Was für viele Experten, die sich mit dem 2003 aufgetauchten Problem der Feuergefahr von BP-Modulen beschäftigt hatten, absehbar war, scheint nun passiert. Die mit 5 MW-Anschlussleistung und aus 30.000 Modulen bestehende weltgrößte Aufdachphotovoltaikanlage ist in Brand geraten und hat das Gebäude der Spedition Fiege massiv beschädigt, wie die Deutsche Gesellschaft für Solarenergie e.V. jetzt berichtete.
Brand in der weltgrößten Aufdach Photovoltaikanlage in Bürstadt. Quelle: DGS
5-MW Aufdachanlage setzte Bitumendachbahnen in Flammen
Die seit 2006 aus Sicherheitsgründen schon teilweise abgeschaltete 5-MW Photovoltaikanlage in Bürstadt (
http://www.sonnenfleck.com) ist am Sonntag, den 22.06.2009 zur sonnenreichen Mittagszeit um 11.40 Uhr in Brand geraten. Hierbei stand nicht nur die hölzerne Unterkonstruktion in Flammen, sondern die vermutlich von den schadhaften Lötstellen in den Gleichstromkreisen ausgelösten Brandnester, griffen auch auf die Bitumendachpappe und die Struktur des Gebäudes durch.
Nach Aussagen der mit 70 Feuerwehrleuten angerückten Feuerwehren aus den Orten Bürstadt, Bobstadt, Riederode und Lampertheim ist der Brand eindeutig von einem technischen Defekt in der in der Mittagssonne unter Volllast laufenden Photovoltaikanlage ausgegangen.
Emsige Ursachenforschung am seit 6-Jahren bekannten Problem
Zitate aus dem Morgenweb (
http://www.morgenweb.de/service/archiv/artikel/682501588.html):
"Nach dem Brand auf dem Bürstädter Sonnenfleck suchen alle Beteiligten jetzt fieberhaft nach der Ursache. "Wir waren so schnell wie möglich vor Ort, um die Sache zu analysieren", lautete gestern die Auskunft von BP Solar, Hersteller sämtlicher Module auf dem weltweit größten Solardach.
Auch die Betreiber von Tauber-Solar befassen sich ausgiebig mit der Ursachenforschung. "Wir waren am Sonntag vor Ort und haben die Anlage sofort abgeschaltet", berichtet Geschäftsführer Leonhard Haaf und betont: Die Sicherheit geht vor.
Von einem technischen Defekt gehen die Ermittler aus. Erhard Renz, Initiator des Projektes Sonnenfleck und Bürstädter Solarexperte, spricht von einem Produktionsfehler. Wer dafür verantwortlich sei, müsse jetzt genau geprüft werden.
Auch auf dem Bürstädter Sonnenfleck habe eine Moduldose gebrannt. Günter Schölzl, Geschäftsführer der Ralos Vetriebs GmbH, berichtet in der Zeitschrift, was seine Kollegen auf dem Bürstädter Solardach beobachtet hatten: Ein Modul habe sich über der Dose braun verfärbt. Anschließend sei ein Lichtbogen zu sehen gewesen. Danach sei das Glas geplatzt, es habe gekocht und gebrodelt. Der Lichtbogen sei heller geworden, dann aber erloschen." Zitat Morgenweb Ende
Problem seit 2003 bekannt - Verantwortliche handeln offenbar nicht richtig
Spätestens seit dem öffentlichen Disput um die Rückrufaktionen von BP-Solar im Sommer 2006 (
www.dgs.de/bp) sowie die Artikel in Stiftung Warentest-Online (
http://www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/-/1417843/1417843/) der unter der Überschrift "Feuergefahr bei Modulen von BP" eine deutliche Warnung ausgesprochen hatte, war das Problem und seine Gefahr branchenweit und der allgemeinen Öffentlichkeit bekannt.
Das der Brand nun für alle Beteiligten zur Überraschung wird, lässt sich angesichts der erdrückenden Faktenlage und der öffentlich dokumentierten Ereignisse schwer nachvollziehen. Kein technisches Problem in der Photovoltaik wie die Feuergefahren bei BP-Modulen hatte je eine solche öffentliche Aufmerksamkeit erlangt.
DGS-Vize Präsident Dr. Jan Kai Dobelmann:
"Ich finde es schockierend, wie alle Beteiligten, die sich seit 2003 der Gefahr eines Brandes auf der Bürstädter Anlage bewusst waren, sich nun überrascht zeigen.
Seit der ersten Außerbetriebnahme der Anlage wegen einer Feuergefahr im Jahre 2006 wurde über 3-Jahre diskutiert und repariert, dennoch kam es nun zum Brand.
Da die Bürstädter Anlage als größte Aufdachanlage der Welt eine Signalwirkung für die ganze Photovoltaikbranche hat, hoffe ich, dass durch den Brand nun die Verantwortungsschwelle der Beteiligten erreicht ist, endlich die richtigen Sicherungsmaßnahmen für das Gebäude durchzuführen. Mit jedem Sonnentag steigt schließlich die Gefahr weiterer Brände im Gebäude, solange die Module nicht entkoppelt oder kurzgeschlossen sind."
Juristische Aufarbeitung des Brandes wird Signalwirkung haben
Besonders spannend wird die juristische Aufarbeitung des Vorfalls. In Bürstadt liegt das Konzept einer Bürgerbeteiligungsanlage vor. Mit der Trennung der Betreibergesellschaft und des Dacheigentümer stehen nun nicht nur versicherungstechnisch, sondern auch in der Gefährdungsverantwortung gegenüber Mitarbeitern, unterschiedliche Interessen gegenüber. Fragen wie eine gefahrfreie Funktion des Gebäudes der Transport- und Warenversicherung des Speditionsunternehmens zu erklären sein wird, sind dabei ebenso erheblich, wie die Aufarbeitung des Versicherungsfalls und die Verantwortung der Planer und das Verhalten des Modul-Lieferanten BP Solar bezüglich der Garantieleitungen.
Nur durch den glücklichen Brandzeitpunkt am Sonntag Mittag wurden keine Menschenleben gefährdet - Wer trägt die Verantwortung?
Ebenfalls drängt sich eine strafrechtliche Prüfung des Verhaltens aller Verantwortlichen, die nachweislich über Jahre von der imminenten Gefahr gewusst haben, durch den Staatsanwalt auf. Hierzu wird die DGS jederzeit die ihr aus dem Hause BP Solar vorliegenden internen Unterlagen zur Verfügung stellen, um durch eine Klärung der Verantwortlichkeiten für die Vorfälle weiteren Schaden von der gesamten Photovoltaik-Branche abzuwenden. Die in der Anlage verbauten BP Module sind ebenfalls zu hunderttausenden in andere Anlagen gegangen. Es gilt exemplarisch zu klären in wieweit Installateure und Planer, die BP-Module in guten Glauben verbaut haben, nun bei etwaigen Personenschäden in der Haftung stehen.
DGS konsultiert Anwaltskanzlei zur Prüfung des Tatvorwurfes der Brandstiftung (§ 306 StGB)
Es steht zur generellen Klärung an, wer in einem solchen Falle die strafrechtliche Verantwortung trägt. Selbst auf fahrlässige Brandstiftung (§ 306f StGB) steht schließlich eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.
Die DGS hat umgehend eine Anwaltskanzlei mit eine Prüfung der strafrechtlichen Konsequenzen dieses Falles konsultiert. Geschehen ist dies auf Basis des Paragraphen 306 des Strafgesetzbuches für den es mit den Unterpunkten Herbeiführung einer Brandgefahr (§ 306f StGB) oder einer fahrlässigen Brandstiftung nach § 306d StGB reichlich Stoff für eine juristische Prüfung des Verhaltens der Verantwortlichen gibt.
Juristisch zu klären gilt, wer im Falle Bürstadt, bei dem allen Beteiligten das Risiko eines Brandes bekannt war die Verantwortung trägt, falls es an dieser oder an anderen Anlagen zu Personenschäden kommt. Infrage kommen nicht nur der Hersteller BP, der der DGS im Jahre 2006 gegenüber Kenntnisse von Sicherheitsmängeln seit 2003 eingeräumt hatte, sondern auch Planer und Installateure oder Anlagenbetreiber und Eigentümer, die den Sachverhalt und die Gefährdungslage detailliert kannten.
Derzeit empfiehlt die DGS angesichts des systematischen Organversagens der Verantwortungsträger, hier konzertiert seitens der Staatsanwaltschaft, Feuerpolizei und der Baubehörden aktiv werden, um die weiterhin in der Anlage lauernde Gefahr durch eine fachgerechte Außerbetriebnahme zu bannen. Es ist dringend nötig eine systematische Bewertung der in anderen BP-Anlagen vorhandenen Risiken von staatlicher Seite aus vorzunehmen. Von den betroffenen Modulreihen sind derzeit hunderttausende auf deutschen und internationalen Dächern verbaut und somit immer noch eine Gefahr.
Generell sollten sich Betreiber von BP Anlagen, die sich Fragen stellen, ob durch den Vorfall von ihrer eigenen Anlage eine Gefahr ausgeht, nicht nur an ihren Installateur, sondern auch an die lokalen feuerpolizeilichen Institutionen wenden.
Im
HaustechnikDialog wurde mehrfach über das Thema Bp-Solarmodule berichtet:
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Endlose Ursachenforschung - Schweigen von BP Solar Ursachenanalyse bei BP Solar jetzt abgeschlossen
BP – kostenloser Austausch betroffener Module durch sichere Module
Weitere Informationen finden sich auch
hier bei der DGS im Internet.