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News vom 27.01.2016

Energierechnungen müssen pünktlich sein - Sechs-Wochen-Frist gilt auch für Tchibo

Strom- und Gaskunden müssen Jahres- und Schlussrechnungen innerhalb von sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums oder des Lieferverhältnisses erhalten. Dass Energieversorger diese gesetzliche Regelung nicht einfach missachten können, bestätigt ein nun rechtskräftig gewordenes Urteil des Landgerichts Hamburg (AZ: 312 O 43/13) gegen Tchibo.

Das Unternehmen hatte sich auch als Energielieferant betätigt und einem Gaskunden erst vier Monate nach Vertragsbeendigung eine Abschlussrechnung gestellt. Bei einer solchen Verspätung haben Kunden keinen Überblick mehr über ihren Verbrauch und die Kosten. Damit sind sie benachteiligt, wenn sie zum Beispiel einen neuen Tarif suchen.

Die Verbraucherzentrale NRW hat zusammengetragen, was Energiekunden in solchen Fällen tun sollten:

  • Rechnung anmahnen und nicht mehr überweisen: Wenn die Rechnung für Gas oder Strom nicht pünktlich kommt, sollten Verbraucher diese beim Versorger anmahnen. Das geht zum Beispiel kostenlos per E-Mail. Abschläge für die neue Abrechnungsperiode müssen die Kunden bis zum Erhalt der Rechnung nicht mehr überweisen, denn erst daraus erfahren sie die neue Abschlagshöhe.
  • Bei Lastschrift Anpassung und Verrechnung verlangen: Stellen Kunden nach Erhalt der Rechnung fest, dass per Lastschriftverfahren bereits zu hohe Abschläge abgebucht wurden, können sie die Verrechnung und eine Anpassung der künftigen regelmäßigen Zahlungen verlangen. Dieser Aufwand lohnt sich allerdings nur bei einem größeren Unterschied zwischen altem und neuem Abschlag.
  • Guthaben sofort einfordern: Weist die Rechnung ein Guthaben aus, sollten Verbraucher immer die sofortige Erstattung verlangen. Das Unternehmen kann nicht darauf bestehen, dass die Summe erst später verrechnet wird.
  • Verbraucherschützer informieren: Damit gegen säumige Versorger rechtliche Schritte eingeleitet werden können, sollten Kunden die Verbraucherzentrale über verspätete Rechnungen informieren. Das geht zum Beispiel online unter www.vz-nrw.de/kontakt.
  • Über Wechsel nachdenken: Wer schlechte Erfahrungen mit einem Energieversorger macht, sollte über den Wechsel zu einem anderen Lieferanten nachdenken. Tarifrechner im Internet zeigen die Vielfalt der Angebote. Neben einem günstigen Preis sind vor allem kurze Laufzeiten und Kündigungsfristen wichtig. Preisgarantien und Bonusversprechen sind dagegen mit Vorsicht zu behandeln. Mehr zum Anbieterwechsel gibt es unter www.vz-nrw.de/wechsel-des-energieversorgers.


Beratung bei Fragen zur Strom- und Gasrechnung sowie Hilfe beim sicheren Wechsel des Anbieters gibt es für neun Euro in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Nähere Informationen zu diesem Angebot und den Möglichkeiten der Terminvereinbarung finden sich unter www.vz-nrw.de/energiepreisberatung.

Weitere Informationen finden sich hier im Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.10.2013 und hier im Beschluss vom Hanseatischen Oberlandgericht vom 16.11.2015.

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