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News vom 10.10.2016

Trost für die Anleihezeichner von German Pellets?

Am Mittwoch (05.10.2016) wurden die Verhandlungen vor dem Amtsgericht Schwerin über die Insolvenz des ehemaligen Wismarer Holzverarbeitungs-Unternehmen German Pellets fortgesetzt. Erstmals wurde der offizielle Insolvenzbericht im vollem Umfang öffentlich vorgestellt. Die Insolvenzmasse ist viel geringer als angenommen.

Bild: German Pellets
Bild: German Pellets

Bereits im Mai hat der HaustechnikDialog über die Eröffnung des Insolvenzverfahren vom Amtsgericht Schwerin berichtet, nun wurde ein umfassendes Bericht zum Unternehmen und dem bisherigen Verlauf des Verfahrens vorgelegt. 

Laut NDR.de (Online-Ausgabe vom 05.10.16) machte die Insolvenzverwalterin Bettina Schmudde Angaben, dass das Geld aus den 17.000 Anleihen offenbar über Österreich in die USA gelangt ist. Es wird geprüft, ob die Millionen zurückgeholt werden könnten. Mittlerweile gebe es insgesamt Forderungen in Höhe von 427 Millionen Euro. Für die Rund 17000 Besitzer von Anleihen und Genusscheinen bleibe somit eine „nur geringe Quote“, sagte Schmudde, ohne selbst Zahlen zu nennen. Dem Vernehmen nach brachten die Firmenverkäufe 45 Millionen Euro, etwa 36 Millionen davon gingen an die Banken. Das bedeutet ca. 500€ im Durchschnitt für jeden Anleihezeichner. Ein gutes Geschäft sieht anders aus.

Weiterhin berichtet das Handelsblatt, dass dem Handelsblatt ein Gutachten über die Pleite vorliegt indem die Bettina Schmudde tiefer ins Detail geht. Im Verfahren hätten sich „Anhaltspunkte für Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer“ ergeben, schreibt die Insolvenzverwalterin Schmudde. Das Unternehmen sei „nach meinen bisherigen Erkenntnissen vermutlich seit spätestens Anfang bis Mitte des Jahres 2015 zahlungsunfähig gewesen.“ Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet, ist der Geschäftsführer einer GmbH oder AK verpflichtet, binnen einer Frist von drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen. Versäumt er diese Frist, begeht er eine Insolvenzverschleppung. Bei bewusster Unterlassung, drohen bis zu drei Jahren Haft.

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