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27.06.2006 13:31:50 |
Hallo, bei unserem Neubau hat sich in der Sanitärplanung nach Vertragsabschluss und Bestellung der Sanitärgegenstände noch etwas geändert. Um genau zu sein ändert sich die Wanne, zwei Alape Waschbecken und eine Schwingtür die nach Aufmaß hergestellt werden sollte. Ist es üblich dass für die geänderten Gegenstände eine Rücknahmegebühr vom ausführenden Betrieb verlangt wird? Wenn ja, wie hoch ist diese Rücknahmegebühr üblicherweise? Für die Waschbecken wurde eine Rücknahmegebühr in Höhe von 40% veranschlagt, die Wanne 15% und die Schwingtür die erst nach Aufmaß hergestellt werden sollte 18%. Wenn das üblich ist werde ich es akzeptieren müssen, Ich würde nur gerne wissen ob das üblich ist. Auftragsvolumen Heizung und Sanitär insgesamt 25000,- Euro. Danke und Gruß
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27.06.2006 13:36:34 |
im gewerblichen Bereich ist sowas gang und gäbe
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27.06.2006 13:46:35 |
sobald es sich um bestellware handelt, also material dass der großhändler nicht lagernd hat ist dies ganz normal. der großhändler schickt dies material dann an den hersteller zurück. die höhe der rücknahmkosten sind von hersteller zu hersteller total unterschiedlich!
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27.06.2006 14:18:41 |
Generell sind Rücknahmegebühren üblich und auch genrell gerechtfertigt. Ware wird bestellt, evtl. extra produziert, transportiert, eingelagert, ausgelagert, kontrolliert, evtl. neu verpackt, Risiko der Beschädigung, Rechnungswesen etc. Diese Gebühren berechnet der Ausführende nur weiter, evtl mit einem kleinen Aufschlag, er hat ja auch Arbeit damit. Was mir nur etwas komisch vorkommt, wenn Du sagst, die Schwingtür wäre noch nicht mal aufgemessen worden, wo entstanden dann die Kosten? Ist ja nicht so, dass vor Aufmass schon mal vorgearbeitet wird oder überhaupt der Hersteller etwas davon wüsste. Das wäre noch zu klären oder ich hab Dich falsch verstanden.
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27.06.2006 14:58:20 |
Dank Euch erst mal! @FranzPer du hast mich richtig verstanden. ich hab ihm genau das gesagt und er musste mir Recht geben dass er in Sachen Schwingtür außer ein Angebot einzuholen noch nichts unternommen hat und auch die 18%, immerhin 80,- Euro, wieder entfernt. Das macht mich eben Mißtrauisch was die anderen Dinge angeht. kann ja sein dass bei den mit 40% veranschlagten Waschbecken auch nur 20% anfallen. Ein altes Sprichwort sagt schon "Wer einmal lügt dem glaubt man nicht." Ganz klar dass man sich beim feilschen gegenseitig die Taschen füllt aber wenn es so offensichtlich wird macht das schon unglaubwürdig. Also danke nochmal unf Gruß
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27.06.2006 15:15:49 |
Die Rücknahmekosten sind wesenntlich verzwickter als nur Ware zurück zu nehmen und in das Fach oder an den Hersteller retour zusenden. Wenn ich über einen Händler z.B. eine Alape WT kaufe , der Endkunde sich aber anders entscheidet und die Ware zurückgibt, erwartet der Endkunde eine sofortige Gutschrift , evtl.abzgl. 10-20 % R-Kosten. Ich erhalte die Gutschrift meines Vorlieferanten aber erst nach Gutschrift durchs Werk, und das kann einige Monate dauern, z.B. defekte Wilo Pumpe aus Dez. 2005 - Gutschrift kam im Mai 2006! Und es gibt noch viele weiterer Punkte die im Zusammenhang mit Retouren eine wichtige Rolle spielen, mfg Stefan
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27.06.2006 15:46:23 |
@mtec Würdest du dann deinem Kunde der dir einen Komplettauftrag für Heizung und Sanitär gegeben hat 40% für die zwei Waschbecken in Rechnung stellen? 15 - 20% würde ich ja akzeptieren aber 40% find ich fett.
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27.06.2006 15:50:46 |
Bei u.a. Einbaubecken können die Rücknahmekosten auch schonmal 50 % betragen, da diese Waren häufig auftragsspezifisch hergestellt werden und ggf. danach nur noch schwer weiterveräusserbar sind. |
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27.06.2006 16:08:19 |
@surfrichter 40% sind realistisch. Ohne genaueres zu wissen, geh ich mal davon aus, dass er und der Großhändler diesen PROZENTSATZ (ich schreib zwischen den Zeilen, Du solltest zwischen den Zeilen lesen) auch bezahlen muss. "Würdest du dann deinem Kunde der dir einen Komplettauftrag für Heizung und Sanitär gegeben hat 40% für die zwei Waschbecken in Rechnung stellen? 15 - 20% würde ich ja akzeptieren aber 40% find ich fett" Ich würde meine effektiven Kosten definitiv in Rechnung stellen. Schließlich will jeder Kunde ja auch nur das bezahlen, was ich für IHN leiste. Und warum soll ich kundenspezifische Kosten auf andere Kunden umlegen? Du erwartest ja auch den für Dich besten Preis. Und irgendwo muß der Handwerker ja auch hin mit seinen Kosten und warum sollen andere dafür bezahlen? |
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27.06.2006 22:21:17 |
Nabend!
Also bei unseren GH sind 10%Rücknahmegebühr Satz. Allerding´s nur für Lagerware... Mir kommt ein wenig hoch vor...Aber möglich ist alles
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27.06.2006 22:33:28 |
also dass mit 10% auf lagerware wollten unsere großhändler auch mal einführen..... habe es schlicht und ergreifend nicht überwiesen, und damit gedroht in zukunft woanders zu kaufen, hat wunderbar geklappt, seit dem steht des nimmer zur debatte!!
40% kommt mir auch nach wucher vor, aber da müßt ma etz genau wissen was alape für ihre blechkübel wirklich verlangt, dann nomal der großhändler, und der handwerker, der ja auch arbeit damit hat muß ja auch ein noch einen geringen aufschlag machen....
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Verfasser: meStefan | Zeit:
27.06.2006 22:52:42 |
Tja, die Rücknahmegebühren... Bei Lagerware würde ich als Handwerker meinem GH nix bezahlen und dem Kunden auch nix berechnen! Bei stornierung von Materialien würde ich auch nichts verlangen, wenn ich diese Materialien noch garnicht bestellt (und somit noch keine Kosten entstanden sind!) und man Ersatz- Material liefern darf, also eine Auftragsänderung und kein komplettes Storno. Bei Storno von bestelltem und schon geliefertem Material kostet es natürlich die Rücknahmegebühr. Auch kann der Handwerker seinen Gewinn aus dem stornierten Auftrag in Anrechnung bringen! Ich reiche meist die Rücknahmegebühr weiter an den Kunden, auch bei 25.000,--€uro Aufträgen, denn man hatte ja einen fairen Preis gemacht! Extrawürste kosten eben auch Extrageld! Manche Dinge kann man aber auch garnicht zurück geben und diese werden dann eben komplett berechnet und dem Kunden zur Verfügung gestellt. So z.B.: Sonder- und Einzelanfertigungen. 20% bis 30% ist eine normale Sache, bei 40% würde ich auch nochmal beim Hersteller nachfragen! Generell will man an sowas eigentlich kein Geld verdienen, sondern wickelt dies als Kundenservice ab, nur drauflegen will man auch nicht! Mfg. me. Stefan Hohwiller, DÜW |
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28.06.2006 07:19:24 |
Moin,
Danke noch mal für die Beiträge. Ich verstehe das keiner Minus machen will.
Ich werde versuchen die 40% zu verhandeln oder mir die "Alape Blechkübel" trotzdem zu kaufen. Ich bin guter Hoffnung dass ich sie für wenigstens 40% des Neupreises beim Auktionshaus los werde.
Die veranschlagten 18% für die noch nicht aufgemessene und noch nicht bestellte Schwingtür werde ich definitiv nicht bezahlen.
Dank euch allen und einen schönen Tag!
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28.06.2006 08:13:20 |
Bei der Summe und 40% würde ich schon eine sehr gute Erklärun erwarten.
Man kann ja die 25.000€ auch woanders ausgeben.
Gruss Axel
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28.06.2006 09:02:11 |
@Axel 25000,--€ klingt viel. Die 25000,--€ sind aber für Sanitär und Heizung. Hört sich jetzt nicht gerade nach Wucher an. Wer soll Deiner Meinung nach die entstandenen Kosten tragen??? Meist nimmt der Endkunde doch den günstigsten Anbieter und der soll dann noch Luft haben für ein paar hundert Euro? Hätte der Handwerker Luft, diese Kosten zu schlucken, dann würde ich hellhörig werden....
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28.06.2006 09:17:09 |
@surfrichter wenn mir 40 % in Rechnung gestellt werden, werde ich in d. R. diese weiterberechnen, aber es hängt schon auch davon ab z.B. Zahlungsverhalten des Kunden, verhandlungsveralten des Kunden..., die Grösse des AUftrags spielt sicherlich auch eine Rolle und natürlich wieviel Euros bedeuten diese 40 % , also wenn alles positiv ist und ein wirklich angenehmes gutes Geschäft abgeschlossen wurde , bin ich kulant und berechne möglichst keine Kosten, aber wie gesagt es hängt schon von vielen Faktoren ab. gruss stefan
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29.06.2006 06:26:38 |
Hallo, Noch dreister geht es bei einem Lieferanten von mir ab. Ich habe ein Gerät für 2500€ bestellt und 6 Stunden Später wieder abbestellt. Stornokosten: 1500€. Die Begründung ist, das das Gerät das Werk verlassen hat. Das Gerät wurde zur Werkseigenen Niederlassung geschickt! Das Beispiel kommt zwar aus dem Elektrobereich, aber ich wollte es hier mal erwähnen.
Gruß Harald |