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News vom 15.05.2013

Comeback der Nachtspeicherheizungen?

Mit deutlichen Worten kritisiert die Deutschen Umwelthilfe e.V. , dass die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) den mangelnden Willen der Bundesregierung zur Energiewende offenbart sowie der Gebäudebestand nicht adressiert wird und historische Heizkessel weiter für warme Keller statt für warme Wohnräume sorgen sollen.

Der Ausstoß von Treibhausgasen in Deutschland ist nach Jahren des Rückgangs wieder spürbar angestiegen.
Der Ausstoß von Treibhausgasen in Deutschland ist nach Jahren des Rückgangs wieder spürbar angestiegen.
Das Scheitern der Bundesregierung auf dem Feld der Energieeffizienz nimmt zum Ende der Legislaturperiode groteske Züge an. Wenn am heutigen Mittwoch der Bundestags-Bauausschuss zur letzten Beratung der geplanten Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) zusammentritt, wird es möglicherweise nicht nur keinen Fortschritt auf einem der wichtigsten Felder des Klimaschutzes geben, sondern einen eklatanten Rückschritt. Die Regierungsfraktionen sind angetreten, einem technischen Fossil aus der Frühzeit der Bundesrepublik zu einem Comeback zu verhelfen: Der Nachspeicherheizung – seit Jahrzehnten der Inbegriff einer ineffizienten Raumheizung, Klimakiller, weil vorzugsweise mit Braunkohlestrom befeuert und nebenbei in älteren Baureihen eine schwer zu entsorgende Asbestschleuder. Auf Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und FDP (Ausschussdrucksache 17(50)550) soll der bisherige Paragraf 10a der Verordnung gestrichen werden, der 2009 von der großen Koalition eingeführt wurde und die schrittweise Außerbetriebnahme elektrischer Nachtspeicherheizungen regelt.

„Auf in die sechziger Jahre!“, kommentiert Cornelia Ziehm, die Leiterin Klimaschutz und Energiewende der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH), den entsprechenden Änderungsantrag: „Wir fordern den Bundestag auf, diesem Lobbycoup nicht zu folgen und der virtuosen Uminterpretation der vorsintflutlichen Heiztechnik zu einem virtuellen Element der Energiewende nicht auf den Leim zu gehen“. Mitte April hatte ein RWE-Vertreter anlässlich der Anhörung zur EnEV-Novelle im Bauausschuss Nachtspeicherheizungen zu „virtuell verteilten Mikro-Speichern zur besseren Integration von fluktuierendem Strom aus regenerativen Energien“ umgedichtet. Nun will die schwarz-gelbe Koalitionsmehrheit anscheinend eins zu eins umsetzen, was der Essener Energiekonzern wünscht.

Tatsächlich ist der derzeitige Bestand von etwa 1,6 Millionen Nachspeicherheizungen in Deutschland verantwortlich für eine gewaltige Stromverschwendung von 10 bis 15 Terawattstunden (TWh) – das entspricht rund zwei bis drei Prozent des nationalen Strombedarfs. Dass sie den aufgrund von Netzengpässen abgeregelten Strom aus Erneuerbaren Energien (2011: 0,42 TWh) aufnehmen, ist im Vergleich zu anderen Optionen (Wärmepumpen, stromgeführte KWK) weiter ineffektiv und längst nicht immer möglich. Im Gegenteil: Nachtspeicherheizungen brauchen vor allem im Winter Strom, auch wenn bei Höchstlast kein Wind weht. Sie werden dann zu einer Zusatzbelastung für das Stromsystem, wie man in Frankreich mit einer großen Zahl von Stromheizungen bei jedem strengen winterlichen Frost beobachten kann. „Nachtspeicherheizungen wurden in Deutschland in den sechziger und Anfang der siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts eingeführt, um überschüssigen Atom- und Braunkohlestrom zu verheizen. Auch in Zukunft würden sie wohl eher zu einer höheren Auslastung klimaschädlicher RWE-Braunkohlekraftwerke im Winter dienen“, erklärte Ziehm. „Es bleibt dabei: Ineffiziente, asbesthaltige Heizungen gehören nicht in Schlaf- und Wohnzimmer“.

Ziehm verwies darauf, dass die Novelle der Energieeinsparverordnung bezeichnenderweise den Wohnungsbestand gar nicht erst in den Blick nehme und damit einen für das Gelingen der Energiewende essentiellen Bereich einfach ausblende. So könnten bis zu 35 Jahre alte, historische Heizkessel weiter Keller statt Wohnungen heizen, weil „Klimaschutz im Bauministerium offensichtlich bis heute ein Fremdwort geblieben ist“. Zuletzt hatte die EnEV in der Version des Jahres 2004 Hausbesitzer dazu verpflichtet, ineffiziente Heizkessel der Baujahre 1978 und früher bis 2006 auszutauschen. Bundesbauminister Ramsauer (CSU) weigert sich nun konsequent, den Austausch völlig veralteter Heizungsanlagen etwa der Jahre bis 1985 aus den Wohngebäuden fortzuführen.

Das in ihrem Energiekonzept von 2010 verkündete Ziel der Bundesregierung, bis 2050 einen „nahezu klimaneutralen Gebäudebestand“ zu erreichen, rückt nach Überzeugung der DUH mit dem vorliegenden EnEV-Entwurf in immer weitere Ferne. Der Gebäudesektor trägt aber rund 40 Prozent zum nationalen Energieverbrauch und etwa ein Drittel zu den Emissionen des Treibhausgases CO2 in Deutschland bei. 78 Prozent der Heizungsanlagen erreichen nicht den aktuellen Stand der Technik und heizen das Klima unnötig auf.

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