Der Bundestag hat am 17.05.2013 das Verbot der Nachtspeicherheizungen mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP aus den Zeiten der Großen Koalition aufgehoben. Nachtspeicheröfen dürfen nun über das Jahr 2019 hinaus betrieben werden.
Der Bundestag hat am 17.05.2013 das Verbot der Nachtspeicherheizungen mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP aus den Zeiten der Großen Koalition aufgehoben. Nachtspeicheröfen dürfen nun über das Jahr 2019 hinaus betrieben werden.
Die deutsche Umwelhilfe e.V. hatte bereits vor dem Comeback der Nachtspeicheröfen gewarnt.
Der HaustechnikDialog hat hier darüber berichtet. Im Paragraph 10a der zweiten Novelle der Energieeinsparverordnung hatte die große Koaltion die Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen vorgesehen. Nun hat der Bundestag
mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP den Paragraphen 10a aufgehoben. Die etwa 1,5 Millionen Nachtspeicheröfen in Deutschland können auch über das Jahr 2019 hinaus betrieben werden. Bereits am 15.05.2013 im Bundestags-Bauausschuss zur letzten Beratung der geplanten Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) hatten CDU, CSU und FDP schon für die Änderungen im Rahmen des Energieeinsparungsgesetzes gestimmt.
Lange Zeit galten Nachtspeicheröfen als gewaltige Stromfresser und sollten als unrentable Heizungsformen verboten werden. Jetzt kritisieren Umweltverbände wie DUH und Greenpeace eine Lobbypolitik unter anderem für den Energieversorger RWE, der sich für eine Nutzung und Umrüstung der Nachspeicheröfen als variable Stromspeicher eingesetzt hatte.
Auch der
Umweltminister Baden-Württembergs Franz Untersteller hat mit Unverständnis auf die Entscheidung des Bundestags reagiert: „Was nützt es denn, überschüssigen Strom aus Photovoltaik-Anlagen im Sommer in Wärme-Energie zum Heizen der Wohnung umzuwandeln? Was wir brauchen sind echte Strom-zu-Strom-Speicher, aber doch keine ineffizienten Strom-Wärme-Tauscher“, erklärte Untersteller am 17.05.2013 in Stuttgart.
„Das Verbot von Nachtspeicheröfen ab dem Jahr 2020 halte ich nach wie vor für richtig“, sagte Minister Untersteller. Er kündigte an, dass das Umweltministerium Baden-Württemberg daher in der nächsten Sitzung im Umweltausschuss des Bundesrats einen Antrag stellen werde, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Weitere Informationen zum Paragraphen 10a finden sich
hier im Internet
und zur Aufhebung des Paragraphen 10a
hier im Internet.