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News vom 10.08.2026

Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen: Mehr Wahlfreiheit bei Heizungen aber weiterhin klare Klimaziele

Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sollen künftig mehr Flexibilität bei der Wahl ihrer Heizsysteme erhalten. Bundestag und Bundesrat haben dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am 10. Juli zugestimmt, das seit dem 29.07.2026 in mehreren Stufen in Kraft tritt. Das Serviceportal "Intelligent heizen" erklärt, welche Neuerungen vorgesehen sind und warum passgenaue Heizlösungen noch stärker in den Mittelpunkt rücken.

<br /><br />Quelle: HTD/KI


Quelle: HTD/KI

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt die Bundesregierung das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG). Ziel der Reform ist es, die Heizungsmodernisierung einfacher, technologieoffener und praxistauglicher zu gestalten. Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer erhalten dadurch mehr Spielraum bei der Wahl eines passenden Heizsystems. Gleichzeitig bleibt der Anspruch bestehen, bis 2045 einen klimaneutralen Gebäudestand zu erreichen.

Mehr Technologieoffenheit - aber kein Freifahrtschein

Mit dem GModG entfällt die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen. Dadurch erweitert sich die Auswahl möglicher Heizsysteme.

Neben Wärmepumpen oder Biomasse- und Hybridheizungen können künftig auch moderne Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Gleichzeitig entfallen die bisherigen Betriebsverbote für ältere Heizkessel und gesetzlich verpflichtende Beratungen vor dem Einbau bestimmter Heizungen.

Fossile Heizungen können allerdings nicht uneingeschränkt betrieben werden. Im Zuge des GModG wurde mit der sogenannten Bio-Treppe ein Stufenplan eingeführt, der vorschreibt, dass neue Gas- und Ölheizungen ab 2029 schrittweise einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Energieträger nutzen müssen. Ergänzend sollen Energieversorger über eine Grüngasquote zunehmend Biomethan, Wasserstoff und andere erneuerbare Gase bereitstellen.

Die neuen Regeln gelten bereits ab dem 29. Juli 2026. Darüber hinaus werden die Einsatzmöglichkeiten von Stromdirektheizungen - etwa Infrarotheizungen oder elektrischen Direktheizkörpern - erweitert.

Neue Anforderungen ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 folgen weitere Vorgaben zur Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD. Dazu zählen neue Anforderungen an Nichtwohngebäude, Solaranlagen, Energieausweise und die Ökobilanzierung von Neubauten. Zudem wird das Nullemissionsgebäude schrittweise zum neuen Neubaustandard: Ab dem 1. Januar 2030 müssen grundsätzlich alle Neubauten als Nullemissionsgebäude errichtet werden. Diese zeichnen sich durch einen sehr geringen Energiebedarf aus und sollen im Betrieb keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursachen.

Verlässliche Rahmenbedingungen schaffen

"Es ist gut, dass die Bundesregierung mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz endlich Klarheit für die Heizungsmodernisierung geschaffen hat. Verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Hausbesitzer und Unternehmen in nachhaltige Heizungslösungen investieren. Jetzt kommt es darauf an, langfristige und verlässliche Förderbedingungen zu schaffen -möglichst ohne übermäßige Auflagen oder komplizierte Nachweispflichten", sagt Jens J. Wischmann, Geschäftsführer der VdZ - Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V. "Die größere Technologieoffenheit eröffnet neue Möglichkeiten bei der Heizungswahl. Entscheidend bleibt jedoch, für jedes Gebäude die wirtschaftlich und technisch passende Lösung zu finden."

Die passende Heizlösung hängt vom Gebäude ab

Welche Heizung langfristig sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Maßgeblich sind unter anderem der energetische Zustand des Gebäudes, der vorhandene Wärmebedarf, die verfügbare Infrastruktur sowie die Investitions- und Betriebskosten.

In vielen Gebäuden kann eine Wärmepumpe eine wirtschaftliche und zukunftsfähige Lösung sein. Je nach Ausgangslage kann es aber auch sinnvoll sein, eine bestehende Gas- oder Ölheizung durch ein klimafreundliches Heizsystem wie eine Wärmepumpe zu einer Hybridheizung zu erweitern. Ebenso können eine Biomasseheizung oder der Anschluss an ein Wärmenetz geeignete Alternativen sein.

Mehr Technologieoffenheit bedeutet daher nicht, dass jede Heiztechnik für jedes Gebäude gleichermaßen geeignet ist. Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sollten neben den Anschaffungskosten auch die langfristige Entwicklung der Energiekosten, die Verfügbarkeit klimafreundlicher Brennstoffe und mögliche Förderungen berücksichtigen.

Das gilt besonders für Öl- und Gasheizungen: Biomethan, Bio-Heizöl und Wasserstoff sind bislang nur begrenzt verfügbar und können mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein. Gleichzeitig wird das Heizen mit fossilen Brennstoffen durch den steigenden CO2-Preis zunehmend teurer.

Modernisierung langfristig planen

Wer seine Heizungsmodernisierung plant, sollte die neue Wahlfreiheit nutzen, die Entscheidung aber nicht allein von der gesetzlichen Zulässigkeit einer Technologie abhängig machen. Eine sorgfältige Bestandsaufnahme und eine fachkundige Beratung helfen dabei, Investitionen langfristig und zukunftssicher auszurichten.

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Christian74er schrieb: Ich habe im Sommer meine Gasheizung durch eine Stiebel WPL-A...
Namor99 schrieb: Hallo zusammen, jedes Jahr in der Übergangszeit vermutlich...
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