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SzeneNews vom 03.07.2019

Stellungnahme des Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.

Der BVF e.V. nimmt Stellung zum gemeinsamen Referentenentwurf, Stand 29.05.2019 von BMWi und BMI für das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude mit dem das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen werden soll. Er moniert die Diskriminierung der elektrischen Flächenheizung aufgrund pauschaler Vorwürfe und belegt mit einer Studie das Gegenteil.

Der Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. wehrt sich gegen Passagen im GEG-Entwurf.<br />Bild: Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e. V., Dortmund<br />
Der Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. wehrt sich gegen Passagen im GEG-Entwurf.
Bild: Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e. V., Dortmund

Der BVF unterstützt viele Punkte des GEG- Entwurfs wie z.B. Technologieoffenheit, die Wirtschaftlichkeitsanforderung und den verstärkten Einsatz und Einbezug von gebäudenah erzeugtem PV-Strom. Bereits heute werden dem entsprechend in Niedrigenergiegebäuden elektrische Flächenheizungen erfolgreich mit PV-Anlagen betrieben und damit werden auch die Anforderungen der EnEV eingehalten. Gerade in Niedrigenergiehäusern sieht der BVF in der Zukunft sehr sinnvolle Einsatzmöglichkeiten bei folgender Technologiekombination: hoher baulicher Wärmeschutz (KFW 55 oder besser), elektrische Flächenheizung, PV-Anlage mit möglichst großer Kollektorfläche und Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.

Leider wird genau diese Kombination durch den vorliegenden Entwurf des GEG – bewusst oder unbewusst – vom Markt gedrängt. Laut des GEG-Entwurfs ist dafür eine vermeintliche „Ineffizienz“ der Grund. Diese „Ineffizienz“ wird pauschal benannt, aber nicht nachgewiesen.

Um die Effizienz und Wirtschaftlichkeit der elektrischen Flächenheizung in Kombination mit weiterer Anlagentechnik für Niedrigenergiehäuser nachzuweisen, hat der BVF zur Versachlichung der Diskussion, und mit Unterstützung anderer Verbände, eine fundierte Studie durch das ITG Dresden, Prof. Oschatz, in Auftrag gegeben.

Im Rahmen der Studie wurden vergleichende Berechnungen aus Sicht der Effizienz und der Wirtschaftlichkeit für unterschiedliche Anlagenvarianten darunter Anlagenkombinationen mit elektrischer Direktheizung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Vorgaben zur Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien und drei Effizienzniveaus vorgenommen.

Die erreichbaren Anforderungsniveaus für verschiedene untersuchte Anlagenvarianten sind übersichtlich aufgeführt. Der pauschale Vorwurf der „Ineffizienz“ wird durch die jetzt vorliegend ITG Studie widerlegt, und zwar sowohl in Bezug auf den Endenergiebedarf als auch auf die Wirtschaftlichkeit.

Das leitet zu folgenden Forderungen des BVF:

Unser Ziel: Die elektrische Flächenheizung, welche die energetischen Anforderungen eines zukünftigen GEG erfüllen kann, sollte neben vielen anderen Möglichkeiten eine anerkannte Technologie in Deutschland sein, die nicht durch die Gesetzgebung benachteiligt wird.

Der BVF fordert die Beendung der pauschalen Diskriminierung der elektrischen Direktheizung, insbesondere durch § 23. Der BVF fordert den Erhalt der Technologiefreiheit für alle nachweislich in Frage kommenden Lösungen. Daher fordert der BVF e.V. die Streichung von § 23 Abs. (1) 3 Ausschluss der elektrischen Direktheizung oder zumindest, dass elektrische Flächenheizungen davon ausgenommen bleiben; insbesondere in Kombination mit erhöhtem baulichen Wärmeschutz KFW55 oder besser.

Der BVF fordert zu § 23 (2), dass die innerhalb des Gebäudes unmittelbar nach Erzeugung oder nach vorübergehender Speicherung genutzte Strommenge und damit die anrechenbare PV-Strommenge auf Basis DIN V 18599-9:2018 zu ermitteln ist; alternativ die Anhebung der Anrechenbarkeitsgrenze auf 40%.

Der BVF fordert die Beibehaltung von § 102 Innovationsklausel. Die Innovationsklausel aus dem früheren Entwurf des GEG aus 2018 soll wieder aufgenommen werden, um die Zukunftsoffenheit und die Entwicklung noch innovativerer, effizienterer Lösung zu unterstützen.

Der BVF fordert vorliegende Begründungen zu den §§23 und 36 zu streichen. Die grundsätzliche pauschale Bewertung der elektrischen Direktheizung als „ineffizientes“ System in den Begründungen zu den §23 und §36 ist zu streichen (oder alternativ ist zu beschreiben, dass mit GEG-konformen Rahmenbedingungen, z.B. hinsichtlich des baulichen Wärmeschutzes und weiterer Anlagentechnik die elektrische Direktheizung ein energetisch effizientes, wirtschaftliches und ökologisch sinnvolles Heizsystem darstellt).

In einigen Fällen ist die elektrische Direktheizung sowohl von den Investitionskosten als auch von den laufenden Betriebskosten günstiger als andere gängige Lösungen wie Wärmepumpe oder Gas-Brennwert. Diese Vorteile nicht zu nutzen wäre der Öffentlichkeit (Thema Wohnungsnot und bezahlbarer Wohnraum) nicht zu vermitteln.

Auch aus Sicht des Klimaschutzes und der Kosten ist die Nutzung selbst erzeugten PV-Stromes besser als der Netzbezug. Dass genau diese Lösung durch das GEG für die Anrechenbarkeit ausgeschlossen wird, ist unverständlich. Das ist ein Widerspruch zum grundsätzlich technologieoffenen Ansatz des GEG und kann zukünftige technische Entwicklungen behindern. Sowohl im Bereich PV als auch im Bereich Stromspeicher sind deutliche Effizienzverbesserungen und Kosteneinsparungen zu erwarten.

„Wir möchten mit unserem Beitrag dazu anregen, innovative Kombinationen von Gebäudehülle und Anlagentechnik zu fördern. Hochwertiger Wärmeschutz, gebäudenah erzeugter (und genutzter) Strom aus PV und elektrische Flächenheizungen sind eine umweltfreundliche und wirtschaftliche Option zur Erreichung unserer Klimaziele“, erklärt BVF-Geschäftsführer, Axel Grimm, zur Sachlage.

Die Stellungnahme im Detail findet sich auf www.flaechenheizung.de.

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