Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Unsere News können Sie auch bequem als Newsletter erhalten!

SzeneNews vom 09.05.2023

Bauverbände kritisieren zentrale Vorschläge zum Baugerichtstag

Streiten statt bauen?

Seit 2018 gilt im Bauvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs, dass ein Auftraggeber eine vertraglich vereinbarte Leistung grundsätzlich einseitig ändern darf. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Versuch beider Parteien scheitert, sich über die Änderung und deren Vergütung zu einigen.

Bild: ZDB
Bild: ZDB

In diesem Fall stehen dem Unternehmen gesetzliche Vergütungsrechte zu. Zum „Deutschen Baugerichtstag“ am 12./13. Mai 2023 in Hamm schlagen die so genannten „Thesen“ nun vor, den Einigungsversuch aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu streichen – und damit den Grundsatz „Einigen statt Streiten“. Bauindustrie und Baugewerbe lehnen diesen Vorschlag ab.

„Leider wurde den Betroffenen dieses Mal im Vorfeld nicht die Möglichkeit gegeben, zum Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch ihre Erkenntnisse und Anregungen einzubringen. Daher gehen wesentliche Vorschläge („Thesen“) an der Praxis vorbei. Probleme mit dem Einigungsgrundsatz sind uns nämlich nicht bekannt“, begründet Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, die Kritik aus der Branche.

 „Dass die Vorschläge zum Bauvertragsrecht laut ihrer Begründung Anreize setzen sollen, Nachtragsleistungen und deren Bezahlung zügig zu vereinbaren, ist richtig. Dazu passt aber nicht, den gesetzlich vorgesehenen Einigungsversuch über eine Leistungsänderung und deren Bezahlung vor einer möglichen Änderungsanordnung zu streichen und stattdessen vom Besteller zu verlangen, eine Änderung gleich verbindlich anzuordnen, ohne zu wissen, was die Änderung kostet“, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes.

Ebenso wenig sei Bauunternehmen zuzumuten, auf eigene Kosten die vom Besteller angeordneten Änderungen umsetzen zu müssen, ohne zu wissen, ob und gegebenenfalls wann und wieviel sie dafür bezahlt bekommen, so die Kritik beider Hauptgeschäftsführer. „Wir halten das mit den Vorschlägen verbundene Abrücken vom Grundsatz „Einigen statt Streiten“ für falsch“.

Hintergrund:

Beim Deutschen Baugerichtstag beraten Bauherren, Planer, Unternehmen, Richter, Sachverständige, Professoren und Anwälte alle zwei Jahre in mehreren Arbeitskreisen über Vorschläge („Thesen“), wie aktuelle Probleme rund um den Bau gesetzlich gelöst werden könnten.

Aktuelle Forenbeiträge
Sandrapv1991 schrieb: Guten Morgen, Ich habe eine Wolf CHA 07 und habe ein Zeitprogramm...
Hamburgerjunge schrieb: Moin aus Hamburg, seit Feb. 2026 läuft meine WP Buderus 7kw...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
ENERGIE- UND SANITÄRSYSTEME
Environmental & Energy Solutions
Hochleistungsfähige, intelligente Systeme und Produkte für Bad und Sanitär
Website-Statistik