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News vom 16.10.2008

Neues Förderprogramm zum Austausch von Nachtstromheizungen

Ineffiziente Heizungen will das Bundesbauministerium rasch aus dem Verkehr ziehen und unterstützt beim Austausch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit einem Zuschuss.

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern können Zuschüsse von 250 Euro pro Gerät für die Außerbetriebnahme von Nachtstromheizungen beantragen.
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern können Zuschüsse von 250 Euro pro Gerät für die Außerbetriebnahme von Nachtstromheizungen beantragen.
"Wir warten nicht, bis es gesetzlich Pflicht wird, diese Klimakiller aus dem Verkehr zu ziehen", sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee. "Je früher auf moderne, effiziente Heizungen umgestellt wird, desto mehr Energiekosten können eingespart werden und desto besser ist das für unsere Umwelt und das Klima."

Das Bundesbauministerium fördert mit einem neuen Programm den freiwilligen Austausch dieser Heizungstypen durch energieeffiziente, klimafreundliche Alternativen, bevor der Austausch ab 2020 Pflicht wird.

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern können Zuschüsse von 250 Euro pro Gerät für die Außerbetriebnahme dieser als besonders ineffizient geltenden Heizungstypen beantragen. Voraussetzung ist, dass dies 2008 oder 2009 geschieht und Daten für die wissenschaftliche Auswertung der Maßnahme zur Verfügung gestellt werden. Pro Eigentümer ist die Förderung auf 50 Wohnungen begrenzt.

Das Bundesbauministerium wird unter Beteiligung der Wohnungswirtschaft, insbes. dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) und der Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung (HEA) ein Modellvorhaben zum Austausch von Nachtstromspeicherheizungen durchführen. Hintergrund des Modellvorhabens ist die mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung beschlossene Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2009 und die damit verbundene Verpflichtung zur stufenweisen Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicher- heizungen für Mehrfamilienhäuser mit mindestens sechs Wohneinheiten sowie größere Büro- und Gewerbebauten.

ab dem Jahr 2020. Das Modellvorhaben richtet sich an Eigentümer von Wohngebäuden mit etwa 50 Wohnungen. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Daten für die wissenschaftliche Auswertung der Maßnahme zur Verfügung gestellt werden. Das Modellvorhaben soll die Grundlagen für die geplante künftige breit angelegte Unterstützung des Austausches im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungs- programms liefern.


Anmeldungen können bis zum 30. November 2008 an das
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Ref. II2
Modellvorhaben Nachtstromspeicherheizungen
Deichmanns Aue 31-37
53179 Bonn
gerichtet werden.
Auskünfte erteilt das Bundesamt unter der Telefonnummer 0228/ 99 401 1642.

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