltschutzmessungen an ihren Anlagen kümmern. Bisher gilt – noch bis zum 31.12.2012 – der Schornsteinfeger überprüft jeden Haushalt in seinem Kehrbezirk automatisch mindestens einmal im Jahr. In Zukunft wird lediglich die Feuerstättenschau noch regelmäßig – zwei Mal innerhalb von sieben Jahren – vom Zuständigen des Kehrbezirkes durchgeführt.
Der ZIV zum neuen Schornsteinfegergesetz Hans-Günther Beyerstedt, Präsident des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV). | Hans-Günther Beyerstedt, Präsident des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) sieht die geplante Regelung kritisch: „Die Mängel an Feuerstätten werden zunehmen. Der angekündigte Besuch des Schornsteinfegers war in der Vergangenheit bei vielen Hausbesitzern der Auslöser, vorher eine Wartung an der Heizungsanlage durchführen zu lassen. So konnten wir Unfälle vermeiden – was uns künftig aufgrund der Umstände wohl nicht mehr in diesem Ausmaß gelingen wird.“ Das neue Gesetz bringt auch Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger mit sich. Sie können ihren Schornsteinfeger künftig mit weitergehenden Tätigkeiten beauftragen, die nicht zum klassischen Aufgabenbereich gehören. Dieses so genannte Nebentätigkeitsverbot fällt mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes. Im Hinblick auf den bevorstehenden Wettbewerb wird den Schornsteinfegern eine Übergangsfrist von fünf Jahren eingeräumt. Innerhalb dieser Zeit können sich die Betriebe Zusatzqualifikationen aneignen, um künftig konkurrenzfähig zu werden. „Wir sehen unsere Existenz in erster Linie im Bereich der Energieberatung rund ums Haus“, so der ZIV Präsident. |
Der ZVSHK zum neuen Schornsteinfegergesetz Michael von Bock und Polach, der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). | Die SHK-Verbandsorganisation will die in der Gesetzesnovelle bestimmte Übergangsfrist nutzen, um ihre Fachbetriebe für den ab 2013 einsetzenden Wettbewerb mit dem Schornsteinfegerhandwerk in eine gute Ausgangsposition zu bringen. „Dem freien Wettbewerb im Heizungskeller haben wir uns nie verschlossen“, kommentiert Michael von Bock und Polach. Fachkompetenz, Kundennähe und Unternehmergeist seien die Erfolgsgaranten für die SHK-Unternehmen in einem fairen Wettstreit um Marktanteile im Wartungsgeschäft. „Wir wissen um die herausragende Bedeutung, die unsere Fachbetriebe auf Kundenseite als Ansprechpartner für Energieberatung, Effizienzsteigerung und Energieeinsparung haben. Mit dem von uns entwickelten Heizungs-Check geben wir jetzt ein Produkt in den Markt, das den von der Branche lange Zeit beklagten Modernisierungsstau auflösen und unseren Betrieben nachhaltige Geschäftserfolge sichern kann.“ Eine ernsthafte Konkurrenz seitens der Schornsteinfeger sei dabei nicht zu fürchten. „Die schwarzen Männer müssen hierzu erst einmal die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen, entsprechende Qualifikationen nachweisen und die SHK-Rolleneintragung haben“, betont der ZVSHK-Hauptgeschäftsführer. „Wartung und Service im Heizungskeller wird die Domäne des SHK-Handwerks bleiben.“ |