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News vom 24.01.2011

Neue KfW-Fördergelder zur Heizungsmodernisierung

Jetzt planen und ab März Fördergelder beantragen. Zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des „CO²-Gebäudesanierungs-programms“ des Bundes.

Jetzt schon mit dem Fachhandwerker planen und ab März Fördergelder bei der KfW beantragen - denn die Zuschüsse gibt es nur, solange der Fördermitteltopf reicht.
Jetzt schon mit dem Fachhandwerker planen und ab März Fördergelder bei der KfW beantragen - denn die Zuschüsse gibt es nur, solange der Fördermitteltopf reicht.
Neben umfassenden Gebäudesanierungen fördert die KfW Bankengruppe ab dem 1. März im Rahmen des Programms Energieeffizient Sanieren auch wieder Einzelmaßnahmen. Der HaustechnikDialog hat hier darüber berichtet. Von den zinsgünstigen Krediten (KfW-Programm 152) und attraktiven Investitionszuschüssen (KfW-Programm 430) profitieren insbesondere Eigenheimbesitzer: Falls das Wohnhaus aus Kostengründen nicht einmalig komplett saniert werden kann, besteht die Möglichkeit die Energiebilanz des Hauses durch einzelne Sanierungsschritte zu verbessern. So werden unter anderem als Einzelmaßnahmen gefördert: Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage oder die Erneuerung der Heizung einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A und ggf. einer hocheffizienten Zirkulationspumpe sowie die Durchführung des Hydraulischen Abgleichs. „Eigenheimbesitzer, die sich momentan mit einem Modernisierungswunsch auseinandersetzen, sollten sich schon jetzt vom Fachhandwerk beraten lassen, um dann Anfang März die Fördermittel der KfW beantragen zu können. Denn die Zuschüsse gibt es nur, solange der Fördermitteltopf reicht“, rät Horst Eisenbeis von der VdZ / Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V.

Die Höhe des Investitionszuschusses beträgt 5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit. Für alle Investitionszuschüsse gilt: Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt. Wichtig: die Fördermittel müssen vor Beginn der Arbeiten beantragt werden! Nach Abschluss der Maßnahmen, spätestens 36 Monate nach Zusage über die Zahlung eines Zuschusses, ist ein Nachweis über die programmgemäße Durchführung des Vorhabens zu führen. Darüber hinaus empfiehlt die KfW bei Gesamt- und Einzelmaßnahmen eine qualifizierte Baubegleitung z. B durch einen Energieberater.

Die Kosten für die Baubegleitung sind ebenso förderfähig – mehr dazu finden Sie unter dem Hinweis „Sonderförderung Programmnummer 431“. Eine Liste der förderfähigen Leistungen sowie weitere Informationen zu den Programmen erhalten Sie im Internet unter www.kfw-zuschuss.de oder im Info-Center der KfW 01801-335577.

Durch den kalten Winter rechnen viele Experten damit, dass es einen großen Ansturm auf das neue Angebot der KfW geben wird. Eine wichtige Komponente müssen Heizungsmodernisierer bei der Beantragung von KfW Förderungen aber beachten: Beim Austausch einer Heizungsanlage ist der Nachweis zur Durchführung des Hydraulischen Abgleichs zu erbringen. Das von der KfW geforderte und vom Fachhandwerker auszufüllende VdZ-Bestätigungsformular sowie die VdZ-Information 16 zum Hydraulischen Abgleich, können unter www.intelligent-heizen.info kostenfrei heruntergeladen werden.
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