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News vom 03.02.2012

Novelle der Trinkwasserverordnung sorgt für Unruhe

Die Novelle der Trinkwasserverordnung ist seit dem 1. November 2011 in Kraft – und sorgt vielerorts für Unruhe. Die Anmelde- und Prüfpflicht für bestimmte Warmwasser-Anlagen steht im Mittelpunkt der Diskussionen. Stiebel Eltron, Anbieter verschiedenster Lösungen der Warmwasser-Bereitung, informiert über die wichtigsten Neuerungen.

Wer seine Mietwohnungen mit dezentralen Warmwasseranlagen wie Durchlauferhitzern ausstattet, ist von der Novelle der Trinkwasserverordnung nicht betroffen. Bild: Stiebel Eltron
Wer seine Mietwohnungen mit dezentralen Warmwasseranlagen wie Durchlauferhitzern ausstattet, ist von der Novelle der Trinkwasserverordnung nicht betroffen. Bild: Stiebel Eltron
Wer ist betroffen?
Als Grundvoraussetzung gilt: das warme Wasser muss zu gewerblichem Zweck verteilt werden, wie es zum Beispiel bei Vermietungen der Fall ist.

Außerdem bezieht sich die Novelle der Trinkwasserverordnung ausschließlich auf „Großanlagen“, die nach dem Stand der Technik wie folgt definiert werden:

  • der gesamte Speicherinhalt muss größer sein als 400 Liter

  • oder

  • in den Leitungen zwischen Wärmeerzeuger und Zapfstellen steht mehr als drei Liter Wasser.

Nicht betroffen sind
  • Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern, egal, ob diese selbst bewohnt oder vermietet werden;
  •  dezentrale Lösungen – wie die Verwendung von Durchlauferhitzern oder wandhängenden Warmwasserspeichern in der jeweiligen Wohneinheit.

„Für Eigenheimbesitzer, auch mit einer zusätzlichen Einliegerwohnung im Haus, ändert sich also nichts“, erklärt Peter Koß, Warmwasser-Experte bei Stiebel Eltron. „Bedeutung hat die Prüfpflicht aber für Gebäude ab drei Wohneinheiten, sofern dort eine oben beschriebene Großanlage zum Einsatz kommt. Grundsätzlich ist die Überprüfung ja nicht weiter nachteilig, solange die Anlage einwandfrei arbeitet und damit der Legionellenschutz gewährleistet ist. Die Prüfpflicht bringt allerdings regelmäßige Kosten für die jährliche Entnahme der Proben und die Überprüfung durch akkreditierte Labore mit sich, zudem müssen oft erst geeignete Probeentnahmestellen geschaffen werden.“

Mit dezentralen Warmwasserlösungen ist man von all diesen Maßnahmen befreit. Wer also neu baut oder sowieso plant, sein Objekt zu modernisieren, sollte überlegen, die Warmwasserversorgung so zu realisieren, dass er nicht unter die Prüfpflicht fällt. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten: Millionenfach bewährt sind dezentrale Lösungen beispielsweise mit Durchlauferhitzern. Sie bieten zusätzliche Vorteile: eine komfortable, effiziente und wirtschaftliche  Lösung für den Mieter. Komplizierte Abrechnungen entfallen.

Ebenfalls möglich ist die Verwendung von Wärmeübergabestationen. Sie ermöglichen die wohnungsweise und damit hygienische Bereitstellung von Warmwasser, werden aber zentral von der Heizungsanlage, beispielsweise einer Wärmepumpe, versorgt.

Mehr Informationen zu dem Thema erhalten Interessierte bei der kostenlosen Hotline 0800 7020700 von Stiebel Eltron.
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