Mit einer Veröffentlichung des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 01.12.2008 bezüglich der steuerlichen Beurteilung der privaten Wärmenutzung aus BHKWs ist die Diskussion über diese steuerliche Beurteilung der Nutzung der Abwärme neu eröffnet worden, wie jetzt der juristische Beirat des Verbandes für Wärmelieferung e.V. informiert.
Die Kompakt-BHKW der XRGI Typenreihe von EC Power für dezentrale und intelligente Strom- und Wärmeversorgung. Foto: Ec Power
"In BHKW produzierte Strom- und Wärmemengen sind bei der privaten Nutzung steuerlich mit einem einheitlichen Wert zu berücksichtigen" - Mit dieser Aussage lässt sich die stetige Rechtsprechung der Länderfinanzgerichte sowie die Meinung der Finanzverwaltung in den vergangenen Jahren zusammenfassen. Auf dieser Linie liegt auch die letzte Entscheidung des Niedersächsisches Finanzgerichts in einem entsprechenden Fall.
Mit einer Veröffentlichung des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 01.12.2008 wird diese Meinung nun erstmals korrigiert und den tatsächlichen Verhältnissen angepasst. Das Bayerische Landesamt stellt in dieser Veröffentlichung von "Richtsätzen für Gas und Wärme bei Biogasanlagen" (siehe unten) für die steuerliche Beurteilung fest, dass als Entnahmewert für die privat genutzte Abwärme 2 Cent/kWh für einkommensteuer- liche und umsatzsteuerliche Zwecke anzusetzen ist.
Damit ist die Diskussion über die steuerliche Beurteilung der Nutzung der Abwärme neu eröffnet. Noch nicht geklärt ist, ob sich weitere Länderfinanzbehörden der Auffassung des Bayerischen Landesamtes für Steuern anschließen oder inwieweit diese Regelung auch auf die Nutzung von Abwärme, die nicht in Biogasanlagen erzeugt wird, anzuwenden ist.
Die Veröffentlichung des Bayerischen Landesamtes für Steuern "Richtsätze für Gas und Wärme bei Biogasanlagen" vom 01.12.2008 findet sich
hier im Internet.