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News vom 09.01.2009

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz: Erneuerbare Energien sind Pflicht im Neubau

Seit Jahresbeginn 2009 gilt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Es schreibt vor, dass bei Neubauten ein Teil des Wärmebedarfs über erneuerbare Energien abgedeckt wird. Die Initiative Erdgas pro Umwelt (IEU) erläutert die Details und zeigt auf, wie Bauherren die Pflicht auf kostengünstige Weise erfüllen können.

Erneuerbare Energien sind im Neubau Pflicht. Bild: IEU <br />
Erneuerbare Energien sind im Neubau Pflicht. Bild: IEU
Das Ziel, das die Bundesregierung mit dem neuen Wärmegesetz verfolgt, ist klar: Bis 2020 sollen erneuerbare Energien in Deutschland einen Anteil von 14 Prozent an der Wärmeversorgung erreichen. Daher muss ab sofort die Energie, die in Neubauten für Heizung und Warmwasser benötigt wird, zum Teil aus regenerativen Quellen stammen. Dies gilt für alle ab 2009 neu errichteten Gebäude mit über 50 Quadratmeter Nutzfläche. Sanierungen sind nicht betroffen. Auch Gebäude, für die der Bauantrag vor dem 1. Januar 2009 gestellt wurde, fallen nicht unter die Nutzungspflicht. Eine Möglichkeit, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, sind beispielsweise Solarwärmeanlagen zur Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung, die mit einem Gas-Brennwertgerät gekoppelt werden.

Wer in seinem Neubau keine erneuerbaren Energien nutzen möchte, der hat nach Auskunft der Initiative Erdgas pro Umwelt die Möglichkeit, auf Ersatzmaßnahmen auszuweichen. Um die Anforderungen des Gesetzgebers zu erfüllen, reicht es auch aus, wenn eine überdurchschnittliche Wärmedämmung mit einer Gas-Brennwertheizung zum Einsatz kommt.

Eine zweite Säule des neuen Gesetzes ist die finanzielle Förderung erneuerbarer Energietechniken. So wird beispielsweise die Installation von Solarkollektoren weiterhin mit einem attraktiven Zuschuss unterstützt.

Die Initiative Erdgas pro Umwelt informiert über Heizsysteme mit Brennwertnutzung und Solarunterstützung. Alle Informationen sind gratis erhältlich und können telefonisch über 0 18 02/34 34 52 (6 Cent pro Gespräch) oder  hier im Internet angefordert werden.
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