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News vom 19.08.2019

Elektrische Infrarotheizung – Umsatzchance auch für das SHK-Handwerk

Traditionell ist das SHK-Handwerk für die Wärmeversorgung in Gebäuden zuständig. Bei dem geringen Wärmebedarf moderner Häuser sinkt allerdings auch das Auftragsvolumen der zu installierenden Heiztechnik. Alternativ kommen neue Wärmeerzeuger wie zum Beispiel elektrische Infrarotheizungen zum Einsatz – den Einbau solcher Geräte müssen SHK-Betriebe jedoch nicht zwangsläufig dem Elektrohandwerk überlassen ...

Angenehme Erwärmung durch die Infrarot-Heizelemente VH, etwa im Bad, kann auch der SHK-Handwerker umsetzen.<br />Bild: Vitramo<br />
Angenehme Erwärmung durch die Infrarot-Heizelemente VH, etwa im Bad, kann auch der SHK-Handwerker umsetzen.
Bild: Vitramo

In Passiv- und Niedrigstenergiehäusern geht es häufig nur noch ums Zuheizen – und dafür sind klassische wassergeführte Wärmeerzeuger oft gar nicht mehr erforderlich. Zudem sind auch der hohe Installationsaufwand und die Kosten für einen konventionellen Wärmeerzeuger nebst Verteilung nicht mehr sinnvoll. Trotzdem werden auch in solchen Immobilien für wirklich kalte Tage nach wie vor Wärmequellen benötigt – ein geradezu ideales Anwendungsfeld für elektrische Infrarotheizungen wie die Systeme des deutschen Herstellers Vitramo. Sie nutzen als Infrastruktur das ohnehin in jedem Gebäude vorhandene Stromnetz.

Die Installation der Vitramo-Heizelemente kann auch der SHK-Handwerker ausführen, wenn eine entsprechende fachliche Sachkunde gegeben ist. Längst sind bei konventionellen Heizanlagen elektrische Steuerungen mit anzuschließen, sodass viele Heizungsbaubetriebe hier eigene personelle Kompetenzen aufgebaut haben.

Die Installation der Vitramo-Infrarotheizung ist ohnehin denkbar einfach: Die Heizelemente der Serie VH werden beispielsweise direkt unter der Decke montiert. Der elektrische Anschluss erfolgt über einen Gerätestecker und die passende Verkabelung. Auch eine thermostatische Temperaturregelung ist vorgesehen – wie bei der konventionellen "Wasserheizung". Ganz gleich, ob als ergänzende Wärmequelle zum Zuheizen oder gar als Alleinheizung, auch beim Einsatz von elektrischen Infrarotheizungen kann der SHK-Handwerker also weiterhin seine Zuständigkeit für die häusliche Wärmeversorgung behaupten.

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