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News vom 10.08.2026

Bevor es zu spät ist: Förderrichtlinie für Grauwasseranlagen ist bis Ende 2026 befristet

Das KfW-Umweltprogramm stellt für Anlagen zur Wiederverwendung von Grauwasser zinsgünstige Kredite bereit — bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten und ohne Mindestanlagengröße. Die zugrunde liegende Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet.

Die GWtec 240 von Dehoust bereitet täglich bis zu 10.000 Liter Abwasser zu Betriebswasser auf – mittels Membranfiltration statt Chemie.<br /><br />Quelle: Dehoust
Die GWtec 240 von Dehoust bereitet täglich bis zu 10.000 Liter Abwasser zu Betriebswasser auf – mittels Membranfiltration statt Chemie.

Quelle: Dehoust

Wer in seinem Gebäude Wasser zweimal nutzen will, kann dafür derzeit auf eine zinsgünstige Finanzierung zurückgreifen. Das KfW-Umweltprogramm (Kredit Nr. 240/241) nennt Anlagen zur Nutzung von aufbereitetem Grauwasser als Betriebswasser ausdrücklich als förderfähige Maßnahme. Der Kredit kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten abdecken, bei Laufzeiten von bis zu 20 Jahren. Die dem Programm zugrunde liegende Förderrichtlinie wurde jedoch bis zum 31. Dezember 2026 befristet; ob und in welcher Form es danach weitergeht, ist derzeit offen.

Für Hotels, Wohnungsbaugesellschaften, Waschsalons, Fitnessanlagen, Pflegeeinrichtungen und Industriebetriebe heißt das: Wer ohnehin über Wasserwiederverwendung nachdenkt, sollte die Finanzierungsfrage jetzt klären, solange die aktuellen Konditionen gelten.

„Wir erleben immer wieder dasselbe Muster: Der Bauherr entscheidet sich für die Anlage, bestellt sie — und erfährt erst danach von der Förderung. Dann ist es zu spät, denn der Antrag muss vor dem Kauf gestellt sein.

Wer sein Vorhaben 2026 aufsetzt, kann die heutigen Förderkonditionen noch nutzen. Was danach kommt, weiß derzeit niemand — während die Wasser- und Abwassergebühren weiter steigen.“

Andreas Bichler, CEO der Dehoust GmbH

Warum die Entscheidung jetzt fällt

Nach der Wasserstatistik des BDEW entfallen im deutschen Haushalt rund 36 Prozent des Trinkwassergebrauchs auf Baden, Duschen und Körperpflege, weitere 12 Prozent auf das Wäschewaschen. Dieses gering belastete Grauwasser fließt bislang meist ungenutzt in die Kanalisation. Zugleich werden rund 27 Prozent für die Toilettenspülung verwendet — also für einen Zweck, der kein Trinkwasser erfordert. Aufbereitungsanlagen schließen genau diese Lücke und erzeugen Betriebswasser für Toilettenspülung, Wäsche, Bodenreinigung oder Bewässerung.

Der wirtschaftliche Hebel liegt dabei nicht nur beim Wasserpreis: Wer weniger Trinkwasser bezieht, leitet auch weniger Abwasser ein und zahlt entsprechend geringere Gebühren. Beides wirkt über die gesamte Lebensdauer des Gebäudes. Wie hoch die Einsparung im Einzelfall ausfällt, hängt von Gebäudetyp, Nutzung und Belegung ab und wird projektbezogen ermittelt.

Die Förderung im Überblick

KfW-Umweltprogramm — Kredit Nr. 240/241
Förderfähig      Ausdrücklich: Anlagen zur Nutzung von aufbereitetem Grauwasser oder Abwasser als Betriebswasser 
Mindestgröße   Keine. Gefördert wird die Maßnahme, nicht eine Kapazität — auch einzelne dezentrale Anlagen
Art der Förderung   Zinsgünstiger Kredit über die Hausbank (kein Zuschuss); Beihilfe als Zinssubvention
Finanzierung   Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben
Laufzeit   Bis zu 20 Jahre, davon bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre
Antragsberechtigt    Gewerbliche Unternehmen in mehrheitlich privatem Besitz, Einzelunternehmer, Freiberufler
Frist      Die Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet
Wichtig   Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; die Kreditentscheidung trifft die Hausbank nach Bonitätsprüfung

Zwei Punkte, an denen Anträge scheitern

  • Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn über die Hausbank gestellt werden. Als Beginn gilt bereits der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags — wer zuerst bestellt, verliert die Förderung.
  • Maßnahmen, die ausschließlich der Erfüllung gesetzlicher oder kommunaler Verpflichtungen dienen, sind nicht förderfähig. Gefördert wird die freiwillige Investition.

Beide Punkte lassen sich vermeiden, wenn Planung, Finanzierung und Technik früh zusammenkommen. Die Dehoust GmbH unterstützt Bauherren und Planer mit der technischen Auslegung, einer belastbaren Budgetangabe und den technischen Unterlagen, die die Hausbank für den Förderantrag benötigt. Die Förderberatung selbst sowie die Antragstellung erfolgen über den Finanzierungspartner; eine Finanzierungs-, Steuer- oder Rechtsberatung leistet Dehoust nicht.

Technik, die sich selbst überwacht

Die Grauwasseranlagen der Baureihe GWtec® arbeiten mit einer mehrstufigen Barriere aus Vorfiltration, biologischer Reinigung und Ultrafiltration; eine UV-Desinfektion wird ergänzt, wenn lokale Vorgaben dies erfordern. Eine kontinuierliche Sensorik überwacht den Betrieb; über die IoT-Plattform DehoustCONNECT lassen sich alle Leistungsdaten aus der Ferne einsehen und für Nachweise dokumentieren. Sämtliche Anlagendaten können zudem über Modbus oder BACnet an die Gebäudeleittechnik übertragen werden. Die Standardbaureihe deckt Tagesleistungen von 2 bis 30 Kubikmetern ab. Damit ist die Kapazität nicht begrenzt: Für höhere Bedarfe lassen sich Anlagen kombinieren oder in größerer Auslegung projektbezogen fertigen.

Die Systeme werden nach der europäischen Norm EN 16941-2 ausgelegt, die die einzuhaltenden Wasserqualitäten je Verwendungszweck festlegt; zusätzlich ist die Baureihe nach dem US-Standard NSF/ANSI 350 Class C zertifiziert. Maßgeblich bleiben im Einzelfall die nationalen, regionalen und kommunalen Vorgaben am jeweiligen Standort.

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