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News vom 27.06.2012

Deutsche Umwelthilfe beklagt „eklatantes Politikversagen“ bei Gebäudesanierung

Nach dem erneuten Scheitern des seit einem Jahr zwischen Bund und Ländern umstrittenen Gesetzes zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) die Kontrahenten aufgefordert, die Pläne endgültig zu begraben.

Bund und Länder konnten sich am 21.06.2012 erneut nicht über die Aufteilung der Finanzierung der geplanten steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung verständigen.
Bund und Länder konnten sich am 21.06.2012 erneut nicht über die Aufteilung der Finanzierung der geplanten steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung verständigen.
Nachdem es bei Vorgesprächen zur Sitzung am 27.06.2012 des Vermittlungsausschusses lange nach einer einvernehmlichen Einigung ausgesehen hatte, war es am vergangenen Donnerstag zum Eklat gekommen. Bund und Länder konnten sich erneut nicht über die Aufteilung der Finanzierung der geplanten steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung verständigen. Weil das Verfahren nach der Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses nach einer weiteren Nicht-Einigung am 27.06.2012 hätte endgültig für gescheitert erklärt werden müssen, wurde der Punkt kurzerhand von der Tagesordnung gestrichen.

Seit der im Bundesrat zustimmungspflichtige Gesetzentwurf im Sommer 2011 am Widerstand der Länder scheiterte, produziert das Vorhaben bei zigtausenden eigentlich zu energetischen Sanierungsmaßnahmen bereiten Hausbesitzern einen beispiellosen Stillstand. Die Sanierungsrate, die mit dem Steueranreiz eigentlich erhöht werden soll, sank in den vergangenen zwölf Monaten in vielen Regionen auf historische Tiefststände, weil potenzielle Investoren geplante Maßnahmen verschieben, um von der lange angekündigten Neuregelung profitieren zu können. Resch: „Es gibt Situationen, in denen die Nicht-Umsetzung einer Ankündigung schlimmere Folgen hat als schlichtes Nichtstun.“ Dieser Punkt sei bei der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung jetzt erreicht. Resch forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel, Umweltminister Peter Altmaier und die Länderregierungschefs deshalb auf, das endgültige Scheitern des Gesetzesvorhabens einzugestehen.

„Der Verzicht auf die steuerliche Förderung ist in der nun entstandenen Situation besser als eine endlose Fortsetzung der Hängepartie“, erklärte Resch mit Blick auf den wachsenden Sanierungsstau.

Unabhängig von der Ausgestaltung im Detail sei durch mehrere Gutachten längst nachgewiesen, dass bei einer steuerlich angereizten Erhöhung der Sanierungsrate im Wohnungsbestand neben dem Klima per Saldo auch der Staat über zusätzliche Einnahmen bei der Mehrwert-, der Einkommens- und der Körperschaftssteuer profitiere, sagte die Leiterin Klimaschutz und Energiewende der DUH, Cornelia Ziehm. Außerdem habe sich herumgesprochen, „dass wir unsere nationalen Klimaschutzziele ohne Erfolge bei der energetischen Gebäudesanierung vergessen können.“ Ziehm erinnerte daran, dass in Deutschland rund 40 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa ein Drittel der Emissionen des Treibhausgases CO2 allein auf den Gebäudebereich entfallen. Die Klimaziele der Bundesregierung seien dann zu erreichen, wenn der Wärmeverbrauch in Gebäuden bis zur Mitte des Jahrhunderts massiv, konkret um 50 bis 90 Prozent, reduziert werde.

In ihrem Energiekonzept fordert die Bundesregierung eine Steigerung der Sanierungsrate auf mindestens zwei Prozent pro Jahr. Aktuell liegt der Wert bei weniger als der Hälfte, mit immer noch sinkender Tendenz.
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