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News vom 29.09.2017

Diesel-Fahrverbote: Was kann ein Handwerker tun

Mag einem die Diesel-Diskussion auch hysterisch erscheinen – für Handwerker, die in betroffene Innenstädte fahren müssen, kann das zu einem existenziellen Problem werden. Denn Nutzfahrzeuge, auch kleine, sind in Deutschland immer auch Dieselfahrzeuge. Wie kann man die drohenden Fahrverbote umgehen?

Feinstaub und Stickoxide kommen aus jedem Auspuff. Das kann dem Diesel zum Verhängnis werden, muss es aber nicht. <br />Bild: Harry Hautumm / pixelio.de
Feinstaub und Stickoxide kommen aus jedem Auspuff. Das kann dem Diesel zum Verhängnis werden, muss es aber nicht.
Bild: Harry Hautumm / pixelio.de

Schauen wir zuerst auf den Markt für alternative Antriebe bei Liefer- und Werkstattwagen. Reine Benziner als Transporter sind unüblich. Serienmäßig wird lediglich der Caddy von VW mit einem Autogas-Antrieb ausgerüstet. Darüber hinaus gibt es insbesondere Modelle von Fiat, Iveco, Opel und eben auch den Caddy mit Erdgasantrieb. Grundlage bei beiden Varianten ist ein für den Gasbetrieb optimierter Benzinmotor. Doch das Fahrzeug müsste erst angeschafft werden. Die Preise für den alten Diesel hingegen gehen in den Keller. Eine gute Option sieht anders aus.

AdBlue ist auch nicht billig

Immerhin: In LKW, vor allem in neuen und in einigen Nobel-Diesel-Karossen, verbreitet ist AdBlue. Die Harnstofflösung wird ins Abgas eingebracht und macht so den Diesel sauber. Mit AdBlue ausgerüstete Karossen laufen keinerlei Gefahr, stillgelegt zu werden. Wer das aber nicht hat – und das betrifft nun mal so gut wie alle Liefer- oder Werkstattwagen – kann nur nachrüsten lassen. Doch das ist teuer: 1.500 Euro fürs Nachrüstkit und – da man das keinesfalls selbst ins Gefährt ein schmieden sollte – 500 Euro für die Werkstatt wären locker fällig. Eine weitere Option, die eher nicht so gut aussieht.

E-Auto ja, aber nicht kurzfristig

Das gilt, zumindest kurzfristig, auch für die E-Mobilität. Zwar sorgt die Post mit ihrem StreetScooter für Furore – ein kleiner Kastenwagen, der für die Zustellerstrecken von etwa 100 km am Tag vollkommen ausreicht. Doch die ersten Produktionsmengen sind ausgebucht – sowohl von der Post als auch anderen Logistikern, etwa der Kette Nordsee.

Mit Hilfe des StreetScooters haben auch einige Gewerbetreibende eine eigene Idee entwickelt, das Bakery Vehicle 1 (BV 1). Bäckerei-Auto deshalb, weil ein in Hilden ansässiger und mit Dieselautos ausliefernder Bäcker – Roland M. Schüren – Gefahr lief, nicht mehr so liefern zu können, wie er wollte. Denn auch in Düsseldorf und Aachen, den Haupteinzugsgebieten seiner Filialen, drohen ab nächstem Jahr Fahrverbote für Diesel.

Eine Anfrage bei Automobilbauern brachte nichts, die Umrüstungen wären zu teuer gewesen. Anfang des Jahres gründete Schüren eine Selbsthilfegruppe, an der sich in kürzester Zeit 100 Handwerker und Gewerbetreibende aus der ganzen Bundesrepublik beteiligten. Gemeinsam entwickelten sie die Anforderungen an ein Fahrzeug und fragten - wie schon 2011 die Post vergeblich – bei klassischen Autobauern und Umrüsten an.

Für die bis zu 150 km Reichweite, 850 kg Zuladung und einen Preis von 40.000 bis 60.000 Euro war keiner der Angefragten in der Lage, das Fahrzeug zu bauen. Nur StreetScooter machte ein passables Angebot. Seitens der Gruppe liegt inzwischen Interesse an 200 Fahrzeugen vor, die – je nach Ausstattung und Größe der Batterie – zwischen 39.000 und 73.500 Euro kosten werden. Abgezogen können davon 4.000 Euro Umweltprämie. Ab Anfang nächsten Jahres werden die Fahrzeuge ausgeliefert.

Doch auch bei dieser e-mobilen Lösung steht erst mal eine Investition im Vordergrund, auch wenn die sich durchaus mit der eines klassischen Lieferwagens vergleichen lässt.

Kommunale Fahrverbote: Es gibt Ausnahmen

Deswegen muss man sich die drohenden Fahrverbote für den Diesel – denn die kann es kurzfristig und schon ab Anfang kommenden Jahres geben – anschauen. In Stuttgart, der Stadt mit der konstant höchsten Feinstaubbelastung, gelten die folgenden Ausnahmen im Falle eines Einfahrverbotes in die Innenstadt:

  • kompletter Lieferverkehr
  • Fahrten von Schwerbehinderten
  • Fahrten mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen
  • Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern
  • unaufschiebbare technische Dienstleistungen
  • soziale und pflegerische Dienste

Für

  • Taxen
  • Fahrschulautos
  • Schichtarbeiter, die nicht den öffentlichen Nahverkehr nutzen können gilt eine zweijährige Ausnahmeregelung.

Beruhigend also für SHK-Handwerker, denn sie fallen definitiv unter unaufschiebbare technische Dienstleistungen. Analoge Regelungen gibt es in anderen Städten.

Der Bund kann verbieten

Weniger beruhigend ist, dass der Bund in Gestalt des Kraftfahrtbundesamtes (KBA, ja, genau dort, wo eilige SHK-Handwerker ihre Punkte sammeln) Dieselfahrzeuge, selbst zugelassene, verbieten kann. Zulassungsverbot nennt sich das dann. Und das hat das KBA bereits getan. Der Ursünder im Dieselskandal, VW, ist bisher als einziger davon betroffen. Oder besser alle Modelle, in die ein Dieselmotor mit der Typbezeichnung EA 189 eingebaut wurde, und zwar in den Liter-Hubraumgrößen 1,2, 1,6 und 2,0. Verbaut wurden die unter anderem im Amarok sowie im Caddy III und IV. Auch Konzerns Tochter Škoda ist mit den Modellen Roomster und Yeti betroffen, falls sich die jemand zum Werkstattwagen umgebaut haben sollte. Die betroffenen Halter sollten inzwischen Post vom KBA bekommen haben und sich schleunigst in einer Werkstatt ihrer Wahl zum Updaten einfinden. Wer das nicht tut, bekommt Stress. Das KBA wird die Verweigerer-Halter via Zulassungsbehörden der Kommunen und Landkreise ausfindig machen und die Fahrzeuge stilllegen lassen. Doch soweit muss es ja nicht kommen.

Ein kleiner Rat: Abwarten

Zum Schluss ein Rat (der ausdrücklich nicht für die VW-Betroffenen gilt): Ab Anfang 2018 beobachten, wo Fahrverbote wie gehandhabt werden. Dann kann man immer noch überlegen, auf was man setzt. Das Vorgehen der E-Auto-Selbsthilfegruppe kann dabei Vorbild sein: Maximale Reichweiten für Tagesfahrten und maximale Zuladung ermitteln, Schmerzgrenze für eigene Investitionskosten festlegen und dann überlegen, welcher der alternativen Antriebe für einen Betrieb in Frage kommt.

Aber vielleicht wird mal wieder alles nicht so heiß gegessen wie gekocht und der Diesel bleibt uns als zuverlässiger und relativ günstiger Antrieb für ein Lieferfahrzeug noch lange erhalten.

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