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News vom 03.05.2013

Neue Aufstellvorschrift für Heizöltanks bringt Platz und Sicherheit

Die Abstandsregeln für doppelwandige Kunststofftanks werden in den Zulassungen neu geregelt.

Die Themen Wasserhaushaltsgesetz (WHG), BundesAnlagenVerordnung (AwSV) und Technische Regeln wassergefährdende Stoffe (TRwS) beherrschen seit über zwei Jahren die Diskussion in Fachkreisen. Auch wenn die AwSV und damit die TRwS 791 nicht verabschiedet werden, so ist es doch bereits gelungen, das Thema Wandabstände für oberirdische Tankanlagen einvernehmlich zu regeln.

Die technischen Regeln wurden in einer DWA Arbeitsgruppe Heizölverbraucheranlagen erarbeitet und mit den Fachkreisen u. a. in einem Schlichtungsverfahren abgestimmt. Diese TRwS 791 – 1 könnte sofort veröffentlicht werden, allerdings will man auf die Inkraftsetzung der AwSV warten. 

Ein Thema der TRwS ist die Regelung der Wandabstände von Heizöl-Lagertanks. Die entsprechenden allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (AbZ) der Hersteller von Kunststofftanks mit oder ohne integrierte Auffangvorrichtung wurden vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) auf den 15. Mai 2013 begrenzt, um von diesem Zeitpunkt an eine einheitliche Regelung für alle Hersteller zu haben. Nach Abstimmung mit den entsprechenden Bundes- und Länderministerien wird das DIBt die in der TRwS 791 – 1 enthaltenen Abstandsregelungen, die sich an dem Sicherheitsstandard der Tankanlage orientieren, in die Zulassungen ab Mai 2013 übernehmen.

Für den Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der neue Heizöltankanlagen aufstellt bzw. bestehende Anlagen saniert (wesentliche Änderung!), bedeutet dies einige Neuerungen: Die vorgeschriebenen Wandabstände sind nicht nur von der Art der Heizöltanks (z. B. einwandig, doppelwandig bzw. mit integrierter Auffangvorrichtung) abhängig, sondern auch vom Sicherheitsniveau des eingesetzten Zubehörs (Überwachung jedes Tanks bei der Befüllung).

Bei einreihiger Aufstellung von Tanks mit integrierter Auffangwanne (Doppelwandtanks) gibt es keine Änderungen, hier gelten wie bisher die 40 cm an einer Längsseite und an allen anderen Seiten 5 cm unabhängig vom Zubehörsystem.

Bei zweireihiger bzw. Blockaufstellung ergibt sich allerdings gegenüber dem Stand bis 15. Mai 2013 ein deutliches Mehr an Platzbedarf. Wenn „herkömmliches“ Zubehör ohne Grenzwertgeber-Kette (GWG-Kette) eingesetzt wird, werden an beiden Längsseiten des Tanksystems je 40 cm gefordert - und die Verbindung der beiden Längsseiten erfordert noch mal 40 cm. Wird aber ein zugelassenes Zubehör eingesetzt, das jeden Tank bei der Befüllung überwacht, wie es bei dem neuen Sicherheitszubehör DE-A-01 von Dehoust der Fall ist, fordert die Zulassung (AbZ) bei 2-reihiger Aufstellung nur an einer Längsseitseite des Tanksystems 40 cm und an den anderen Seiten nur 5 cm. Ein Deckenabstand vom Tank aus gemessen von 50 cm ist bei 4er und 6er Blockaufstellungen und den Varianten „2 plus 3“ und „2 plus 4“ weiterhin notwendig. Die GWG-Kette ist bei Dehoust seit Vorstellung des System auf der ISH 2009 im DE-A-01 integriert, deshalb greifen die Erleichterungen sofort. 

FAZIT:

Die mit dem Wasser- und Baurecht von Bund und Ländern abgestimmte Praxis des DIBt führt zu mehr Sicherheit bei Heizölverbraucheranlagen, denn mit der GWG-Kette werden Überfüllschäden zuverlässig verhindert. Durch die Übernahme der Bestimmungen aus der TRwS werden eine Verunsicherung des Marktes vermieden und die Einführung neuer Technologien gefördert.

Über die neuen Regelungen bietet Dehoust regionale Schulungen in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Dehoust-Großhändlern, den Innungen und den Sachverständigen-Organisationen an, damit SHK-Betriebe bestens informiert bleiben können. Per E-Mail-Anfrage an [email protected] kann man sich über die nächstgelegene Schulung informieren lassen.

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