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News vom 29.10.2015

Verbraucher haben ein Recht auf Einsicht in den Energieausweis

Deutsche Umwelthilfe startet Verbraucherumfrage zur Vorlage des Energieausweises bei Wohnungsbesichtigungen.

Verkäufer und Vermieter von Wohnungen und Häusern sind dazu verpflichtet, bei einem Besichtigungstermin den Energieausweis des Gebäudes bzw. der Wohnung unaufgefordert vorzulegen. Bild: DUH/© Eisenhans/Fotolia
Verkäufer und Vermieter von Wohnungen und Häusern sind dazu verpflichtet, bei einem Besichtigungstermin den Energieausweis des Gebäudes bzw. der Wohnung unaufgefordert vorzulegen. Bild: DUH/© Eisenhans/Fotolia

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ruft Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, im Rahmen einer Webumfrage ihre Erfahrungen bei Wohnungsbesichtigungen mitzuteilen und anzugeben, ob sie Informationen über die energetische Beschaffenheit von Kauf- oder Mietobjekten in Form des Energieausweises erhalten haben.

Die Energiekosten einer Immobilie können in Deutschland inzwischen die Dimension einer zweiten Miete erreichen. Mit Hilfe des Energieausweises können sich die Verbraucher vor Vertragsabschluss über die energetische Qualität eines Gebäudes informieren und sich einen Überblick über die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten verschaffen.

Nach der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie - in Deutschland umgesetzt durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) - muss bei Verkauf und Vermietung von Häusern und Wohnungen während des Besichtigungstermins der Energieausweis des Gebäudes bzw. der Wohnung unaufgefordert vorgelegt oder gut sichtbar ausgehängt werden. Mit Hilfe einer Umfrage möchte die DUH einen Überblick darüber erhalten, ob den Verbrauchern bei Wohnungsbesichtigungen der Energieausweis vorgelegt wird. Die Umfrage ist über https://ssl.duh.de/ea_umfrage.html zu erreichen.

Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz bei der DUH: "Stichprobenhafte Kontrollen der DUH haben ergeben, dass bei vorhandenem Ausweis die gesetzlichen Pflichtangaben in der Werbung nicht erfüllt werden. Und wenn der Ausweis in der Werbung schon nicht ernstgenommen wird, ist davon auszugehen, dass dies bei Wohnungsbesichtigungen nicht anders ist. Aus diesem Grund haben wir die Umfrage gestartet. Wir freuen uns, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher uns über ihren Erfahrungen bei den Wohnungsbesichtigungen informieren."

Sauter verweist auf die letzte Abfrage der DUH bei den für die Durchsetzung der Informationspflichten am Immobilienmarkt verantwortlichen Bundesländern im Frühjahr. Diese ergab für Zeitraum 2013 bis 2015, dass die Behörden nicht kontrollieren, ob überhaupt ein Energieausweis ausgestellt wurde, geschweige denn ob dieser Interessenten gegenüber vorgelegt wird. Die energetische Qualität spielt bei der Vermarktung eines bedeutenden Anteils der am Markt verfügbaren Immobilien nach wie vor nur eine untergeordnete Rolle. Bei einem Fünftel der untersuchten kommerziellen Zeitungsanzeigen wird nicht auf den Energieverbrauch oder -bedarf hingewiesen Auch bei der Überprüfung der Webauftritte von Immobilienmaklern zeigte sich, dass in einem Viertel der Fälle die Angaben fehlten.

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tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
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