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News vom 04.11.2009

Zertifizierte Pumpen für den Einsatz in staubbelasteter explosiver Umgebung

Schon seit Langem erfüllen Exzenterschneckenpumpen, Schlauchpumpen und Mazeratoren der Allweiler AG die ATEX-Anforderungen beim bestimmungsgemäßen Einsatz in explosionsgefährdeter gasförmiger Atmosphäre. Nun – seit Ende 2008 – sind sie zusätzlich auch für den Einsatz in staubbelasteter explosiver Umgebung zertifiziert.

Schnitt durch eine Allweiler Pumpe, die für den Einsatz in staubbelasteter explosiver Umgebung zertifiziert wurde. Bild: Allweiler
Schnitt durch eine Allweiler Pumpe, die für den Einsatz in staubbelasteter explosiver Umgebung zertifiziert wurde. Bild: Allweiler
Mit dem ATEX-Zertifikat erfüllen die Allweiler-Pumpen nun die EU-Richtlinie 94/9/EG „Explosionsschutz“ bei bestimmungsgemäßem Einsatz in vollem Umfang. Diese schreibt entsprechende Nachweise für alle Neuinstallationen und erstmaligen Inbetriebnahmen in Bereichen mit explosiver Atmosphäre vor.

Um die Sicherheits-Anforderung auch in einer staubbelasteten, explosiven Umgebung zu erfüllen, musste Allweiler keine konstruktiven Änderungen vornehmen. Die Baureihen sind schon bisher in explosionsgefährdeter gasförmiger Umgebung im Einsatz und mit Überwachungseinrichtungen ausgestattet. Diese erkennen auch in staubbelasteter Atmosphäre sofort Betriebsstörungen und vermeiden z.B. Trockenlauf, Überlastbetrieb und damit unzulässige Erwärmung der Pumpenoberfläche.

Entsprechend geht die EU-Richtlinie neben den elektrischen auch auf die mechanischen Gefährdungen beim Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen ein. So ist es für Pumpenaggregate noch nicht ausreichend, nur einen nach „Ex-Richtlinie“ bescheinigten Motor einzusetzen. Auch der mechanische Maschinenteil muss einen Zündschutznachweis aufweisen. Im Betrieb und bei Störungen, z.B. durch Abnützung oder Ausfall, dürfen die Aggregate die jeweilige Zündtemperatur der explosionsfähigen Atmosphäre nicht erreichen.

Die Exzenterschneckenpumpen, Schlauchpumpen und Mazeratoren von Allweiler erfüllen exakt diese Anforderungen. Das gilt insbesondere für die Gerätegruppe II, Kategorien „2“ und „3“ der Richtlinie, also für den Einsatz in häufig explosionsgefährdeter und in kurzzeitig explosionsgefährdeter gasförmiger oder staubbelasteter Atmosphäre (Zone 1, 21, 2 und 22). Anders als bei gasförmiger Umgebung gibt es bei staubiger Umgebung keine Beschränkung auf Temperaturklassen.
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