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News vom 07.02.2014

Gebäudesanierung und Brandschutz

Jahr für Jahr werden bei Gebäudebränden in Deutschland ungefähr 600 Menschen getötet und ca. 6.000 schwer verletzt. Die jährliche Schadensumme beträgt mehrere Milliarden Euro. Die Versicherungen kommen für den Schaden nur auf, wenn alle Vorgaben und technischen Regelwerke des Gesetzgebers erfüllt wurden, das gilt sowohl für den Neubau als auch für den Bestand von Gebäuden. Die gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz sind in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen.

Gewölbedecke Bestandsgebäude. Bild: MPA Dresden
Gewölbedecke Bestandsgebäude. Bild: MPA Dresden
Zudem gibt es durch den europäisch geöffneten Markt für Bauprodukte eine Vielzahl neuer Begrifflichkeiten und Nachweise, die noch nicht generell bekannt und sicher genutzt werden. Daher gewinnt die fachlich qualifizierte Brandschutzberatung mehr und mehr an Bedeutung. Brandschutzkonzepte erhöhen nicht nur die Sicherheit für Betreiber und Nutzer, sie sparen auch Bau- und Versicherungskosten.

Das trifft besonders bei der Sanierung des Gebäudebestandes zu. Die derzeit häufig durchgeführten energetischen Gebäudeerneuerungen lassen sich sehr gut mit einer brandschutztechnischen Aufwertung kombinieren. "Viele bestehende Gebäude entsprechen nicht mehr den gültigen baurechtlichen Vorgaben und aktuellen technischen Regelwerken, da die in den Baugenehmigungen enthaltenen Nutzungen im Laufe der Zeit quasi schleichend verändert wurden. Im Schadensfall haftet dann oft der Eigentümer", erklärt Dipl.-Ing. Thomas Hübler von der Materialprüfanstalt Dresden, einem der renommiertesten Kompetenzzentren für Brandschutz. Mit der Einführung der europäischen Bauproduktenverordnung zum 01. Juli 2013 wird unter Ignorierung bestehender deutscher Gesetzlichkeiten eine komplette Neuregelung des gesamteuropäischen Bauproduktmarktes verbindlich. Dies ist mit einer Vielzahl von neuen Begrifflichkeiten, Nachweisen und Besonderheiten verbunden. Für Bauherren und Planer bedeutet das, sich mit einem völlig neuen Fachthema intensiv und kurzfristig vertraut zu machen. Beide sind in der Verantwortung für die Umsetzung dieser neuen Regelungen, wobei zusätzlich auch weiter geltendes nationales deutsches Recht zu beachten ist. Gerade bei der Sanierung im Bestand, insbesondere bei Denkmälern mit Wohnnutzung, und bei Mischnutzungen - z.B. von Gewerbe oder Handel - und Vermietung gibt es jetzt sehr viel Neues zu beachten.

Deshalb ist es empfehlenswert, auch für bestehende Gebäude brandschutztechnische Sanierungskonzepte erarbeiten zu lassen. "Die besten und teuersten Brandschutzmaßnahmen können jedoch völlig wirkungslos bleiben, wenn Sie nicht in ein umfassendes schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept integriert sind", so Thomas Hübler. Auf diese Basis für den modernen Brandschutz darf kein Unternehmen, kein Eigentümer verzichten. Für die Anpassung an die bauordnungsrechtlichen Anforderungen ist vor allem die Bewertung des Gebäudebestandes in Form von brandschutztechnischen Gutachten v.a. zum Feuerwiderstand eine wesentliche Voraussetzung, da bei gründlicher und detaillierter Ausführung unnötige Ertüchtigungen und damit erhebliche Kosten eingespart werden können.

Brandschutz-Kompetenzzentren sind auf die Erstellung von Brandschutzkonzepten inkl. Flucht- und Rettungsplänen, die Bewertung von Bestandsbauteilen wie Decken oder Brandschutztüren oder auch ganzer Gebäude hinsichtlich des Brandschutzes spezialisiert. Die einzigartige Kombination von projektbezogenen Planungen und Begutachtungen und akkreditierter sowie notifizierter Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle mit spezieller Ausrichtung auf Brandschutzprodukte aller Art in der MPA Dresden bietet Immobilieneigentümern und -nutzern, die Beratungs-, Begutachtungs- und Prüfleistungen im Bereich des Brandschutzes benötigen, die gewünschte Sicherheit.

Weitere Informationen unter: www.mpa-dresden.de
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