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News vom 02.10.2008

Mit dem Hygiene-Check mehr Sicherheit beim Trinkwasser

Mit wachsender Komplexität der Trinkwasserversorgungsanlagen in Gebäuden wächst das Risiko von Krankheitserregern im Leitungsnetz und somit im Trinkwasser. Damit schaffen wir uns ein Problem, das durch nachhaltige Präventionsmaßnahmen gelöst werden muss.

Auch im Sinne des Minimierungsgebots ist die Chlordioxid-Desinfektion das Verfahren der Wahl, wenn es um eine zeitlich befristete Maßnahme gegen Legionellen geht. Im Bild eine Anlage der Baureihe Oxiperm Pro von Grundfos.
Auch im Sinne des Minimierungsgebots ist die Chlordioxid-Desinfektion das Verfahren der Wahl, wenn es um eine zeitlich befristete Maßnahme gegen Legionellen geht. Im Bild eine Anlage der Baureihe Oxiperm Pro von Grundfos.
Die Begleitung des Auftraggebers bis zum TÜV-Zertifikat ist Teamleistung – der Grundfos-Service verfügt für diese Aufgabe über erfahrene Spezialisten. Fotos: Grundfos
Die Begleitung des Auftraggebers bis zum TÜV-Zertifikat ist Teamleistung – der Grundfos-Service verfügt für diese Aufgabe über erfahrene Spezialisten. Fotos: Grundfos
Nach der Trinkwasserverordnung muss Wasser für den menschlichen Gebrauch frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Die Verantwortung für die Einhaltung der Grenzwerte innerhalb des Gebäudes liegt dabei in der Hand des Betreibers.

Um einer Verkeimung des Trinkwassers beispielsweise mit Legionellen zu begegnen, ist insbesondere in sensiblen Bereichen wie der Trinkwasserversorgung von Krankenhäusern, Altenheimen, Hotels und ähnlichen Einrichtungen eine strukturierte, präventive Vorgehensweise empfehlenswert.

Eine fach- und sachgerechte Legionellen-Prävention kann sich der Eigentümer, Facility Manager einer Liegenschaft bzw. der Betreiber eines Großobjektes jetzt vom TÜV bestätigen lassen: Grundfos bietet zusammen mit der acb GmbH im Rahmen seines Dienstleistungsangebots ServicePlus einen Hygiene-Check zum Nachweis der ‚Wassersicherheit’ von Gebäuden an. Basis ist die Analyse und Bewertung der Technik und der Betriebsführung. Diese Ergebnisse fließen in einen umfassenden technischen Bericht ein, der Grundlage für die TÜV-Zertifizierung ist.

Bei den Handlungsempfehlungen erhält der Auftraggeber möglicherweise den Hinweis, als verfahrenstechnische Maßnahme gegen eine nicht zulässige Legionellen-Konzentration so lange eine geeignete Desinfektionstechnik einzusetzen, bis die Ursachen des Keimwachstums bautechnisch und betriebsorganisatorisch gelöst sind.

Hier kann der Grundfos-Service Lösungen anbieten, ist doch das Unternehmen nicht allein Komplettanbieter für Pumpen und Pumpensysteme, sondern offeriert auch relevante Wasserdesinfektions-Technologien auf physikalischer bzw. chemischer Basis. Bei einer Verkeimung mit Legionellen ist die Chlordioxid-Desinfektion aufgrund nennenswerter Vorteile als Verfahren der Wahl anzusehen. Grundfos offeriert Chlordioxid-Anlagen der Baureihe Oxiperm Pro in zwei Leistungsstufen, für 5 und 10 g Chlordioxid/h. Die Leistung der Anlage reicht aus, um stündlich bis zu 25 m³ Wasser zu behandeln.

In der Oxiperm Pro ist standardmäßig eine Chlordioxid-Messwertauswertung integriert. Bei Anschluss einer Durchflussmesszelle kann der Chlordioxidwert im Trinkwasser direkt abgelesen werden und/oder über den Analogausgang per Datenlogger (bauseits) dauerhaft erfasst werden. Somit ist die Messpflicht nach der Trinkwasserverordnung voll erfüllt.

Wer als verantwortlicher Eigentümer, Facility Manager oder Betreiber eines Großobjektes hinsichtlich der Qualität und Hygiene seines Trinkwassers auf der sicheren Seite stehen möchte, für den ist das neue ‚Wassergüte-Siegel’ des TÜV hoch interessant. Der Grundfos-Service begleitet den Auftraggeber bei dem gesamten Ablauf – von der Analyse des Ist-Zustands der installierten Haustechnik über das Umsetzen der notwendigen Änderungen Stichworte: ‚Betriebsführung’, ‚bautechnische Kriterien’, ‚betriebstechnische Kriterien’ sowie ‚verfahrenstechnische Maßnahmen’) bis hin zur Zertifizierung durch den TÜV.

Mit der TÜV-Zertifizierung und einer kontinuierlichen Qualitätssicherung weist der Anlagenbetreiber nach, im Kampf gegen Legionellen alles dem Stand der Technik entsprechende unternommen zu haben. Ein Vorwurf der grob fahrlässigen Handlungsweise kann somit nicht erhoben werden – ein wesentlicher Aspekt im Hinblick auf Versicherungsansprüche und mögliche rechtliche Auseinandersetzungen.
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