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News vom 16.12.2008

Weg für Erneuerbare Energien in Europa jetzt frei

Im Gegensatz zu den vielen Umweltschutzverbänden, die den Klimaschutz den kurzfristigen Interessen der Industrie geopfert sehen, begrüßte die Solarwirtschaft die EU-Richtlinie zu Erneuerbaren Energien.

Deutschlands wichtigster Marktöffner, das Erneuerbare-Energien-Gesetz, wird von der europäischen Richtlinie ausdrücklich als geeignetes Förderinstrument genannt.
Deutschlands wichtigster Marktöffner, das Erneuerbare-Energien-Gesetz, wird von der europäischen Richtlinie ausdrücklich als geeignetes Förderinstrument genannt.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt die Einigung des Europäischen Parlamentes mit den EU-Mitgliedstaaten über eine Richtlinie für Erneuerbare Energien, die den Anteil der Erneuerbaren bis zum Jahr 2020 auf 20 Prozent anheben soll. „Diese Entscheidung macht den Weg für den Ausbau Erneuerbarer Energien in Europa endgültig frei“, so Carsten Körnig, Geschäftsführer des BSW-Solar. „Die Richtlinie erhöht die Investitionssicherheit für die Solarindustrie erheblich und ist ein wichtiger Schrittmacher für das mittel- bis langfristige Marktwachstum der Branche in Europa. Der Export deutscher Solartechnik wird davon profitieren.“ Die Solarenergie wird nach Einschätzung des BSW-Solar im Strom- und Wärmesektor einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der neuen Ausbauziele leisten können. Derzeit exportieren deutsche Solarunternehmen bereits rund 50 Prozent ihrer Produktion, einen Großteil davon ins europäische Ausland.

Die EU setzt bei ihren politischen Instrumenten für den Ausbau erneuerbarer Energien auch auf erfolgreiche Markteinführungsstrategien, die von den Mitgliedstaaten bereits umgesetzt werden. Deutschlands wichtigster Marktöffner, das Erneuerbare-Energien-Gesetz, wird von der europäischen Richtlinie ausdrücklich als geeignetes Förderinstrument genannt. Körnig: „Die zeitweise erwogene Einführung eines europaweiten Zertifikatehandels für erneuerbare Energien, welcher die Solarbranche bedroht hätte, ist damit vom Tisch. Die Richtlinie stärkt nationalen Einspeisetarifen den Rücken.“ Die nationalen Förderinstrumente sollen auch nach einer 2014 geplanten Überprüfung der Direktive Bestand behalten.

Ein wichtiger Etappensieg sei es nach Einschätzung des BSW-Solar auch, dass erstmals die solare Wärme- und Kältegewinnung Eingang ins europäische Recht finden. Carsten Körnig: „Auch beim solaren Heizen kann die Richtlinie einen Wachstumsschub auslösen. Die europäischen Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, Regelungen für eine verstärkte Nutzung in Gebäuden zu erlassen. Auch wenn wir uns hier noch deutlichere Formulierungen gewünscht hätten, bringt uns der Kompromiss ein ganzes Stück weiter.“

Neben den für alle 27 EU-Mitgliedsstaaten verbindlichen Ausbauzielen gewährt die Richtlinie den Erneuerbaren Energien garantierten Netzzugang in ganz Europa, fordert Mitgliedstaaten auf, nationale Aktionspläne für die Einführung regenerativer Energien zu erlassen sowie administrative Hemmnisse bei der Realisierung von Erneuerbare-Energien-Anlagen abzubauen. Formal müssen am Freitag die europäischen Staats- und Regierungschefs der Richtlinie noch zustimmen, genauso wie das europäische Parlament voraussichtlich in der kommenden Woche.

Die Direktive wird in Europa eine wichtige Rolle beim Ausschöpfen des großen Solarpotentials spielen. Die Solarbranche strebt an, bis 2020 rund 10 Prozent des europäischen Strombedarfs aus Solarenergie zu decken.
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