Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Unsere News können Sie auch bequem als Newsletter erhalten!

News vom 20.02.2012

Wechsel des Strom- oder Gasanbieters wird erleichtert

Das Kabinett hat am 15.02.2012 die Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts beschlossen. Die neuen Regeln erleichtern Kunden des örtlichen Grundversorgers den Wechsel ihres Strom- oder Gasanbieters. Künftig können sie ihren Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bislang war dies nur mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich. Insgesamt darf ein solcher Wechsel nicht länger als drei Wochen dauern. Dazu wurden die Vorgaben an die Unternehmen zur Zusammenarbeit bei der Abwicklung des Lieferantenwechsels angepasst.

Die neuen Regeln sollen Kunden des örtlichen Grundversorgers den Wechsel ihres Strom- oder Gasanbieters erleichtern.
Die neuen Regeln sollen Kunden des örtlichen Grundversorgers den Wechsel ihres Strom- oder Gasanbieters erleichtern.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Phillip Rösler: "Die neuen Regeln stärken den Wettbewerb und motivieren Unternehmen zu günstigeren Angeboten. Ich kann die Verbraucher nur dazu ermuntern, von ihren neuen Rechten bei der Wahl des günstigsten Anbieters Gebrauch zu machen. Dabei muss niemand befürchten, bei einem Wechsel ohne Strom oder Gas auskommen zu müssen. Der örtliche Grundversorger ist in jedem Fall zur Versorgung verpflichtet."

Der Wechsel des Energieversorgers ist völlig unbürokratisch möglich. Die Kündigung des alten Vertrages übernimmt im Regelfall der neue Lieferant. Es genügt, wenn ihm der Name des alten Anbieters, Zählernummer, die alte Kundennummer sowie der letzte Jahresverbrauch mitgeteilt wird. Auch Kunden außerhalb der Grundversorgung werden profitieren, denn die anderen Versorger werden sich an der neuen Frist messen lassen müssen.

Bei Problemen kann die im November anerkannte Schlichtungsstelle Energie kostenlos vermitteln. Künftig müssen die Energieversorgungsunternehmen auch auf Beschwerdemöglichkeiten und die Schlichtungsstelle Energie hinweisen. Die Änderung der Verordnungen bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Sie tritt nach der anschließenden Verkündung in Kraft.
Aktuelle Forenbeiträge
Sandrapv1991 schrieb: Guten Morgen, Ich habe eine Wolf CHA 07 und habe ein Zeitprogramm...
Hamburgerjunge schrieb: Moin aus Hamburg, seit Feb. 2026 läuft meine WP Buderus 7kw...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Haustechnische Softwarelösungen
Website-Statistik