Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Unsere News können Sie auch bequem als Newsletter erhalten!

News vom 17.10.2008

Spanien bremst Wachstum der Solarindustrie - Einspeisevergütung wird reduziert

Die spanische Regierung hat die Förderung für photovoltaisch erzeugte Energie neu geregelt. Die Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt geringer als bisher erwartet um ca. 30 Prozent auf 34 Cent/kWh bei Dachanlagen und 32 Cent/kWh bei Bodenanlagen. Die maximale Leistung von Dachanlagen ist zukünftig auf 2 MW, die von Bodenanlagen auf 10 MW begrenzt. Die Vergabeleistung wird für ganz Spanien pro Jahr auf 267 MW für Dachanlagen und auf 133 MW für Bodenanlagen gedeckelt. Für die Jahre 2009 und 2010 wurden im Rahmen einer Übergangsregelung zusätzliche 100 MW bzw. 60 MW für Bodenanlagen freigegeben.

Auch mit den neuen Einspeisetarifen ist in Spanien der rentable Betrieb von Solaranlagen laut internationaler Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner möglich, wenn die Projekte frühzeitig beantragt und die geforderten Unterlagen vollständig einreicht werden.
Auch mit den neuen Einspeisetarifen ist in Spanien der rentable Betrieb von Solaranlagen laut internationaler Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner möglich, wenn die Projekte frühzeitig beantragt und die geforderten Unterlagen vollständig einreicht werden.
Grundlage der Neuregelung bildet das am 28.09.2008 in Kraft getretene Königliche Dekret 1578/2008, welches die bisher geltenden Grundlagen der Einspeisevergütung ersetzt.

"Das neue Gesetz führt zu wesentlichen Änderungen für die Solarindustrie in Spanien" erklärt Rechtsanwalt Georg Abegg von der internationalen Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner in Madrid. "Investoren, die sich auf das Geschäft mit Großanlagen spezialisiert haben, müssen strategisch umdenken. Dies betrifft vor allem auch die deutsche Solarindustrie, die hier in Spanien sehr erfolgreich tätig ist." Durch das neue Gesetz werde der Solarboom in Spanien zwar gebremst, effiziente Betreiber könnten aber profitieren. "Auch mit den neuen Einspeisetarifen ist in Spanien der rentable Betrieb von Solaranlagen möglich", so Abegg.

Zur Absenkung der Einspeisevergütung kommen neue bürokratische Hürden, insbesondere das mit dem Dekret eingeführte Register der Energieproduzenten, in das jedes Projekt eingetragen werden muss, um den entsprechenden Vergütungstarif zugewiesen zu bekommen.

Um die Aufsplittung in Einzelanlagen zur Umgehung der vorgegebenen Leistungshöchstgrenze zu verhindern, werden Projekte mit derselben Katasterreferenz als eine einzige Anlage oder ein einziges Projekt angesehen.

Die Vergütungstarife werden zukünftig entsprechend der Entwicklung der beantragten Vergabeleistung erhöht oder reduziert. Werden in einer Vergaberunde sämtliche Vergabekapazitäten ausgeschöpft, reduziert sich der Tarif in der nächsten Vergaberunde, während umgekehrt bei Freibleiben von Vergabeleistung der Tarif in der nächsten Vergaberunde entsprechend angehoben wird.

Die jährlich zu vergebende Leistungskapazität wird in Vergaberunden aufgeteilt. Anträge, die in der jeweiligen Vergaberunde keine Leistung mehr zugewiesen bekommen, rutschen automatisch in die nächste Vergaberunde.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Abegg wird das Antragsverfahren die Finanzierung von Solarprojekten in Spanien erschweren. "Das komplexe Vergabeverfahren führt zur Unsicherheit des Projektbeginns und des anwendbaren Vergütungstarifes, weil nicht sicher ist, in welcher Vergaberunde beantragte Projekte realisiert werden können. Wird ein Projekt in die darauffolgende Vergaberunde verschoben, muss der Investor unter Umständen die Finanzierung neu verhandeln", so Abegg.

Nach Eintragung verfügt der Antragssteller über einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten, welcher in Ausnahmefällen um vier Monate verlängert werden kann, um die endgültige Eintragung im Register zu erlangen. Andernfalls wird der Antrag gelöscht.

Die spanische Regierung begründet die Maßnahmen mit dem Ziel, die bisher rasante Entwicklung der Photovoltaik zu bremsen und besser kontrollieren zu können und gleichzeitig die Forschung und Entwicklung zu fördern. "Photovoltaikprojekte in Spanien sind auch nach der gesetzlichen Neuregelung der Einspeisevergütung noch rentabel durchzuführen", betont Abegg. "Zukünftig haben aber nur noch die Investoren gute Erfolgschancen, die Projekte frühzeitig beantragen und die geforderten Unterlagen vollständig einreichen."
Aktuelle Forenbeiträge
Sandrapv1991 schrieb: Guten Morgen, Ich habe eine Wolf CHA 07 und habe ein Zeitprogramm...
Hamburgerjunge schrieb: Moin aus Hamburg, seit Feb. 2026 läuft meine WP Buderus 7kw...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Sockelleisten, Heizkörperanschlüsse
und Steigstrangprofile
Hochleistungsfähige, intelligente Systeme und Produkte für Bad und Sanitär
Website-Statistik