Mit dem neuen LED-Highbay SUN 135 präsentiert abalight einen runden, besonders
flachen, leichten und dabei äußerst effizienten Hallentiefstrahler. Bei 135 Watt erzielt er einen Lichtstrom von über 18.000 Lumen. Die Lichtausbeute beträgt über 130 Lumen pro Watt bei einer Farbtemperatur von 6000 Kelvin und einem Farbwiedergabewert von über Ra 80. Der eigens für den LED-Highbay entwickelte integrierte Treiber erreicht einen Wirkungsgrad von 97%. Das kompakte GehÄuse aus Aluminiumdruckguss wiegt nur 5 kg und sogt für eine robuste Bauform mit der Schutzart IP67.
abalight SUN 135 steht für lichtstarke, hocheffiziente Hallen-Lichtlösungen. Bild: abalight
Wartungsfreundlich und hitzebeständig
Der SUN 135 ist auf Umgebungstemperaturen von bis zu 40 Grad ausgelegt und hält den
Betriebsbedingungen, die hÄufig unter Decken von Produktions- und Lagerhallen herrschen, bestens stand.
Dank der hohen Schutzart von IP67, die ein Eindringen von Staub und Wasser verhindert, erweist sich der
Hallenstrahler zudem als äußerst wartungsfreundlich. Die Klassifizierung der Brandklasse D prädestiniert ihn
für den Einsatz in feuergefährdeten Betriebsstätten wie der Textil- und Holzverarbeitung. Mit der ENECZertifizierung
stellt abalight die Konformität mit den europäischen Sicherheitsnormen unter Beweis. Eine
dimmbare Variante kommt gegen Ende des Jahres 2014 auf den Markt.
LED-Licht fördert die Konzentration und reduziert Arbeitsunfälle
Für den Halleneinsatz bieten LED-Beleuchtungssysteme vielfältige Vorteile gegenüber den noch überwiegend
installierten Quecksilberdampf- (HQL) und Leuchtstofflampen. Unter wirtschaftlichen Aspekten punktet LEDBeleuchtung
durch lange Lebensdauer, geringen Energieverbrauch sowie minimalen Wartungsaufwand.
Darüber hinaus wirkt sich LED-Licht positiv auf den menschlichen Organismus aus. Gerade in der
Schichtarbeit fördert tageslichtähnliches Licht die Konzentration und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter und
trägt so dazu bei, Fehlerraten sowie die Anzahl von Arbeitsunfällen zu reduzieren. Die Tage der HQL-Lampen
sind übrigens gezählt: Ab April 2015 dürfen sie gemäß EU-Verordnung 245/2012 nicht mehr in den Handel
gebracht werden.