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News vom 17.02.2009

Neue Pflichten rund um das Heizen

Seit Beginn dieses Jahres gelten für Hausbesitzer und Vermieter neue gesetzliche Vorschriften rund um das Heizen. Der Energieausweis ist nun Pflicht für alle Wohngebäude, sofern sie vermietet oder verkauft werden. Und in Neubauten muss künftig ein Teil der Heizwärme aus erneuerbaren Energien erzeugt werden.

Seit Jahresbeginn gelten neue gesetzliche Bestimmungen rund um das Heizen. Für Häuser und Wohnungen, die vermietet oder verkauft werden sollen, muss ein Energieausweis vorliegen. Und bei Neubauten muss ein Teil der Heizwärme über erneuerbare Energien gedeckt werden. Mit der Kombination von Brennwertheizung und Solarwärmeanlage lässt sich diese gesetzliche Anforderung unkompliziert und vergleichsweise preisgünstig erfüllen. Foto: IWO <br />
Seit Jahresbeginn gelten neue gesetzliche Bestimmungen rund um das Heizen. Für Häuser und Wohnungen, die vermietet oder verkauft werden sollen, muss ein Energieausweis vorliegen. Und bei Neubauten muss ein Teil der Heizwärme über erneuerbare Energien gedeckt werden. Mit der Kombination von Brennwertheizung und Solarwärmeanlage lässt sich diese gesetzliche Anforderung unkompliziert und vergleichsweise preisgünstig erfüllen. Foto: IWO
Der Energieausweis und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sollen dazu beitragen, weitere Energiesparpotenziale in Wohngebäuden zu erschließen. Denn noch immer geht mehr als ein Viertel des gesamten Energieverbrauchs in der Bundesrepublik auf das Konto von Heizung und Warmwasserbereitung in Privathaushalten.

Wärmegesetz für den Neubau

Die Pflicht zur Einbindung regenerativer Energieträger in die Wärmeversorgung gilt für alle Neubauten, deren Bauantrag nach dem 1. Januar 2009 gestellt wurde. Die Bauherren können zwischen verschiedenen Systemen wählen. Relativ kostengünstig lässt sich die gesetzliche Verpflichtung mit einer Kombination von sparsamer Brennwerttechnik und Solarwärmeanlage erfüllen.

Für Ein- und Zweifamilienhäuser schreibt das EEWärmeG bei dieser Variante eine Solarkollektorfläche von mindestens vier Prozent der beheizten Nutzfläche vor. Daraus ergibt sich für ein 150 Quadratmeter großes Haus eine Kollektorfläche von insgesamt sechs Quadratmetern. Eine solche Größe reicht aus, um eine vierköpfige Familie mit solar erzeugtem Warmwasser zu versorgen. Für Häuser ab drei Wohneinheiten fordert der Gesetzgeber eine Kollektorfläche von mindestens drei Prozent der beheizten Nutzfläche. Bei einem Gebäude mit 350 Quadratmetern müsste also ein Kollektorfeld von 10,5 Quadratmetern installiert werden.

Energieausweis für den Bestand

Verkäufer und Vermieter von Häusern und Wohnungen müssen Interessenten künftig einen Energieausweis vorlegen, der den energetischen Zustand eines Gebäudes beschreibt. Ähnlich wie beim Energieeffizienz-Label für Elektrogeräte gibt eine Skala von Rot-Gelb-Grün potenziellen Käufern und Mietern einen Anhaltspunkt über die Kosten für Heizung und Warmwasser. Zu jedem Energieausweis gehören aber auch Empfehlungen, die aufzeigen, mit welchen wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen die Energiebilanz des Gebäudes verbessert werden könnte. Die aufgeführten Modernisierungsempfehlungen dienen allerdings nur der Information, eine Pflicht zur Umsetzung besteht nicht.

Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, die weder vermieten noch verkaufen wollen, brauchen keinen Energieausweis. Dennoch kann es für sie sinnvoll sein, Informationen über das individuelle Einsparpotenzial ihres Hauses einzuholen, um lohnende Sanierungsmaßnahmen zu erkennen. „Wird beispielsweise ein veralteter Heizkessel durch ein effizientes Öl-Brennwertgerät ersetzt, verringert sich der Heizölverbrauch um bis zu 30 Prozent“, erklärt das Institut für wirtschaftliche Oelheizung (IWO). Erste Anhaltspunkte zum individuellen Energieeinsparpotenzial im Rahmen einer Heizungssanierung bietet ein kostenloser „Online-Energiesparcheck“ unter www.oelheizung.info
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