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News vom 26.03.2014

Fortbildungsangebot mit TU Darmstadt: Fernlehrgänge auf EnEV 2014 aktualisiert

Berufsständische Fortbildungsverpflichtung am Ort und zum Zeitpunkt eigener Wahl erfüllen.

Laut neuer EnEV besteht die Pflicht zum Austausch alter Heizkessel, die älter als 1985/30 Jahre sind – außer Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel mit einem besonders hohen Wirkungsgrad.
Laut neuer EnEV besteht die Pflicht zum Austausch alter Heizkessel, die älter als 1985/30 Jahre sind – außer Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel mit einem besonders hohen Wirkungsgrad.
Mit In-Kraft-Treten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) werden ab dem 1. Mai auch die Fernlehrgänge, die die Ina Planungsgesellschaft mbH (ina) und die Technische Universität (TU) Darmstadt, Fachbereich Architektur, anbieten, den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen:

  • Zertifikatslehrgang „Wohngebäude im Bestand“ zum „Energieberater TU Darmstadt“

  • Zertifikatslehrgang „Nichtwohngebäude im Bestand“ zum „Energieberater TU Darmstadt“ 

  • Zertifikatslehrgang „Vom Passiv- zum Plus- Energie-Haus im Neubau“ zum „Fachplaner TU Darmstadt für Passiv-, Null- und Plus- Energie-Häuser“

  • Fortbildungslehrgang „Auffrischung für Energieeffizienz-Experten“ zum Thema Haushaltsstrom und dessen Nutzung.

Mit den Kursen können sich Architekten, Ingenieure, Fachplaner zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen qualifizieren und gleichzeitig ihre berufsständische Fortbildungsverpflichtung orts- und zeitunabhängig erfüllen. Die Anmeldung und Teilnahme an den Qualifizierungen sind jederzeit und online möglich. Die Lehrgänge vermitteln in durchschnittlich 130 Unterrichtseinheiten (UE) heutige Grundlagen, den Stand der Technik, Konzeptions- und Umsetzungsmöglichkeiten für die Praxis.

Die wichtigsten Neuerungen der EnEV 2014 Für die am Bau Beteiligten gibt es zahlreiche Reformen, denn das Energiesparrecht wurde von der Bundesregierung an die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie und die Ziele der Energiewende angepasst.

So gilt bereits seit dem 13. Juli 2013 das geänderte Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Ab dem 1. Mai tritt nun auch die novellierte EnEV in Kraft. Beide sind Schritte zu Niedrigstenergiegebäuden, die ab 2019 für neue Behördenbauten und ab dem Jahr 2021 für alle Neubauten zum Standard werden. Wesentliche Inhalte der neuen EnEV sind deshalb:

  • Der zulässige Jahresprimärenergiebedarf für Neubauten wird ab dem 1. Januar 2016 um durchschnittlich 25 Prozent verschärft, der zulässige Wärmedurchgangskoeffizient um durchschnittlich 20 Prozent. Bei auszutauschenden Außenbauteilen dürfen höchstens die jeweiligen, in Anlage 3 festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten erreicht werden.


  • In 2014 werden erstmals automatische Regelungs- oder Abschaltfunktionen der Gebäudetechnik berücksichtigt. Um den dann ab 2016 reduzierten Energiebedarf zu erzielen, muss eine Immobilie entweder den Automationsanforderungen der EnEV entsprechen oder diese über weitere Optimierung von Gebäudehülle oder Anlagentechnik kompensieren.


  • Der vor Ort selbst erzeugte und genutzte Strom kann vom Endenergiebedarf eines Gebäudes abgezogen werden. Die entsprechenden Monatswerte berechnen sich mit der neuen DIN V 18599.


  • Pflicht zum Austausch alter Heizkessel, die älter als 1985/30 Jahre sind – außer Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel mit einem besonders hohen Wirkungsgrad. Von der Regel ausgenommen sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die am 1. Februar 2002 in diesen Häusern mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben. Im Falle eines Eigentümerwechsels muss der neue Eigentümer die Pflicht innerhalb von zwei Jahren erfüllen.


  • Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen bei Verkauf und Vermietung – Die neuen Energieeffizienzklassen A+ bis H sind in allen neu zu erstellenden Energieausweisen für Wohngebäude anzugeben.


  • Die Energieausweise müssen bei der Besichtigung eines Kauf-/Mietobjekts vorliegen und dem Käufer/neuen Mieter als Kopie oder im Original ausgehändigt werden. Zudem gibt es die Pflicht zum Aushang von Energieausweisen in bestimmten Gebäuden mit starkem Pub likumsverkehr: Läden, Hotels, Kaufhäuser, Restaurants oder Banken und in behördlich genutzten Gebäuden mit mehr als 250 m2 Nutzfläche.


Weitere Informationsangebote in diesem Jahr Mit den Fernlehrgängen von ina und der TU Darmstadt können sich Architekten, Ingenieure, Berater und Handwerker schnell für alle wachsenden Anforderungen an Gebäude fit machen. „Unsere Lehrgänge vereinen eine leichte Handhabung der Lernplattform mit großer Praxisnähe der Inhalte und weitgehender Flexibilität für die Teilnehmer“, sagen Michael Keller und Ingo Lenz, Geschäftsführer von ina und Tutoren der Kurse. „Zudem stehen wir jederzeit für Fragen zur Verfügung.“

Im Mai ist in Frankfurt ein Tagesseminar zur EnEV 2014 geplant, das ina mit dem Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB) Frankfurt Rhein Main e.V. durchführt. Darüber hinaus sollen in diesem Jahr noch weitere Fortbildungslehrgänge mit je 16 UE aufgelegt werden, zum Beispiel zu Recht, Energieberatung und Gebäudehülle. Zur leichten Nutzung sind die Bedienungsoberfläche und die Programmsystematik in allen Kursen gleich. Nähere Informationen sowie kostenfreie Demo- Versionen finden Sie unter:

www.energieberater-ausbildung.de

energieberater.moodle-kurse.de
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