Als vor zehn Jahren die Energieausweise für Immobilien eingeführt wurden, war das Medienecho groß. Der Nutzen ist unbestritten. Mit Hilfe des Energieausweises sollen Interessenten, Mieter etwa, abschätzen können, ob eine Wohnung energieeffizient ist oder die Nebenkosten im anderen Falle horrend ausfallen können.
Energieausweise können jetzt schon veraltet sein.
Bild: intelligent heizen/VdZ
Dabei sind die Energieausweise übersichtlich, ihre Skalierung entspricht der Zertifizierung von Haushaltsgeräten mit Skalen von rot (= ineffizent) bis grün (= sehr effizient). Ausgestellt wurden und werden sie von Fachhandwerkern oder Bauingenieuren. Dabei gibt es zwei Varianten: die Verbrauchsausweise, die auf den energetischen Verbrauchsdaten der letzten Jahre beruhen, und die Bedarfsausweise, in denen der ermittelte Bedarf an Energie angegeben wird. Letzterer ist nach Aussage des Spitzenverbandes der Gebäudetechnik VdZ aussagekräftiger.
Doch nach zehn Jahren werden die ersten Energieausweise auch wieder ungültig – diese Regelung gilt für Neubauten ab dem 1. Januar 2019 und für Bestandsobjekte schon seit Juli 2018. Gesetzliche Grundlage dafür ist die Energieeinsparverordnung (EnEV). Eigentümer, die über einen Verkauf ihrer Immobilie nachdenken, müssen sich also einen neuen Energieausweis ausstellen lassen. Das gilt auch bei Neuvermietungen von Wohnungen, für die nur ein veralteter Energieausweis vorliegt. Schon bei der Bewerbung der Immobilien müssen die Daten des Energieausweises angegeben werden. Ansonsten drohen hohe Bußgelder.
Immobilienbesitzer sind daher bestens beraten, sich rechtzeitig an einen befähigten Handwerksmeister aus den Bereichen SHK, Bau und Schornstein oder Bauingenieur zu wenden. Berechtigte sind aber auch staatlich anerkannte Techniker, Energieberater und Berater, die beim Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) für das Vor-Ort-Programm gelistet sind.