Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 löst die bisherigen Rahmenregelungen im derzeitigen WHG durch Vollregelungen ab. Zum 01.03.2010 tritt es jetzt in Kraft. Die Neuregelung soll insbesondere durch eine stärkere Vereinheitlichung und bessere Systematik die Verständlichkeit und Praktikabilität des Wasserrechts verbessern.
Die in § 22 WHG angesprochene Bundesverordnung im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (BundesVUmwS) ist über einen Vorentwurf nicht hinaus gekommen, einen Referentenentwurf erwartetet das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bis Mitte des Jahres.
Im letzten Jahr hat der HaustechnikDialog
hier über die Verabschiedung des neuen WHG im Haustechnikdialog berichtet. Dieses WHG tritt nun am 01.03.2010 in Kraft. Die in § 22 WHG angesprochene Bundesverordnung im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (BundesVUmwS) ist jedoch über einen Vorentwurf nicht hinaus gekommen, einen Referentenentwurf erwartetet das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bis Mitte des Jahres.
Um Regelungslücken bis zur Verabschiedung der BundesVUmwS zu vermeiden wird der Bund eine Verordnung erlassen. Diese BundesVAwS regelt die Tatbestände der §§ 19i, Abs. 1, 2 + 3 und des § 19k und § 19l des alten WHG.
Hier sind vor allen Dingen die Pflichten bei der Errichtung, Instandsetzung, Instandhaltung und Reinigung von Anlagen, die Pflichten des Betreibers zur Überprüfung von Anlagen durch Sachverständige, die Vorschriften, die beim Befüllen und Entleeren zu beachten sind, sowie die Regelungen zu Fachbetrieben beschrieben.
Diese geplante VAwS, die zum 01. März 2010 in Kraft treten muss, wird inhaltlich an den o.g. §§ des alten WHG nichts ändern, wird allerdings eine EG-rechtliche Ergänzung der Regelung zu Fachbetrieben mit einbeziehen - auch an der Anerkennung der Fachbetriebe und Überwachungsgesellschaften wird sich bis zur endgültigen BundesVUmwS nichts ändern.
Soweit bestehen für die Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung von Anlagen zur Lagerung von Wassergefährdenden Stoffen wie zum Beispiel Heizöl keine neuen materiellen Vorschriften bzw. Änderungen. Über die Entwicklung auf diesem Sektor werden wir Sie weiterhin unterrichten.
Der Entwurfstext zu einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährlichen Stoffen findet sich
hier im Internet.