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News vom 28.08.2008

Geforderte Bürgschaft von Heizungsfachbetrieben im Zentrum der Kritik

Die Aufforderung an die Heizungsfachbetriebe der Initiative Pro Schornstein e.V. (IPS) eine Bürgschaft in Höhe der Fördergelder zu hinterlegen, um bei eventuellen Rückzahlungsforderungen durch das BAFA liquide zu sein, hat für scharfe Kritik seitens des BDH und BWP (Bundesverband Wärmepumpe e.V.) gesorgt. Jetzt hat der IPS das strittige Formular überarbeitet, da man, laut eigener Aussage, an einem Konfrontationskurs zu den Heizungsverbänden nicht interessiert ist.

Überarbeitete Garantieurkunde des IPS mit der aufgestellten Aufforderung an den Fachbetrieb, eine Bürgschaft in Höhe der Fördergelder zu hinterlegen. Quelle: IPS
Überarbeitete Garantieurkunde des IPS mit der aufgestellten Aufforderung an den Fachbetrieb, eine Bürgschaft in Höhe der Fördergelder zu hinterlegen. Quelle: IPS
Der HaustechnikDialog hat über die scharfe Kritik des BDH bereits hier berichtet. Auch der Bundesverband Wärmepumpe e.V. hat inzwischen deutliche Kritik zum Vorgehen der IPS verlauten lassen:

„Initiative Pro Schornstein e.V. verbreitet wissentlich Falschinformationen zu Wärmepumpen – BWP nimmt Stellung

Die Initiative Pro Schornstein e.V. (IPS) verbreitet wissentlich falsche Formulare und Informationen zur Wärmepumpe. Die Behauptungen der IPS entbehren jeglicher Grundlage und dienen lediglich zur Verunsicherung von Fachbetrieben und Endkunden, so der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. Richtig ist, dass Fachbetriebe, die eine Wärmepumpe installieren, die Jahresarbeitszahl rechnerisch nach der VDI-Norm 4650 nachweisen müssen. Mit diesem Nachweis erhält der Kunde einen Förderanspruch. Falsch ist die von der IPS verbreitete Behauptung, dass die später im Betrieb gemessene Jahresarbeitszahl für den Fördermittelanspruch eine Rolle spielen würde.

Die gemessene Jahresarbeitszahl dient als Orientierungshilfe für den Endkunden um seinen Verbrauch zu kontrollieren und zu steuern, ähnlich dem Bordcomputer im Auto. Bei anderen Heizungstechniken hat der Kunde keine Möglichkeit den Energieverbrauch seiner Heizung zu kontrollieren und in Beziehung zur erzeugten Wärme zu setzen.

Als „verleumderische Irreführung“ bezeichnet der BWP zudem die in einer von der IPS verbreiteten Garantieurkunde aufgestellte Aufforderung an die Fachbetriebe, eine Bürgschaft in Höhe der Fördergelder zu hinterlegen, um bei eventuellen Rückzahlungsforderungen durch die BAFA liquide zu sein. „Diese Forderung soll der Liquidität der Fachbetriebe schaden. So soll das Handwerk verunsichert und dazu gebracht werden, den Einbau von Wärmepumpen nicht mehr aktiv zu unterstützen“ so der Geschäftsführer des BWP, Karl-Heinz Stawiarski.
Der BWP bewertet das Vorgehen der IPS als den Versuch, eine effiziente und von der Bundesregierung anerkannte Technologie zum Schaden von Umwelt, Handwerkern und Kunden vorsätzlich zu diskreditieren.

„Die Behauptungen der IPS zeigen, dass die Initiative die gängigen Fördermittellrichtlinien schlicht nicht versteht. Richtig ist: wer sich von einem Handwerker kompetent beraten lässt, kann die vom BAFA geforderten Standards einhalten und sich der Fördermittel sicher sein und mit seiner effizienten Wärmepumpenheizung Heizkosten sparen“ so Stawiarski weiter.


Jetzt hat, als Reaktion auf die Kritik von BDH und BWP, eine Stellungnahme der Initiative Pro Schornstein e.V. (IPS) die Redaktion HaustechnikDialog erreicht:

„Auf die Anschuldigungen der beiden Verbände BDH und BWP (Bundesverband Wärmepumpe e.V.) haben wir reagiert und eine Korrektur der Aussage wie folgt vorgenommen, da wir an einem Konfrontationskurs zu den Heizungsverbänden nicht interessiert sind.

Alte Aussage:
Dem unterzeichnenden Fachbetrieb ist bekannt, dass bei Nichterreichung der o.g. Jahresarbeitszahl die Fördermittel seitens des Fördermittelgebers zurückgefordert werden.
Neue Aussage:
Dem unterzeichnenden Fachbetrieb ist bekannt, dass bei Nichterreichung der o.g. Jahresarbeitszahl die Fördermittel seitens des Fördermittelgebers zurückgefordert werden können.

Dennoch möchten wir zu den darüber hinausgehenden weiteren Anmerkungen o.g. Verbände folgende Stellungnahme abgeben:
Unsere Stellungnahme:
Wenn wir uns dem Thema „Einsatz einer Garantieurkunde beim Kauf einer Strom-Wärmepumpe“ sachlich nähern, so folgt der Ratschlag der Initiative Pro Schornstein e.V. klar den politischen Vorgaben.
So hat das Umweltbundesamt in seinem Sachstandsbericht „Nachhaltige Wärmeversorgung“ aus dem März 2007 festgestellt, dass „elektrische Wärmepumpen – selbst mit angenommenen
theoretischen Bestwerten der Jahresarbeitszahl (das heißt der Energieeffizienz) – aus Sicht des
Umweltschutzes keine Förderung wie die erneuerbaren Energien im Wärmemarkt“ rechtfertigen.
(Quelle:http://www.umweltbundesamt.de/klimaschutz/ - hier Seite 17)

Im Mai 2008 hat dann das BMU in den Schlussfolgerungen zum Thema: „Elektrische
Wärmepumpen – eine erneuerbare Energie?“ empfohlen, dass „Soweit möglich … eine garantierte Jahresarbeitszahl Bestandteil des Vertrages“ sein sollte sowie die Überprüfung dieser vertraglich vereinbarten Effizienz mit der Realität. In der Garantieurkunde sind diese beiden Forderungen auf der Vorder- und Rückseite umgesetzt. Das BMU empfahl weiterhin die im Vorfeld eines Vertrages abgegebenen Prognosen kritisch auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen.
(Quelle: http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3192.pdf/ - hier Seite 20 und 21)

Wie wichtig diese Hinweise sind, zeigen die Resultate, die beim Feldtest für Elektrowärmepumpen in der Praxis herausgekommen sind. Die Initiative Pro Schornstein e.V. kommt bei der Auswertung des Berichtes zum Ergebnis, dass in der Realität keine einzige Wärmepumpe der Untersuchungsreihe die Anforderungen, die in den Förderrichtlinien des BAFA benannt werden, erfüllt. (Einschränkung: Wenn die beste Wärmepumpenanlage in einem Altbau steht, genügt eine von 33 Wärmepumpen den Anforderungen).
(Quelle: http://www.agenda-energie-lahr.de/WP_Jahresbericht2006-07.html)

Aus den Resultaten der agenda-energie-lahr lässt sich folgern, dass das Risiko, eine
Wärmepumpenanlage zu bekommen, die die oft übertriebenen Werbeaussagen bei weitem nicht erfüllt, erheblich ist. Auszubaden hat dies fast immer der Hausbesitzer und der Heizungsbauer. Je klarer und abgestimmter die Zusammenhänge im Vorfeld sind, desto problemloser wird das Vertragsverhältnis ablaufen. Und dies bezieht sich nicht nur auf die mögliche Rückzahlung der evtl. beantragten Förderungen trotz Berechnung nach VDI 4650, sondern kann sich ja bis zur Notwendigkeit der Wandlung der Heizanlage durch den Heizungsbauer ausweiten – bei einer Wärmepumpenanlage mit Tiefenbohrung oder Erdkollektor wird der Rückbau dann allerdings richtig teuer.
(Quelle: http://www.waermepumpen.de/download/bafabrief.pdf)

Die Garantieurkunde, oder auch jede andere Effizienzvereinbarung, sorgt dafür, dass die
wesentlichen Eckwerte für beide Vertragsparteien im Vorfeld klar definiert sind. Dies ist für
wirklich effiziente Wärmepumpenanlagen kein Problem - nur die Anlagen, die „viel versprechen“ und anschließend „wenig halten“ sind betroffen. Eine Garantieerklärung - die verbindliche Angaben zur Jahresarbeitszahl beinhaltet - ist somit für alle Beteiligten von Vorteil und sollte bei keinem Kaufvertrag fehlen.“

Anmerkung der Redaktion: Die im Zentrum der Kritik stehende Garantieurkunde der IPS wurde jetzt (siehe oben stehender Satz) geändert. Aber nach wie vor wird in der Garantieurkunde von den Heizungsfachbetrieben die unbefristete Bankbürgschaft in Höhe der zu erwartenden Fördergelder verlangt. Daran hat sich nichts geändert.

Aus der Garantieurkunde:

"Dem unterzeichnenden Fachbetrieb ist bekannt, dass bei Nichterreichung der o.g. Jahresarbeitszahl die Fördermittel seitens des Fördermittelgebers zurückgefordert werden können.

Zur Absicherung dieser möglichen Forderungen hinterlegt der Unterzeichner eine unbefristete Bankbürgschaft in Höhe der zu erwartenden Fördergelder von € ______für einen Zeitraum von ____Jahren nach Unterzeichnungsdatum dieser Urkunde.


Die Garantieurkunde der ISP findet sich hier im Internet.

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