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News vom 15.10.2008

Messgenauigkeit sichert Fördergelder

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA fördert effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Wärmebedarfs eines Gebäudes. Voraussetzung für diese Unterstützung, die z. B. bei Gebäuden mit maximal zwei Wohneinheiten bis zu 3.000 Euro pro Wohneinheit betragen kann, ist der Einbau eines Wärmezählers und eines Stromzählers zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl.

Wärmepumpen werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nur dann gefördert, wenn sowohl ein Strom- als auch ein Wärmezähler zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl integriert sind. Um die Wärmemenge möglichst genau zu ermitteln, sind geeichte Zähler wie beispielsweise der Ultraschallkompaktwärmezähler CF Echo II WP von Allmess bestens geeignet. Foto: Allmess
Wärmepumpen werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nur dann gefördert, wenn sowohl ein Strom- als auch ein Wärmezähler zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl integriert sind. Um die Wärmemenge möglichst genau zu ermitteln, sind geeichte Zähler wie beispielsweise der Ultraschallkompaktwärmezähler CF Echo II WP von Allmess bestens geeignet. Foto: Allmess
Ebenfalls gefördert werden Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohneinheiten, jedoch gelten hier andere Fördersätze. Um die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe möglichst genau zu ermitteln, sind geeichte Zähler wie beispielsweise der CF Echo II WP von Allmess empfehlenswert.

Sicherheit für Endkunden und Fachhandwerk
Die neueste Ultraschalltechnik, über die der CF Echo II WP verfügt, garantiert extrem hohe Messgenauigkeit und dadurch gleichermaßen Sicherheit für Endkunden und das Fachhandwerk.
Der Zähler weist eindeutig nach, welche Jahresarbeitszahl die Wärmepumpe erreicht hat. So sind Hausbesitzer auf der sicheren Seite, dass die gestellten Förderbedingungen der BAFA erfüllt werden und die böse Überraschung einer möglichen Rückforderung der erhaltenen BAFA-Gelder bleibt aus. Auch für Installateure hat diese Genauigkeit viele Vorteile. Denn mit ihrer Unterschrift auf der Fachunternehmererklärung, die eine weitere Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung darstellt, garantieren sie dafür, dass die angegebene Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe eingehalten wird. In der Theorie ist diese leicht berechnet: Dazu wird bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen einfach die abgegebene Wärmemenge durch die eingesetzte Strommenge einschließlich aller peripheren Stromverbraucher (Grundwasserpumpe, Soleumwälzpumpe, Notheizstab und Regelung) dividiert. In der Praxis führen die realen Betriebs- bedingungen vor Ort jedoch häufig zu Abweichungen bei der Jahresarbeitszahl. Nur ein geeichter Wärmemengenzähler sichert die Angaben des Fachhandwerkers wirklich ab, so dass dieser beruhigt seine Unterschrift unter die Erklärung setzen kann.

Beste Technik ist geeicht
Nur geeichte Geräte mit modernster Technologie erfüllen alle Anforderungen, die heute an Wärmezähler gestellt werden: Messgenauigkeit, prinzipielle Störungsfreiheit und möglichst geringer Druckabfall. So auch der CF Echo II WP von Allmess. Das Gerät liefert nicht nur genaue Messdaten, sondern arbeitet auch mit einem äußerst geringen Druckverlust und ist durch den Wegfall des Flügelrades besonders störungssicher. Die Nutzung von Ultraschalltechnologie bietet zudem einen weiteren Vorteil: Die Zähler können in jeder Einbaulänge ohne Verlust an Messgenauigkeit montiert werden. Die einmalige Kurzbaulänge von jeweils nur 150 mm für die Leistungsgröße Qn 3,5 und 6,0m³/h kommt mit einem minimalen Platz aus. Die Leistungsgröße Qn 2,5m³/h verfügt über eine Einbaulänge von 130 mm. Besonders praktisch: Der Allmess-Ultraschallwärmezähler CF Echo II WP wird preisgleich mit Batterie- oder Netzspannungsversorgung geliefert.
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