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News vom 11.08.2008

Solarthermie-Branche wieder im Aufwärtstrend

Der „Geschäftsklimaindex Solarthermie“ von EuPD Research belegt: die Branche befindet sich wieder im Aufschwung. Nach dem Markteinbruch im dritten Quartal 2007 sind die Markteilnehmer aus Handwerk, Industrie und Großhandel „sehr zufrieden“ mit der derzeitigen Geschäftslage und blicken optimistisch wie noch nie in die Zukunft. So gut „fühlte“ sich die Branche noch nie.

Wie die Ergebnisse von EuPD Research, einem der führenden Marktforscher im Bereich der Erneuerbaren Energien zeigen, erlebt die Solarthermie-Branche nach einem Tief am Ende des letzten Jahres nun wieder einen deutlichen Aufschwung.

Im zweiten Quartal 2008 erreichte der von EuPD Research erhobene „Geschäftsklimaindex Solarthermie“ ein Allzeithoch von 140,9 Punkten. Die „Geschäftserwartung“ für die kommenden sechs Monate sowie die momentane „Geschäftslage“ wird von Handwerk, Industrie und Großhandel gleichermaßen so gut bewertet wie nie zuvor.

Die Marktteilnehmer sehen diesen Aufschwung hauptsächlich in einer großen Nachfrage nach Heizungs- modernisierungen begründet. Im zweiten Quartal 2008 melden 71 Prozent der befragten Unternehmen gestiegene Umsätze. Die erhöhte Nachfrage nach neuen Heizungsgeräten, die immer häufiger mit Solarwärme gekoppelt werden, steigert die Umsätze und sorgt in der Branche neben einer guten Geschäftslage auch für eine positive Erwartung für die nächsten sechs Monate. Das Marktanreiz- programm und die immer stärker ansteigenden Preise konventioneller Energieformen leisten einen weiteren Beitrag zu der erhöhten Nachfrage.

Abbildung: Geschäftsklimaindex Solarthermie - Quelle: EuPD Research 2008

Inwieweit das neue Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das 2009 in Kraft tritt, auf die zukünftige Entwicklung der Branche Einfluss hat, ist unklar. Als Teil des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung strebt das neue Gesetz in erster Linie einen verstärkten Ausbau der solaren Wärme- produktion in Deutschland an. Eva Benz, Research Analyst bei EuPD Research im Bereich Energy & Utilities, kommentiert: „Es ist zu früh über die Auswirkungen des Gesetzes klare Aussagen treffen zu können. Die Branche steht dem Gesetz vorerst kritisch gegenüber. Aus Sicht vieler Marktteilnehmer hat sich die Gesetzeslage schon zu oft verändert, um jetzt glauben zu können, das wäre die optimale Lösung. Was momentan aber zählt, ist, dass sich die Branche seit Beginn der Erhebung im Jahre 2005 noch nie so gut ’fühlte’.“

Hintergründe
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz als Impulsgeber?
Ziel des EEWärme-Gesetzes ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmegewinnung von derzeit sechs Prozent auf 14 Prozent im Jahr 2020 auszubauen. Damit soll sich die Abhängigkeit Deutschlands von Energieimporten verringern und die heimische Industrie gestärkt werden.

Das Gesetz sieht jedoch nicht nur Fördermaßnahmen vor, sondern verpflichtet Eigentümer von Neubauten auch einen festgelegten Anteil des Wärmebedarfs durch erneuerbaren Energien zu decken. Neben Geothermie, Umweltwärme und Biomasse steht auch die Solarthermie als Form der Wärmegewinnung zur Wahl. Die Energieformen können zudem miteinander kombiniert werden. Gleich-zeitig werden die Fördermittel auf bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt. Inkrafttreten soll das EEWärmeG am 1. Januar 2009.

Für die Nutzung von Sonnenkollektoren sieht das Gesetz folgende Regelungen vor: Bei Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen muss der Kollektor 0,04 m² Fläche pro m² beheizter Nutzfläche aufweisen, d.h bei einem 50 m² großem Objekt, muss der Kollektor 2 m² groß sein. Bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen sind 0,03 m² Fläche pro m² beheizter Nutzfläche vorgeschrieben. Eigentümer aller anderen Objekte, die sich für Solarthermie als Energieform entscheiden, sind dazu verpflichtet hieraus mindestens 15 Prozent ihres Wärmebedarfs zu decken.

Derzeit wird jeder m² Kollektorfläche bei reiner Warmwassernutzung mit 60 Euro gefördert, bei zusätzlicher Heizungsunterstützung sind es sogar 105 Euro. Mit dem EEWärme-Gesetz entfällt diese Förderung jedoch für all jene Kollektoren, für die eine Nutzungspflicht besteht. Nur wer mehr Solarkollektoren installiert, als im Gesetz gefordert, erhält eine zusätzliche Vergütung.
(BMU: hier im Internet zu finden)

Solarthermie als wichtiger Ersatz für fossile Energien
Die steigenden Öl- und Gaspreise machen die Solarwärme zunehmend attraktiver. Anfang Juni überschritt der Öl-Preis pro Barrel erstmals die 130 Dollar-Marke und auch die Gaspreise erreichen immer neue Rekordwerte. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung, sowie unter Berücksichtigung der relativ günstigen Betriebskosten einer Solarthermieanlage entschließen sich immer mehr Haushalte dazu, die einmaligen, hohen Investitionskosten in Kauf zu nehmen um langfristig von niedrigen und vor allem planbaren Heizkosten zu profitieren.

Verlängerung bestehender Fördermaßnahmen
Ein weiteres Instrument mit dem die Bundesregierung den Ausbau von regenerativer Wärme-Energie fördern will ist der so genannten „Kesseltausch-Bonus“. Dieser sichert all jenen Haushalten einen einmaligen Zuschuss von 750 Euro zu, die zusätzlich zum Einbau einer Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung und Heizunterstützung ihren alten Heizkessel durch einen modernen Öl- oder Gasbrennwertkessel ersetzen lassen. Dieser – eigentlich bis Ende Juni 2008 gültige – „Kesseltausch-Bonus“ sorgte bereits für eine erhöhte Nachfrage in der ersten Jahreshälfte. Laut der Förderstelle des Bundesamtes für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) sind allein in den ersten fünf Monaten dieses Jahres 37.000 Förderanträge für Solarthermieanlagen eingegangen. 10.000 der Antragsteller nahmen den „Kesseltausch-Bonus“ in Anspruch. Das Bundesumweltministerium hat aufgrund dieser hohen Nachfrage die Einmalzahlung bis zum 31.12.2009 verlängert. Darüber hinaus gibt es ab dem 1.7.2008 auch einen Bonus im Wert von 375 Euro für Solaranlagen, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen. Dies betrifft alle Anträge, die ab dem 01. Mai 2008 beim BAFA eingehen. (BAFA: hier im Internet)

Methodik des EuPD Research „Geschäftsklimaindex Solar“
Der quartalsmäßig erhobene „Geschäftsklimaindex Solar“ dient als Frühindikator für die Entwicklung des Solarmarktes in Deutschland. Der Index gliedert sich in die zwei Hauptbereiche der Solarwirtschaft: Den Index „Photovoltaik“ und den Index „Solarthermie“. Zur Ermittlung der beiden Geschäftsklimaindizes wird am Ende eines jeden Quartals ein fester Kreis von Unternehmen aus der Solarbranche zu ihrer aktuellen Geschäftslage, sowie ihren Geschäftserwartungen für die nächsten sechs Monate befragt. Parallel dazu werden die Unternehmen zu folgenden Indikatoren befragt: Die Preisentwicklung von Modulen respektive Kollektoren, die Beschäftigungsentwicklung, Investitionsentwicklung sowie die Umsatzentwicklung. Die Analyse erfolgt in methodischer Anlehnung an den ifo-Geschäftsklimaindex.
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