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News vom 23.07.2008

Zuschüsse für qualifizierte Energieberatungen erhöht

Das Interesse an Altbausanierungen unter energetischen Aspekten steigt. Dafür gibt es triftige Gründe: Die Energiepreise steigen in schwindelerregende Höhen und die anhaltende Klimadiskussion erreicht das Bewusstsein der breiten Bevölkerung. Die Bundesregierung unterstützt die neuen Energiesparinteressenten und erhöhte kürzlich die staatliche Förderung für die professionelle Beratung durch Architekten und Ingenieure. Weiterhin werden attraktive Förderprogramme für die Umsetzung von Maßnahmen zur Strom- und Heizkostenreduktion angeboten.


Bei Neubauten setzt sich mancherorts der sogenannte Passivhaus-Standard durch: Häuser mit einem Wärmeverbrauch, der um acht bis zehnmal niedriger ist als bei konventionellen Gebäuden. Doch die meisten Gebäude sind schon gebaut und müssen energetisch saniert werden, wenn man von den hohen Heizkosten runter will. Der Energieverbrauch wird dabei in der Regel mindestens halbiert. Doch dabei ist fachlicher Rat gefragt, damit Maßnahmenpakete umgesetzt werden können, bei denen die Gewerke interessensungebunden und technisch optimal aufeinander abgestimmt sind. Der Berater hilft auch, Licht in den unübersichtlichen Förderdschungel zu bringen und zeigt, ob Heizungsaustausch oder Dachsanierung, Fenstererneuerung oder Solaranlage sinnvoll oder wirtschaftlich sind.



Von 175 auf 300 Euro wurden die staatlichen Zuschüsse für die Beratung von Ein- und Zweifamilienhäusern seit Anfang Mai angehoben. Außerdem wird in Verbindung mit einem Vor-Ort-Gutachten nun auch eine Stromsparberatung mit 50 Euro gefördert. Neu ist auch die Bezuschussung von Thermografiegutachten in Höhe von 150 Euro. Spezielle Wärmebildkameras decken dabei energetische Schwachstellen in der Gebäudehülle auf.

Energetisch saniertes Wohnhaus der Familie Bührer in Teningen. Foto: Energieagentur Freiburg
Energetisch saniertes Wohnhaus der Familie Bührer in Teningen. Foto: Energieagentur Freiburg

„Nach der Sanierung unseres Hauses sparen wir die Hälfte der Energiekosten ein. Das haben wir der Abschaffung unserer Nachtspeicherheizungen und den neuen Kollektoren zur Warmwasseraufbereitung zu verdanken“, sagt Erwin Bührer aus Teningen. Sein Haus wurde saniert und auch er hat die staatlichen Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch genommen. Vermittelt wurden diese durch die Energieagentur Regio Freiburg, die bereits für mehr als 400 Hausbesitzer in der Region Freiburg Sanierungskonzepte ausgearbeitet hat. „Solch eine Energieberatung regt an, darüber nachzudenken, wie effizient kann ich mein Haus machen, wo kann ich in Zukunft noch weiter Kosten einsparen“ sagt Erwin Bührer.

Bei einer Energieberatung, wie Familie Bührer in Anspruch genommen hat, nehmen die Berater bei einer Vor-Ort-Begehung die Situation des Gebäudes auf. Anschließend werden alle energetischen Schwachstellen an der Gebäudehülle und der Heizungsanlage erfasst und aufgezeigt. Die Durchführung der Vor-Ort-Energieberatungen setzt spezielles Know-How des Beraters voraus. Er ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert und muss sich an die genauen Inhalte und Umfang der Beratung halten. Der Berater darf nicht bei einem Betrieb beschäftigt sein, der an der späteren Umsetzung der Energiesparmaßnahmen beteiligt ist. Zahlreiche südbadische Vor-Ort-Energieberater der BAFA und Gebäudeenergieberater des Handwerks arbeiten mit der Energieagentur Regio Freiburg zusammen. Ihre Kontaktdaten können dort erfragt werden. Eine umfangreiche Liste findet sich auch im Internet unter www.bafa.de.


Die Förderbeträge kurz zusammengefasst:
  • Zuschuss von 300.- € für Ein- und Zweifamilienhäuser, max. 50% der Beratungskosten (brutto)
  • Zuschuss von 360,- € für Mehrfamilienhäuser (mind. 3 WE), max. 50% der Beratungskosten (brutto)
  • Bonus von 50,- € für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung
  • Bonus von 100,- € für die Integration thermografischer Untersuchungen
  • Zuschuss von 150,- € für separate Thermografie-Gutachten, max. 50% der Beratungskosten (brutto)
Die wichtigsten Bedingungen:
  • Die Antragstellung erfolgt durch den ausführenden Energieberater
  • Der Bauantrag für das Gebäude muss bis zum 31.12.1994 gestellt worden sein und die Hülle darf anschließend nicht zu mehr als 50% durch Aufstockung o. Anbau verändert worden sein
  • Das Gebäude muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein o. derzeit zu mehr als 50% der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden.
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