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News vom 20.01.2009

Berufsgenossenschaft BAU - Einheitlicher Beitrag spart Verwaltungskosten

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft wird ab 2009 einen einheitlichen Beitrag für alle ihre Mitgliedsbetriebe erheben. Damit werden die regional bislang unterschiedlichen Beiträge abgeschafft.

Der nun umgesetzte einheitliche Versicherungsbeitrag zur Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft soll zur weiteren Einsparung von Verwaltungskosten führen.
Der nun umgesetzte einheitliche Versicherungsbeitrag zur Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft soll zur weiteren Einsparung von Verwaltungskosten führen.
"Viel schneller als ursprünglich erwartet haben wir eine weitere Hürde auf dem Weg zur Harmonisierung unserer Ausgabenfinan- zierung genommen", erklärt Jutta Vestring, Geschäftsführerin der BG BAU. Damit sei die finanzielle Solidarität zwischen den einzelnen Regionen gestärkt worden.

Die getrennten Beiträge gehen auf die Zeit vor der Fusion der ehemals sieben selbstständigen Bau-Berufsgenossenschaften und der Tiefbau-BG zurück. Seit dem 1. Mai 2005 sind die über 400.000 Unternehmer der Bauwirtschaft in Deutschland in einer einzigen Berufsgenossenschaft Mitglied, der Berufsgenossen- schaft der Bauwirtschaft, BG BAU. Die 2,6 Millionen Versicherten der deutschen Bauwirtschaft werden von der BG BAU betreut. "Mit der Fusion konnten erhebliche Einsparungseffekte realisiert werden", so die Geschäftsführerin der BG BAU. Der nun umgesetzte einheitliche Beitrag werde zur weiteren Einsparung von Verwaltungskosten führen.

Die Höhe des Versicherungsbeitrages werde der Vorstand der BG BAU im Frühjahr 2009 festlegen, es zeichne sich ab, dass der Beitrag für viele Unternehmen günstiger ausfallen werde als bisher. In früheren Jahren der Selbstständigkeit angesammelte finanzielle Mittel werden im Wege eines Regionalrabattes gezielt den betroffenen Betrieben zurückgegeben wie in der Fusions- vereinbarung verbindlich festgeschrieben.

Initiiert und erleichtert wurde diese zügige Angleichung der Beiträge durch das Unfallver- sicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) vom 30. Oktober. 2008. Die darin enthaltene neue Lastenverteilung zwischen den Berufsgenossenschaften der unterschiedlichen Branchen begünstigt Berufsgenossenschaften mit hohen Altlasten - dazu gehört die BG BAU. Altlasten sind zumeist Rentenzahlungen, die in früheren Zeiten verursacht wurden.

Überproportional hohe Altlasten werden nach einem bestimmten Modus von allen Unfallversicherungs- trägern solidarisch getragen. In den nächsten sechs Jahren erwartet die BG BAU eine kontinuierlich steigende Nettoentlastung von anfangs 200 Mio. Euro bis 300 Mio. Euro pro Jahr.
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