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News vom 27.04.2011

Verbesserte Förderkonditionen für die Heizungsmodernisierung

Neue VdZ-Infobroschüren beschreiben aktualisierte Fördermittel aus dem Marktanreizprogramm (BAFA) und der KfW.

Seit März gibt es aber gute Nachrichten für potenzielle Heizungsmodernisierer. Denn: Im Rahmen des Marktanreizprogramms zum Einsatz Erneuerbarer Energien (MAP) wurden die Fördermittel verbessert. Voraussetzung für die Auszahlung ist in jedem Fall der Hydraulische Abgleich durch den SHK-Fachhandwerker.
Seit März gibt es aber gute Nachrichten für potenzielle Heizungsmodernisierer. Denn: Im Rahmen des Marktanreizprogramms zum Einsatz Erneuerbarer Energien (MAP) wurden die Fördermittel verbessert. Voraussetzung für die Auszahlung ist in jedem Fall der Hydraulische Abgleich durch den SHK-Fachhandwerker.
Über die Hälfte der deutschen Hausbesitzer fühlt sich schlecht informiert über die Art und Höhe von Fördermitteln zur Heizungsmodernisierung. Dies ergab unter anderem das VdZ-Modernisierungsbarometer, bei dem im Frühjahr 1.052 Hausbesitzer befragt wurden. Nur 19 % der Befragten hatten in den letzten zwei Jahren ihr Heizungssystem erneuert oder teilerneuert. Und das obwohl laut Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH) rund 77 % der Heizungsanlagen in Deutschland ineffizient arbeiten.

Seit März gibt es aber gute Nachrichten für potenzielle Heizungsmodernisierer. Denn: Im Rahmen des Marktanreizprogramms zum Einsatz Erneuerbarer Energien (MAP) wurden die Fördermittel verbessert. Voraussetzung für die Auszahlung ist in jedem Fall der Hydraulische Abgleich durch den SHK-Fachhandwerker. Auch die KfW-Bankengruppe wartet mit zwei attraktiven Förderprogrammen (152 und 430) aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Bundesregierung auf. Beide Förderkonzepte - MAP und KfW - sind in zwei neuen VdZ-Infobroschüren übersichtlich und leicht verständlich erklärt. Die VdZ-Infos Nr. 12 und Nr. 15 stehen unter www.intelligent-heizen.info kostenfrei zum Download bereit und bieten Verbrauchern die wichtigsten Informationen zu den technischen Neuerungen, Förderbeträgen und zu den teilweise termingebundenen Antragsverfahren.

VdZ-Info 12: Das BAFA Marktanreizprogramm (MAP)

Im Rahmen des MAP wird in Verbindung mit einer energetischen Modernisierung im Wohngebäudebestand der Einsatz von Solarthermieanlagen, Biomasse oder Wärmepumpen gefördert. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: Die Basisförderung für Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung wird bis 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs) auf 120 Euro/m² befristet erhöht. Danach beträgt die Förderung wieder 90 Euro/m². Den neuen Kesseltauschbonus erhält man, wenn ein alter Heizkessel ohne Brennwerttechnik gegen einen neuen, effizienten Brennwertkessel ausgetauscht wird. Der Bonus beträgt 600 Euro bis zum 30. Dezember 2011, danach 500 Euro. Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 Euro bis zum 30. Dezember 2011, danach 500 Euro. Desweiteren wurden die technischen Förderanforderungen an Wärmepumpen überarbeitet. Diese beziehen sich ab sofort auf die Wärmeleistung statt auf die Wohnfläche. Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten. Die Förderung liegt zwischen 2 400 EUR bei Wärmepumpen in Einfamilienhäusern bis hin zu 11 400 EUR bei Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von 100 kW.

Da die verbesserten Konditionen teilweise nur bis Ende 2011 befristet sind, lohnt sich eine Antragstellung beim BAFA rechtzeitig vor dem 30. Dezember 2011.

VdZ-Info 15: Die KfW-Förderprogramme 152 und 430

Die seit 1. März 2011 geltenden KfW-Programme zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden beinhalten die Förderung von Einzelmaßnahmen bzw. die Kombination von Einzelmaßnahmen. Dies gilt für die Optimierung und Erneuerung der Heizungsanlage, wenn ein Brennwertkessel eingebaut wird, aber auch für den Einbau und die Erneuerung einer Lüftungsanlage. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern können die Förderung als günstige Finanzierung (Programm 152), oder als einmaligen Zuschuss (Programm 430) beantragen. Grundvoraussetzung für beide Programme ist, dass der Bauantrag für das Wohngebäude vor dem 01.01.1995 gestellt, oder Bauanzeige erstattet wurde. Die Konditionen im Überblick: Beim Kreditprogramm 152 beträgt der Finanzierungsanteil bzw. Kreditbetrag bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen. Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten. Die jeweils geltenden Maximalzinssätze können unter www.kfw.de/konditionen oder unter der Faxnummer 069 74 31-42 14 abgerufen werden. Der Zinssatz ist für die Zeit der ersten zehn Jahre der Kreditlaufzeit fest.

Für die förderfähigen Investitionskosten im Rahmen des Programms 430 wird ein Zuschuss von 5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal mit 2.500 Euro pro Wohneinheit gewährt. Für alle Investitionszuschüsse gilt: Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt.
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