In einer Veröffentlichung einer Überwachungsorganisation wird der Eindruck erweckt, dass in der Zulassung Z-40.7-459 im Vergleich zu herkömmlichen Tank- und Zubehörsystemen zusätzliche oder erschwerende Funktionsprüfungen und Prüfungen vor Inbetriebnahme vorgeschrieben sind. Dies ist laut einer Pressemitteilung des Unternehmens Dehoust nicht der Fall!
Die Abnahme und der Prüfaufwand für das Sicherheitszubehör DE_A_01 ist nicht höher als bei herkömmlichen Füllsystemen, darauf weist das Unternehmen Dehoust ausdrücklich hin. Bild: Dehoust
Der selbe Wortlaut ist in allen Zulassungen von Heizöl Batterie Tanks seit über 10 Jahren, die vom DIBt erstellt wurden so vorhanden.
Dehoust weist darauf hin, dass die Abnahme und der Prüfaufwand für das DE_A_01 nicht höher ist, als bei herkömmlichen Füllsystemen und die Funktion des Grenzwertgebers genauso geprüft wird, wie bisher.
Die Sachverständigen, die Tankwagenfahrer und die Betreiber begrüssen die zusätzliche Sicherheit durch die Grenzwertgeberkette, die schwimmende Entnahme, den Druckausgleich und das im Entlüftungsrohr geschützte Füllrohr. Diffusionssperre des Gesamtsystems ist für Dehoust selbstverständlich, ebenso wie die Tatsache, dass das Gesamtsystem für BIO Heizöl zugelassen ist.