Berufsständische Fortbildungsverpflichtung am Ort und zum Zeitpunkt eigener Wahl erfüllen.
Laut neuer EnEV besteht die Pflicht zum Austausch alter Heizkessel, die älter als 1985/30 Jahre sind – außer Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel mit einem besonders hohen Wirkungsgrad.
Mit In-Kraft-Treten der neuen Energieeinsparverordnung
(EnEV) werden ab dem 1. Mai auch die
Fernlehrgänge, die die Ina Planungsgesellschaft
mbH (ina) und die Technische Universität (TU)
Darmstadt, Fachbereich Architektur, anbieten, den
neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen:
- Zertifikatslehrgang „Wohngebäude im
Bestand“ zum „Energieberater TU Darmstadt“
- Zertifikatslehrgang „Nichtwohngebäude im
Bestand“ zum „Energieberater TU Darmstadt“
- Zertifikatslehrgang „Vom Passiv- zum Plus-
Energie-Haus im Neubau“ zum „Fachplaner
TU Darmstadt für Passiv-, Null- und Plus-
Energie-Häuser“
- Fortbildungslehrgang „Auffrischung für
Energieeffizienz-Experten“ zum Thema
Haushaltsstrom und dessen Nutzung.
Mit den Kursen können sich Architekten, Ingenieure,
Fachplaner zum energieeffizienten und nachhaltigen
Bauen qualifizieren und gleichzeitig ihre berufsständische
Fortbildungsverpflichtung orts- und zeitunabhängig
erfüllen. Die Anmeldung und Teilnahme an
den Qualifizierungen sind jederzeit und online möglich.
Die Lehrgänge vermitteln in durchschnittlich 130
Unterrichtseinheiten (UE) heutige Grundlagen, den
Stand der Technik, Konzeptions- und Umsetzungsmöglichkeiten
für die Praxis.
Die wichtigsten Neuerungen der EnEV 2014
Für die am Bau Beteiligten gibt es zahlreiche
Reformen, denn das Energiesparrecht wurde von der
Bundesregierung an die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie
und die Ziele der Energiewende angepasst.
So gilt bereits seit dem 13. Juli 2013 das geänderte
Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Ab dem 1. Mai
tritt nun auch die novellierte EnEV in Kraft. Beide
sind Schritte zu Niedrigstenergiegebäuden, die ab
2019 für neue Behördenbauten und ab dem Jahr
2021 für alle Neubauten zum Standard werden.
Wesentliche Inhalte der neuen EnEV sind deshalb:
- Der zulässige Jahresprimärenergiebedarf für
Neubauten wird ab dem 1. Januar 2016 um
durchschnittlich 25 Prozent verschärft, der zulässige
Wärmedurchgangskoeffizient um
durchschnittlich 20 Prozent. Bei auszutauschenden
Außenbauteilen dürfen höchstens die
jeweiligen, in Anlage 3 festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten
erreicht werden.
- In 2014 werden erstmals automatische Regelungs-
oder Abschaltfunktionen der Gebäudetechnik
berücksichtigt. Um den dann ab
2016 reduzierten Energiebedarf zu erzielen, muss eine Immobilie entweder den Automationsanforderungen
der EnEV entsprechen
oder diese über weitere Optimierung von Gebäudehülle
oder Anlagentechnik
kompensieren.
- Der vor Ort selbst erzeugte und genutzte
Strom kann vom Endenergiebedarf eines Gebäudes
abgezogen werden. Die entsprechenden
Monatswerte berechnen sich mit der
neuen DIN V 18599.
- Pflicht zum Austausch alter Heizkessel, die
älter als 1985/30 Jahre sind – außer Brennwertkessel
und Niedertemperaturheizkessel
mit einem besonders hohen Wirkungsgrad.
Von der Regel ausgenommen sind Eigentümer
von Ein- und Zweifamilienhäusern, die am
1. Februar 2002 in diesen Häusern mindestens
eine Wohnung selbst genutzt haben. Im
Falle eines Eigentümerwechsels muss der
neue Eigentümer die Pflicht innerhalb von
zwei Jahren erfüllen.
- Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen
bei Verkauf und Vermietung –
Die neuen Energieeffizienzklassen A+ bis H
sind in allen neu zu erstellenden Energieausweisen
für Wohngebäude anzugeben.
- Die Energieausweise müssen bei der Besichtigung
eines Kauf-/Mietobjekts vorliegen und
dem Käufer/neuen Mieter als Kopie oder im
Original ausgehändigt werden. Zudem gibt es
die Pflicht zum Aushang von Energieausweisen
in bestimmten Gebäuden mit starkem Pub likumsverkehr: Läden, Hotels, Kaufhäuser,
Restaurants oder Banken und in behördlich
genutzten Gebäuden mit mehr als 250 m2
Nutzfläche.
Weitere Informationsangebote in diesem Jahr
Mit den Fernlehrgängen von ina und der TU Darmstadt
können sich Architekten, Ingenieure, Berater
und Handwerker schnell für alle wachsenden Anforderungen
an Gebäude fit machen. „Unsere Lehrgänge
vereinen eine leichte Handhabung der Lernplattform
mit großer Praxisnähe der Inhalte und weitgehender
Flexibilität für die Teilnehmer“, sagen
Michael Keller und Ingo Lenz, Geschäftsführer von
ina und Tutoren der Kurse. „Zudem stehen wir jederzeit
für Fragen zur Verfügung.“
Im Mai ist in Frankfurt ein Tagesseminar zur EnEV
2014 geplant, das ina mit dem Bund Deutscher Baumeister,
Architekten und Ingenieure (BDB) Frankfurt
Rhein Main e.V. durchführt. Darüber hinaus sollen in
diesem Jahr noch weitere Fortbildungslehrgänge mit
je 16 UE aufgelegt werden, zum Beispiel zu Recht,
Energieberatung und Gebäudehülle. Zur leichten
Nutzung sind die Bedienungsoberfläche und die
Programmsystematik in allen Kursen gleich.
Nähere Informationen sowie kostenfreie Demo-
Versionen finden Sie unter:
www.energieberater-ausbildung.de energieberater.moodle-kurse.de