In seiner 901. Sitzung am 12.10.2012 hatte der Bundesrat der erneuten Novelle der Trinkwasserverordnung mit einigen Änderungen gegenüber dem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums zugestimmt. Jetzt ist die zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Im Zentrum der zweiten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung steht u.a. die 14 monatige Verlängerung der Frist zur erstmaligen Legionellenprüfung in Trinkwasseranlagen. Sie muss jetzt bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein. Die ursprünglich Frist hatte die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft und Gesundheitsämter vor große Probleme gestellt. Der HaustechnikDialog hat
hier darüber bereits berichtet.
Die Untersuchungsintervalle für die Wiederholungsprüfung wurden zudem von einem Jahr auf drei Jahre verlängert. Die Anlagen zur Trinkwassererwärmung müssen dem Gesundheitsamt nicht mehr angezeigt werden. Die Untersuchungsergebnisse sind nur noch nach Aufforderung vorzulegen.
Im Bundesgesetzblatt, Teil I, Inhalt der Nr. 58 vom 13. Dezember 2012 ist jetzt die
zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung veröffentlicht worden. Im Internet findet sich
hier die Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Weitere Information finden sich
hier in der zweiten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung. und hier zum Beschluss des Bundesrates zur zweiten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung finden sich
hier im Internet.