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News vom 23.07.2001

Meister-BaföG soll beruflich Qualifizierte unterstützen


Am 18. Juli 2001 stimmte das Bundeskabinett dem Entwurf zur Änderung des Aufstiegsausbildungsförderungesgesetzs (AFBG), dem so genannten Meister-BAföG, zu.
In Zukunft soll es eine gleichrangige Behandlung zwischen berufliche Bildung und Hochschulbildung geben. Daher sollen durch das neue Meister – BaföG fortbildungswillige Fachkräfte die gleichen finanziellen Leistungen bekommen wie Studierende durch das BAföG. Dafür werden in den nächsten Jahren rund 90 Millionen jährlich von Bund und Länder zur Verfügung gestellt.
Personen, die ihre Fortbildung in Vollzeitform absolvieren, erwartet eine Steigerung des Höchstfördersatz um zehn Prozent auf 1.195 Mark. Der Unterhaltsbeitrag soll um 100 Mark auf 350 Mark pro Kind steigen, die Unterstützung für die Kinderbetreuung wird um 50 auf 250 Mark erhöht - und das für Kinder bis zum 10. Lebensjahr. In besonderen Ausnahmen wird das Darlehen für Alleinerziehende gestundet oder sogar erlassen.
Eine besondere Unterstützung sollen Existenzgründer erhalten. Diese müssen künftig nur noch 25 Prozent der Förderdarlehens zurückzahlen, unter der Voraussetzung, dass sie nach Abschluss der Fortbildung innerhalb von zwei Jahren eine Firma gründen und mindestens zwei Mitarbeiter beschäftigen. Und auch darüber hinaus soll es wesentliche Erleichterungen bei der Rückzahlung des Darlehensanteils geben.
Und auch die Unterstützung Meister-BAföG genannt wird, fördert das AFBG nicht nur die Ausbildung zum Meister und zur Meisterin. Es werden auch andere Formen der Fortbildung, wie zum Beispiel Technikerinnen und Techniker, Betriebswirte und Berufe im Gesundheitswesen unterstützt.
Und Personen, die sich neben der Berufstätigkeit weiter fortbilden, erhalten einen Zuschuss von 35 Prozent zu den Maßnahmen- und Prüfungsgebühren. In der Zukunft sollen auch Teilnehmende an öffentlich-rechtlich nicht geregelten Fortbildungsmaßnahmen aus dem Pflege- und Gesundheitsbereich eine Förderung erhalten. Die in Deutschland lebenden Ausländerrinnen und Ausländer dürfen zukünftig schon nach drei Jahren, statt wie bisher nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit eine Förderung beantragen. Zudem werden die Kosten des Meisterstücks in der Zukunft mit berücksichtigt.

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Remmi Demmi schrieb: ... die neuen sind eben voreinstellbar und wohl zwingend erforderlich...
Subusi schrieb: Suche korrekte Modbus-Registertabelle für Deye SUN-10K-SG05LP3-EU-SM2 Hallo...
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