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News vom 07.04.2015

Effizienzlabel für alte Heizungen
Schornsteinfeger kleben bald „Energie-Kuckuck“

Effizienzlabel sollen Verbrauchern, aber auch Fachhandwerkern in ihrer Funktion als „Berater“ helfen, den Energiebedarf neuer Produkte vergleichen zu können. Gekennzeichnet werden derzeit gemäß Ökodesign-Richtlinie (ErP) Produkte aus 13 Gruppen, von Wohnungslüftungsgeräten bis hin zu „Weißer Ware“. Nun will die Bundesregierung auch im Bestand das Effizienzlabel einführen – und zwar bei Heizgeräten, die älter als 15 Jahre sind. Vorgesehen ist, dass der Schornsteinfeger das Label auf die Heizung klebt.

Durch effizientere Heiztechnik lässt sich in deutschen Haushalten noch viel Energie sparen. Deshalb sollen alte Heizungen einen „Energie-Kuckuck“ erhalten. Bild: bdew
Durch effizientere Heiztechnik lässt sich in deutschen Haushalten noch viel Energie sparen. Deshalb sollen alte Heizungen einen „Energie-Kuckuck“ erhalten. Bild: bdew

Für das Jahr 2015 hat die Bundesregierung geplant, das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EVKG) und in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) zu ändern. So sieht es der „Nationale Aktionsplan Energieeffizienz“ (NAPE) vor, der im Dezember 2014 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) herausgegeben wurde. Im Rahmen der Energiewende soll die Verbrauchsdrosselung durch effizientere Geräte auf allen Ebenen forciert werden. Besonders im Focus steht dabei der Energieeinsatz für Raumwärme und Warmwasser. Denn der macht in deutschen Haushalten rund 55 Prozent des Gesamtverbrauchs aus. Zum Vergleich: Pkw schlagen nur mit gut 34 Prozent zu Buche (BDEW, Stand 04/2014).

Der gesetzliche Zwang, ineffiziente Heizungen zu modernisieren, fällt dennoch sehr moderat aus. Lediglich die Pflicht, alte Konstanttemperatur-Heizkessel auszutauschen, wurde durch die Verschärfung der EnEV im Mai 2014 ausgeweitet. Der dafür ausschlaggebende Stichtag der Aufstellung ist um etwa sieben Jahre auf den 1. Januar 1985 vorgezogen worden. Ausnahmen sind allerdings vorgesehen. So zum Beispiel für Altkessel in Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn das Haus vom Eigentümer bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst genutzt wurde.  

Statt der Verpflichtung zur Heizungsmodernisierung setzt der Gesetzgeber durch den NAPE also vielmehr auf Motivation durch Information. Die Idee: Der Schornsteinfeger klebt ab 2016 bei seiner routinemäßigen Feuerstättenschau ein Energielabel mit den bekannten Effizienzstufen auf jedes Heizgerät, das älter als 15 Jahre ist. Welche Effizienzklasse der „Energie-Kuckuck“ jeweils ausweist, soll der Schornsteinfeger aus Vergleichstabellen ablesen oder anhand einer einfachen Software bestimmen können. Die Umsetzung im Ordnungsrecht ist für dieses Jahr geplant.

Registriert der Betreiber, welche hohen Heizkostenersparnisse durch eine Modernisierung zu erzielen sind, so das Kalkül, ist er eher investitionsbereit. Darüber hinaus lockt der Gesetzgeber mit finanziellen Anreizen durch steuerliche Abschreibungen.

Das BMWi geht davon aus, dass alle im NAPE gebündelten Sofortmaßnahmen bis zum Jahr 2020 eine Reduzierung des Primärenergieverbrauchs von bis zu 460 Petajoule (PJ) erzielen – das wäre eine Ersparnis von über 3 Prozent zum Wert von 2013.

 

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tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
ddjst schrieb: Die Bundesregierung beabsichtigt die Förderung von kleinen PV...
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