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News vom 20.09.2017

Staatliche Förderung beim Heizungstausch beantragen

Kostenloses Förderservice-Angebot verlängert

Mit dem kostenlosen Förderservice von Stiebel Eltron wird die Beantragung des Fördergeldes beim Heizungsaustausch gegen eine effiziente Wärmepumpe kinderleicht. Mehrere tausend Euro können Bauherren aus dem Marktanreizprogramm der Bundesregierung bekommen, bei einer neuen Erdreich-Wärmepumpe unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 9.300 Euro. Eine Förderung möchte sich natürlich kein Heizungsmodernisierer entgehen lassen. Papierkram und Bürokratie wirken möglicherweise abschreckend – mit dem kostenlosen Förderservice von Stiebel Eltron müssen sich Bauherren um fast nichts kümmern!

Wärmepumpe statt Gas- oder Ölkessel: Moderne, effiziente Heizungswärmepumpen sind auch für die Heizungssanierung optimal geeignet. Wer sich für eine Wärmepumpe entscheidet, kann Geld vom Staat dazubekommen – die notwendige Recherche und das Ausfüllen der Anträge übernimmt noch bis Ende 2017 kostenlos der Förderservice von Stiebel Eltron.<br />Bild: Stiebel Eltron
Wärmepumpe statt Gas- oder Ölkessel: Moderne, effiziente Heizungswärmepumpen sind auch für die Heizungssanierung optimal geeignet. Wer sich für eine Wärmepumpe entscheidet, kann Geld vom Staat dazubekommen – die notwendige Recherche und das Ausfüllen der Anträge übernimmt noch bis Ende 2017 kostenlos der Förderservice von Stiebel Eltron.
Bild: Stiebel Eltron

Voraussetzung ist ein detailliertes Komplettangebot eines Fachhandwerkers für eine Wärmepumpen-Heizungsanlage aus dem Hause des deutschen Technologieführers.

„Aufgrund des positiven Feedbacks unserer Fachhandwerker und der Endkunden haben wir uns entschieden, den Förderservice noch bis Ende des Jahres kostenlos anzubieten“, so Marketingleiter Claus Kroll-Schlüter. „Damit möchten wir den Bauherren den Weg zur neuen Wärmepumpe erleichtern.“

Ab 2018 gibt es für Bauherren und Hausbesitzer, die auf grüne Energie, sprich Wärmepumpe, umsteigen wollen, eine Neuerung: Bisher konnten Fördergeldanträge in einigen Fällen auch noch während der Maßnahme oder innerhalb bestimmter Fristen nachträglich gestellt werden – das ist demnächst nicht mehr möglich. Ab 1.1.2018 gilt: Der Antrag auf Förderung muss auf jeden Fall vor dem Maßnahmenbeginn, also der Auftragsvergabe, beim Amt eingegangen sein.

Mehr Infos unter: www.stiebel-eltron.de/foerderung.

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