Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Unsere News können Sie auch bequem als Newsletter erhalten!

News vom 15.08.2018

Bestandssanierung

Rechtliches

Wer sein Häuslein sanieren möchte, kann das nicht auf gut Glück. Vor allem die EnEV setzt hier Standards, die zu beachten sind. Nur dann besteht auch Anspruch auf Förderungen – die gibt es nur, wenn man die Vorgaben von Verordnungen wie der EnEV, Gesetzen oder Normen einhält. Um diese soll es in diesem Teil der Serie gehen.

Sanierer denkmalgeschützter Häuser können sich von bestimmten rechtlichen Vorgaben befreien lassen. Der Besitzer des linken Gebäudes hat dies getan und die historische Fassade erhalten, rechts verschwand sie hinter einer Dämmung. <br />Bild: fy
Sanierer denkmalgeschützter Häuser können sich von bestimmten rechtlichen Vorgaben befreien lassen. Der Besitzer des linken Gebäudes hat dies getan und die historische Fassade erhalten, rechts verschwand sie hinter einer Dämmung.
Bild: fy

EnEV

Die wichtigste Verordnung für Sanierungen im Bestand ist die EnEV. Gültig ist sie derzeit in ihre Fassung von 2016 für jedes Wohngebäude. Grob gesagt gibt es zwei Verfahren, sie zu erfüllen.

Entweder man achtet auf Wärmedurchgangs-koeffizienten, auch U-Werte genannt, die etwa für Fenster oder Mauerwerke gelten. Auf die kommen wir noch in zwei späteren Teilen der Serie zurück. Hier können eine Dämmung und ein Fensterwechsel die Mittel der Wahl sein.

Oder man richtet sich nach dem Jahres-Primärenergiebedarf für das ganze, zu sanierende Gebäude. Der darf um 40 Prozent über dem Jahres-Primärenergiebedarf eines in der EnEV definierten Referenzgebäudes liegen. Für die Berechnung gibt es Primärenergiefaktoren, die für Brennstoffe gelten. Sie sehen wie folgt aus:

Heizöl 1,1

Erdgas 1,1

Solarthermie 0,4

Biogas 0,5

Erdwärme 0,0

Solarstrom 0,0

Ganz eindeutig ist zu sehen, dass erneuerbare Energien sehr gut wegkommen, die fossilen Brennstoffe jedoch nicht. Das wiederum spricht dafür, erneuerbare Energien bei einer energetischen Sanierung, insbesondere beim Wechsel des Heizungssystems, so weit wie möglich zu berücksichtigen: etwa Solarthermie oder eine Wärmepumpe, die teilweise mit selbsterzeugtem PV-strom betreiben wird. Alternativ kann ein leistungsgleicher Biomassekessel installiert werden.

Die EnEV gilt für alle nach 2002 erworbenen Gebäude. Noch ältere Gebäude sind dann betroffen, wenn mindestens zehn Prozent der Bauteilfläche bei einer Sanierung betroffen sind. Das ist so gut wie immer der Fall. Generell gilt das für Fassadensanierungen von Häusern, die vor 1984 gebaut wurden. Aber: Besitzer eines denkmalgeschützten Gebäudes müssen sich nicht um die EnEV kümmern, wen die zuständige Landesbehörde eine entsprechende Genehmigung erteilt. Aber die haben ja ganz andere Probleme…

EWärmeG

Das EWärmeG in Baden-Württemberg greift die Standards des bundesweiten EEWärmeG auf, das nur für den Neubau gilt. Im Ländle jedoch gilt es durch die landeseigene Ausformung auch für Bestandssanierungen. Demnach müssen 15 Prozent erneuerbare Energien bei einer Bestandssanierung zur Wärmeerzeugung eingesetzt werden. Diese 15 Prozent können sich aus mehreren Quellen speisen. Zu den Erfüllungsoptionen gehört mit fünf Prozent auch eine Beratung und die Erstellung eines Sanierungsfahrplanes. Auch Bioheizöl und Bioerdgas werden mit zehn Prozent anerkannt. Damit könnte man auch auf einen Heizungswechsel verzichten, was aus Effizienzgründen aber meist nicht ratsam ist.

Wenn bei einer energetischen Sanierung auf Eigenstromerzeugung gesetzt wird (auch auf die kommen wir in einem späteren Teil der Serie zurück), können EEG, KWKG und MieterstromG wirksam werden. Doch da dieser Fall eher die Ausnahme ist, soll dies hier nicht näher beleuchtet werden.

Das Einhalten der gesetzlichen Regelungen ist übrigens immer Voraussetzung, um für eine Bestandssanierung die gar nicht so kargen Fördergelder nutzen zu können. Welche das sind und wie das geht, zeigt der nächste Teil "Förderungen" am 17.08.2018.

Bisher erschienen:
1. Bestandsanierung im Überblick
2. Rechtliches

Erscheinen demnächst:
3. Förderungen
4. Dämmung außen
5. Dämmung innen
6. Dacherneuerung
7. Fensterwechsel 
8. Heizungswechsel 
9. Wechsel Sanitär/Wasser
10. Wechsel Elektrik
11. Eigene Energieerzeugung
12. Praxisbeispiele

 
Aktuelle Forenbeiträge
Remmi Demmi schrieb: ... die neuen sind eben voreinstellbar und wohl zwingend erforderlich...
Subusi schrieb: Suche korrekte Modbus-Registertabelle für Deye SUN-10K-SG05LP3-EU-SM2 Hallo...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Sockelleisten, Heizkörperanschlüsse
und Steigstrangprofile
Website-Statistik