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News vom 18.09.2017

Energielabel für Heizungsanlagen wird zwei Jahre alt

„Game-Changer“ oder Papiertiger?

Seit dem 26. September 2015 dürfen neue Heizgeräte nur noch mit Energielabel vertrieben werden. Das Label soll Transparenz schaffen und hocheffiziente, erneuerbare Technologien fördern. Große Markteffekte blieben jedoch bisher aus.

Bild: Intelligent heizen/VdZ
Bild: Intelligent heizen/VdZ
Neben einzelnen Wärmeerzeugern, Warmwasserbereitern und -speichern müssen laut EU-Verordnung seit nunmehr zwei Jahren auch kombinierte Anlagen mit Temperaturregler und Solarthermie gekennzeichnet werden. Handwerker sind verpflichtet, dem Kunden die Energielabels schon mit dem Angebot überreichen. Hersteller müssen Produktlabel und Daten für die Berechnung des Verbundanlagenlabels zur Verfügung stellen. Die VdZ-Branchenplattform HEIZUNGSlabel bündelt diese Aufgaben: Mit Produkten von über 150 Marken bietet die Plattform Europas umfangreichste Artikeldatenbank, auf die auch zahlreiche Softwareanbieter zugreifen. Handwerker können kostenfrei Verbundanlagenlabels generieren und Produktlabels herunterladen. Bisher wurden so 30.000 Verbundlabels abgerufen.

Kennzeichnungspflicht noch nicht im Markt angekommen

„Die Hersteller haben ihre Hausaufgaben gemacht, sie bieten effiziente Produkte und stellen die Produktdaten zuverlässig zur Verfügung“, lobt VdZ-Geschäftsführer Dr. Michael Herma. „Im Verhältnis zur Anzahl neu installierter Heizungsanlagen ist die Nachfrage nach Verbundlabels jedoch eher gering. Das Label ist offenbar noch nicht vollständig am Markt angekommen und wird vom Verbraucher kaum nachgefragt.“ Das könnte unter anderem daran liegen, dass die beste Effizienzklasse, anders als bei Weißer Ware, nicht unbedingt die effizienteste Lösung für das Gebäude darstellt. Welche Produktkombinationen sinnvoll sind, liegt weiterhin im Verantwortungsbereich des SHK-Handwerkers.

Energielabel als Verkaufsargument

„Das Energielabel könnte als Argument für den Austausch veralteter Heizungen dienen. Leider wird dies bisher kaum genutzt“, meint Kerstin Vogt, die die VdZ-Plattform HEIZUNGSlabel betreut. Seit 2016 bekommen Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, ein Effizienzlabel, das der SHK-Handwerker oder der Schornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau anbringt. Vogt hofft, dass sich mit der flächendeckenden Kennzeichnung von alten Heizgeräten auch das Label für Neuanlagen durchsetzt: „Durch den Vergleich von Alt- und Neuanlagenlabel kann der Handwerker seinem Kunden das Einsparpotential durch eine Modernisierung, das vielen Eigenheimbesitzern nicht bewusst ist, direkt vor Augen führen.“

Nachbesserungsbedarf auf EU-Ebene

Neben der geringen Bekanntheit des Labels besteht auch bei den zugrundeliegenden Verordnungen Verbesserungsbedarf. Die Kombinationsmöglichkeiten für die Berechnung von Verbundanlagen spiegeln häufig nicht die Realität am Bau wieder. So wird die klassische Kombination aus Wärmeerzeuger und separatem Warmwasserspeicher in den meisten Fällen nicht als Verbundanlage gelabelt, sondern beide Geräte erhalten einzelne Produktlabel. „Solche praxisfernen Regeln sind dem Handwerker schwer vermittelbar. Hier sollte die EU-Kommission rasch nachbessern.“, fordert Herma. Zwar wird auf EU-Ebene momentan an der Novellierung der Verbrauchkennzeichnungsrichtlinie gearbeitet, die Regelungen zu Heizungsgeräten sind hiervon allerdings ausgenommen und werden voraussichtlich erst ab 2026 überarbeitet.
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